Bayerischer Landkreistag: Finanzen und Bevölkerungsschutz im Fokus
von Doris Kirchner

Die finanzielle Lage der bayerischen Landkreise sowie die künftige Ausgestaltung des Bevölkerungsschutzes standen auf der Agenda zweier Ausschusssitzungen des Bayerischen Landkreistags in München. Dabei wurden neue Vorsitzende gewählt und zentrale Herausforderungen für die kommunale Ebene diskutiert.
Der Ausschuss für Finanzen und Sparkassen wählte Landrat Werner Bumeder (Landkreis Dingolfing-Landau) zum neuen Vorsitzenden. Zu dessen Stellvertreter wurde Landrat Christoph Göbel (Landkreis München) bestimmt.
Kommunalanteil im Finanzausgleich steigt
Ein Schwerpunkt der Beratungen war die Vorbereitung auf die kommenden Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich. Bumeder verwies darauf, dass die Ergebnisse des Finanzausgleichs 2026 Verbesserungen für die Kommunen gebracht hätten. So werde der Kommunalanteil am Steuerverbund schrittweise auf 13,5 Prozent im Jahr 2027 angehoben. Dennoch stünden die Kommunen weiterhin vor erheblichen finanziellen Problemen. Allein in den Jahren 2024 und 2025 hätten sich die Finanzierungsdefizite der kommunalen Ebene auf mehr als zehn Milliarden Euro summiert.
Für die anstehenden Gespräche zum Finanzausgleich 2027 rücken nach Einschätzung des Ausschusses insbesondere die Schlüsselzuweisungen in den Fokus. Angesichts der hohen Defizite müsse die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen gestärkt werden. Darüber hinaus seien strukturelle Veränderungen notwendig, um die Ursachen der Finanzprobleme dauerhaft anzugehen.
Große Sorge wegen steigender Sozialausgaben
Mit Sorge betrachten die Landkreise die Entwicklung der Sozialausgaben. Vor allem die Kosten für Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und weitere gesetzlich vorgeschriebene Leistungen steigen seit Jahren deutlich stärker als die kommunalen Einnahmen.
Konnexität muss auch für den Bund gelten
Christoph Göbel sieht die Ursachen vor allem in bundesgesetzlichen Vorgaben, die zu höheren Ausgaben führten, während die kommunalen Handlungsspielräume kleiner würden. Auch Landrätin Tanja Schweiger (Landkreis Regensburg) kritisierte, dass neue Leistungen häufig beschlossen würden, ohne die langfristige Finanzierung ausreichend sicherzustellen.
Einigkeit bestand darüber, dass das Konnexitätsprinzip konsequenter angewendet werden müsse: Wer zusätzliche Aufgaben beschließt, soll auch für deren Finanzierung sorgen.
Steigende Defizite bei den Krankenhäusern
Intensiv diskutiert wurde auch die wirtschaftliche Lage der kommunalen Krankenhäuser. Mehrere Landrätinnen und Landräte berichteten von steigenden Defiziten trotz bereits umgesetzter Sparmaßnahmen.
Der Deggendorfer Landrat
Bernd Sibler betonte, dass die Landkreise viele Kostenentwicklungen nicht selbst beeinflussen könnten. Kritisch bewertet wurden insbesondere die Auswirkungen der Krankenhausreform und des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Zusätzliche Belastungen für kommunale Krankenhausträger könnten die finanzielle Lage vieler Landkreise weiter verschärfen.
Hoffnung auf Bürokratieabbau
Ein weiteres Thema waren die von der Staatsregierung eingesetzten Kommissionen zum Bürokratieabbau und zur Staatsreform. Finanzreferent Klaus Geiger berichtete über laufende Beratungen zu Verwaltungsvereinfachungen und staatlichen Strukturen.
Die Landkreise verbinden mit den Reformvorhaben die Erwartung konkreter Entlastungen und spürbarer Vereinfachungen für die kommunale Praxis. Positiv bewertet wurde in diesem Zusammenhang auch das seit Mai geltende Modellregionengesetz, das neue Spielräume für innovative Verwaltungsansätze eröffnen soll.
Im Anschluss an die Sitzung tauschten sich die Ausschussmitglieder mit Alexander Hoffmann, dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aus. Ausschussvorsitzender Bumeder schilderte die schwierige finanzielle Situation vieler Landkreise. Rekorddefizite, steigende Sozialausgaben und die wirtschaftlichen Probleme zahlreicher Krankenhäuser brächten viele Kommunen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Hoffmann verwies auf strukturelle Herausforderungen wie Bürokratie, veraltete Strukturen und fehlendes Wirtschaftswachstum. Mit Blick auf die Gesundheitsversorgung sprach er sich dafür aus, Reformen nicht ausschließlich unter Spargesichtspunkten zu betrachten, sondern als Modernisierung des Systems zu verstehen. Zugleich zeigte der Landesgruppenvorsitzende Verständnis für die Sorgen der kommunalen Ebene. Die Entwicklung bei Jugendhilfe und Eingliederungshilfe bezeichnete er als problematisch und kündigte an, die Anliegen der Landkreise in die weiteren Beratungen einzubringen.
Bei der Sitzung des Ausschusses für Kommunales, Recht und Bildung des Bayerischen Landkreistags wählten die Mitglieder Landrat Dr. Hans Reichhart (Landkreis Günzburg) zum Vorsitzenden und Landrat Ben Schwarz (Landkreis Roth) zu dessen Stellvertreter.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Bevölkerungsschutz. Die Ausschussmitglieder verwiesen darauf, dass Bayern im Katastrophenschutz über bewährte Strukturen verfüge, während zahlreiche Zivilschutzkapazitäten in den vergangenen Jahrzehnten abgebaut worden seien.
Offene Fragen beim Bevölkerungsschutz
Die angekündigten Initiativen des Bundes zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes wurden grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig sehen die Landkreise weiterhin offene Fragen bei Standards, Personalbedarf und Finanzierung. Nach Auffassung des Ausschusses übernehmen die Landkreise im Krisenfall eine zentrale Rolle. Sie koordinieren Maßnahmen vor Ort, arbeiten mit Hilfsorganisationen zusammen und stellen die Funktionsfähigkeit der Verwaltung auch in außergewöhnlichen Situationen sicher.
Unabdingbar sind verlässliche Rahmenbedingungen
Damit diese Aufgaben erfüllt werden können, seien klare Vorgaben und verlässliche Rahmenbedingungen notwendig. Die Verantwortung für rechtliche Grundlagen, bundesweit einheitliche Standards und die finanzielle Ausstattung liege dabei maßgeblich beim Bund. Diskutiert wurden unter anderem die zivile Alarmplanung, die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und der Bundeswehr, der Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Krankenhausversorgung in Krisen- und Verteidigungsfällen.
Weitere Themen waren die Schülerbeförderung, Schulfinanzierung und digitale Infrastruktur, die Reform der Notfallversorgung, die Evaluierung der Kommunalwahl, Änderungen im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit sowie Kooperationen zwischen Kreisverwaltungsbehörden.
Zum Abschluss der Beratungen betonten die Ausschussmitglieder, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig nur gesichert werden könne, wenn Aufgaben, Verantwortung und Finanzierung wieder stärker miteinander in Einklang gebracht werden.