
Bayerischer Ministerrat: Medizinische Versorgung und Gewalthilfegesetz
Der Bayerische Ministerrat hat in München Beschlüsse zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung im Freistaat sowie zur Umsetzung des bundesrechtlich neu geregelten Gewalthilfesystems gefasst. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen sowie der künftige gesetzliche Ausbau von Hilfs- und Schutzstrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.








