Justizministerkonferenz in Hamburg: Rückenwind für Bayerns Initiativen
von Doris Kirchner

Eine Reihe rechtspolitischer Vorhaben wurde bei der Frühjahrstagung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Hamburg auf den Weg gebracht. Nach Angaben des bayerischen Staatsministers Georg Eisenreich fanden sämtliche Initiativen des Freistaats eine Mehrheit unter den Ländern. Die Beschlüsse betreffen unter anderem den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, den Umgang mit Kryptowerten sowie die Nachwuchsgewinnung für die Justiz.
Vor dem Hintergrund zunehmender Sabotageakte in Deutschland und Europa sprach sich die Justizministerkonferenz dafür aus, den Strafrahmen für verfassungsfeindliche Sabotage deutlich anzuheben. Auf Initiative Bayerns, Berlins, Baden-Württembergs und Niedersachsens soll die mögliche Freiheitsstrafe von derzeit bis zu fünf auf bis zu zehn Jahre erhöht werden.
Verbesserte Ermittlungsinstrumente
Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden zusätzliche Befugnisse erhalten. Diskutiert wurde insbesondere die Zulassung weiterer Ermittlungsinstrumente wie der akustischen Wohnraumüberwachung bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Nach Auffassung der Länder müssen Strafrecht und Ermittlungsinstrumente an die veränderten Herausforderungen für die innere und äußere Sicherheit angepasst werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Auf gemeinsamen Vorschlag von Bayern, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein setzte sich die Konferenz dafür ein, kriminelle Strukturen strafrechtlich wirksamer erfassen zu können. Die bestehenden Regelungen hätten sich als nicht ausreichend erwiesen, monierten die Länder. Zudem soll die Vermögensabschöpfung gestärkt werden. Bayern schlug vor, Beweiserleichterungen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass Vermögenswerte aus Straftaten der Organisierten Kriminalität stammen.
Missbrauch im Zahlungsverkehr
Auch der Missbrauch von Bankkarten war Thema der Konferenz. Hintergrund ist die Möglichkeit, kleinere Beträge in vielen Geschäften ohne Eingabe einer PIN zu bezahlen. Diese Funktion wird immer wieder von Personen ausgenutzt, die unrechtmäßig in den Besitz fremder Karten gelangen. Die Justizministerkonferenz unterstützte deshalb einen gemeinsamen Antrag Bayerns, Baden-Württembergs und Thüringens, der bestehende strafrechtliche Schutzlücken schließen soll. Die geplanten Regelungen sollen nicht nur klassische Bankkarten, sondern auch Zahlungen über Smartphones und Smartwatches erfassen.
Die Länder verlangten außerdem einen besseren strafrechtlichen Schutz von Kryptowerten wie Bitcoin. Nach Auffassung der Justizministerkonferenz reicht die bestehende Gesetzeslage nicht aus, um Diebstähle digitaler Vermögenswerte umfassend zu erfassen. Derzeit sind vor allem Handlungen strafbar, die sich auf die Beschaffung des sogenannten privaten Schlüssels beziehen. Der eigentliche unbefugte Transfer von Kryptowerten wird dagegen bislang nicht ausdrücklich von einer Strafnorm erfasst. Auf Initiative Bayerns soll diese Regelungslücke geschlossen werden, um den rechtlichen Schutz an die Entwicklungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.
Darüber hinaus setzte sich die Justizministerkonferenz für Verbesserungen beim Schutz geistigen Eigentums ein. Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu Schutzrechten für Innovationen zu erleichtern. Hierzu hatte Bayern zwei Vorschläge eingebracht. Zum einen soll der Anwendungsbereich des sogenannten Gebrauchsmusters, das häufig als „kleines Patent“ bezeichnet wird, auf Verfahrenserfindungen ausgeweitet werden. Zum anderen wird die Einführung einer Neuheitsschonfrist im Patentrecht angestrebt. Nach Angaben der Länder könnten dadurch Innovationshemmnisse abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen gestärkt werden.
Gemeinsame Nachwuchskampagne
Breite Unterstützung erhielt auch die gemeinsame Nachwuchskampagne der Länder für Berufe in der Justiz. Die Initiative „Unser Recht braucht Dich“, die von allen 16 Bundesländern getragen wird, hat laut Justizministerkonferenz bereits mehr als zwei Millionen Menschen erreicht. Auf Initiative Bayerns wird die Kampagne fortgeführt. Zugleich wird der Bund aufgefordert, sich finanziell und inhaltlich an dem Projekt zu beteiligen.
Die Justizministerkonferenz unterstützte außerdem einen weiteren bayerischen Vorstoß zur Zuständigkeit der Staatsschutzkammern. Nach Darstellung des Freistaats befassen sich diese Gerichte zunehmend mit Verfahren, die keinen unmittelbaren Staatsschutzbezug aufweisen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig soll deshalb prüfen, ob die entsprechenden Regelungen im Gerichtsverfassungsgesetz angepasst werden können, um die Zuständigkeiten klarer zu definieren.