(GZ-12-2024 - 20. Juni) |
► Staatsministerin Judith Gerlach: |
Flächendeckende Arzneimittelversorgung durch öffentliche Vor-Ort-Apotheken ist unverzichtbar |
Gerlach betonte anlässlich des Bayerischen Apothekertages 2024 in München: „Öffentliche Vor-Ort Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsfürsorge – gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet allerdings die Versorgung vor Ort, wenn nicht endlich umgesteuert wird.“
Gerlach erklärte: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach muss alles dafür tun, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Apotheken zu bewahren. Eine flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Arzneimitteln kann nur durch wohnortnahe Vor-Ort-Apotheken aufrechterhalten werden. Jedoch gelingt das nur, wenn die Vergütung der Apotheken endlich an die gestiegenen Kosten von Personal und Energie sowie an die Inflation angepasst wird.“
Die Ministerin erläuterte: „Es braucht bundesweit dringend eine angemessene Anpassung der Vergütung. Wenn das Apothekensterben gestoppt werden soll, ist das das entscheidende Instrument. Seit 2009 haben rund 4.000 Apotheken in Deutschland geschlossen. Alleine 2023 waren es rund 500 Apotheken, die geschlossen haben. Diese Entwicklung ist dramatisch. Jedoch will Bundesminister Lauterbach vorhandene Mittel nur umverteilen – das wird aber nicht ausreichen!“
Gerlach sagte: „Zudem halte ich nichts von den geplanten ‚Video-Apotheken‘ ohne anwesenden Apotheker oder Apothekerin vor Ort. Diese Form der Apotheken kann eine Gefahr für die Versorgung und für die Patientinnen und Patienten sein. Denn die Arzneimittelsicherheit, die Qualität der Beratung und beispielsweise die Herstellung von Rezepturen von Arzneimitteln in Apotheken können von Video-Apotheken nicht oder nicht ausreichend gewährleistet werden.
Digitalisierung soll unser Leben einfacher und besser machen. Sie darf aber nicht zu Unsicherheiten und gegebenenfalls zu Qualitätseinbußen bei der Arzneimittelversorgung führen. Die Gesundheit der Menschen darf kein Experimentierfeld sein.“
Die Ministerin ergänzte: „Wir setzen uns mit Nachdruck beim Bund für Verbesserungen für die Apotheken ein. So müssen die Festzuschläge erhöht werden, damit Leistungen der inhabergeführten öffentlichen Apotheken zukünftig wieder angemessen honoriert werden. Dazu liegt schon seit Juli 2023 ein entsprechender Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vor, die Vergütung der Apotheken nachhaltig zu verbessern. Zudem muss auch die Erhöhung des Apothekenabschlags im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wieder gestrichen werden.“
Gerlach betonte: „Das bayerische Gesundheitsministerium unterstützt die Apothekerinnen und Apotheker mit einer Reihe von konkreten Maßnahmen: So finanzieren wir aktuell mit 700.000 Euro eine Studie, mit der Handlungserfordernisse und Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Vor-Ort-Apotheken erarbeitet werden sollen. Zudem unterstützen wir den Bayerischen Apothekerverband e.V. (BAV) bei einer Kampagne zur Gewinnung von pharmazeutischem Personal für die öffentlichen Apotheken in Bayern. Zu allen Themen stehen wir mit dem BAV und der Bayerischen Landes-Apothekerkammer in engem Austausch.“
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