Bund-Länder Treffen in Berlin: Staat modernisieren, Kommunen entlasten
von Doris Kirchner

Bund und Länder haben sich bei ihrer ersten regulären Ministerpräsidentenkonferenz des Jahres im Bundeskanzleramt auf eine Reihe gemeinsamer Vorhaben zur Erneuerung des Staates verständigt. Im Zentrum des Treffens von Bundeskanzler Friedrich Merz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder standen die Modernisierung und Entbürokratisierung Deutschlands. Darüber hinaus befassten sich die Teilnehmer mit der Außen- und Verteidigungspolitik, dem Pakt für den Rechtsstaat, der Finanzlage der Kommunen, den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie energiepolitischen Themen.
Zur Umsetzung der Staatsmodernisierung wurden in den vergangenen Monaten mehrere Programme auf den Weg gebracht. Bereits im Oktober 2025 verabschiedete die Bundesregierung die Modernisierungsagenda Bund. Im Dezember 2025 beschlossen Bund und Länder mit der Föderalen Modernisierungsagenda einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog. Zudem befindet sich der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung in der abschließenden Phase.
Föderale Modernisierungsagenda
Im Rahmen der Konferenz verabschiedeten Bund und Länder den Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda und nahmen den Zwischenbericht des Beschleunigungspaktes zur Kenntnis. Nach Angaben der Beteiligten kommen die rund 400 Maßnahmen der Programme zügig voran. Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. So sollen das Kindergeld künftig automatisch ausgezahlt, das Verfahren für das Elterngeld vereinfacht und Behördengänge wie die Wohnsitzummeldung, die Beantragung eines Personalausweises sowie die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs digital ermöglicht werden.
Parallel dazu wollen Bund und Länder den Ausbau der Energie- und Verkehrsinfrastruktur sowie des Glasfaser- und Mobilfunknetzes beschleunigen. Nach Angaben von Bundeskanzler Friedrich Merz „haben wir jetzt auch die Mittel, dieses Geld schnell in gute Infrastruktur umzusetzen“. Darüber hinaus sollen Kommunen und Unternehmen durch den Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet werden.
Mit Blick auf die prekäre finanzielle Situation der Kommunen verständigten sich Bund und Länder auf eine Finanzreform, die insbesondere Städte, Gemeinden und Landkreise entlasten soll. Ziel ist eine ausgewogenere Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Einigung auf „Wer bestellt, bezahlt“
Merz zufolge sehen sich die Kommunen insbesondere bei der Kinder- und Jugendhilfe, den Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz sowie beim Unterhaltsvorschuss mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert. Bund und Länder einigten sich deshalb erstmals auf eine Regelung nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Die Neuregelung soll zum 1. September in Kraft treten. Künftig soll der Bund keine Leistungsgesetze mehr verabschieden, die für Kommunen und gegebenenfalls Länder zusätzliche Kosten verursachen, ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich vorzusehen. Merz sprach in diesem Zusammenhang von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders“. Der Mechanismus soll sowohl für neue Leistungsgesetze als auch für Änderungen bestehender Gesetze gelten. Übersteigen die zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen 200 Millionen Euro, soll der Bund künftig 80 Prozent der Mehrbelastungen übernehmen.
Überdies beschlossen Bund und Länder den gemeinsamen Pakt für den Rechtsstaat. Ziel des Pakts ist die Modernisierung der Justiz. Der Bund stellt dafür eine halbe Milliarde Euro bereit, mit der unter anderem 2.000 zusätzliche Stellen an Gerichten geschaffen und die Digitalisierung der Justiz vorangetrieben werden sollen.
Söder: Höchste Priorität für Innere Sicherheit und starken Rechtsstaat
Wie Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder ausführte, hätten Innere Sicherheit und ein starker Rechtsstaat in einer Demokratie höchste Priorität. Bayern habe vorgelegt – nun gebe es auch einen solchen Pakt auf nationaler Ebene. Der Rechtsstandort Deutschland werde sicherer, stärker und leistungsfähiger. „Es gibt nun insgesamt mehr Stellen für Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte. Verfahren sollen dadurch schneller bearbeitet werden. Niemand darf aus der U-Haft freikommen, nur weil Wartezeiten zum Prozess zu lange dauern. Das betrifft das Grundverständnis von Rechtsstaatlichkeit und ist Voraussetzung für Sicherheit und damit auch für Freiheit.“
Ein weiteres Thema der Konferenz war die Gewinnung internationaler Studenten und Forscher. Bund und Länder sehen deren Zuzug als wichtigen Faktor für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland und wollen deshalb die Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt weiter verbessern. Die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene sollen die Visa-Vergabe für Wissenschaftler und Studenten vereinfachen. Dazu ist u.a. geplant, Hochschulzulassungsverfahren stärker an die rechtlichen Anforderungen der Visaverfahren anzupassen. Ein besser abgestimmtes Zusammenspiel von Zulassungs- und Visaverfahren soll die Verfahren insgesamt beschleunigen.
Die Einigung von Bund und Ländern beim Thema Kommunalfinanzen wertet der Bayerische Landkreistag als Schritt in die richtige Richtung, gelöst sei die kommunale Finanzkrise dadurch aber nicht. Die beschlossene Verankerung der Veranlassungskonnexität könne dazu beitragen, neue Belastungen der Kommunen künftig besser abzusichern. Eine Lösung der akuten kommunalen Finanzkrise sei der Beschluss jedoch nicht.
Karmasin: Rekord-Finanzierungsdefizite
Wie Landkreistagspräsident Thomas Karmasin erläuterte, nehme der Bund sich weiterhin heraus, nur 80 Prozent von dem zu bezahlen, was er bestellt. „Das lindert die derzeitige Finanznot gar nicht und verschärft sie in der Zukunft lediglich etwas langsamer als derzeit“, so der Verbandschef. Aus Sicht des Bayerischen Landkreistags bleibt das eigentliche Problem ungelöst: Die bayerischen Kommunen verzeichneten Rekord-Finanzierungsdefizite, die sich allein in den Jahren 2024 und 2025 auf über 10 Mrd. Euro summierten. Ursache seien vor allem immer weiter steigende Pflichtausgaben, insbesondere im Sozialbereich, denen keine ausreichende Finanzierung gegenübersteht. „Die Einigung hilft bei künftigen Mehrbelastungen. Zusätzliche Mittel für derzeit bereits bestehende Belastungen sind aber nicht vorgesehen. Unsere Haushalte bleiben daher unter massivem Druck“, machte Karmasin deutlich.
Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“
Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ bedeute, dass die kommunalen Mehrbelastungen vollständig übernommen werden. Das gelte gerade auch für die bereits bestehenden Belastungen, die die kommunale Finanzkrise erst verursacht haben. Die Kommunen seien daher dringend auf zusätzliche Finanzmittel angewiesen. „Denn nur finanziell handlungsfähige Kommunen können ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin zuverlässig erfüllen“, unterstrich der Präsident.
Gemendetagspräsident Dr. Uwe Brandl begrüßte zwar, dass der Bund inzwischen das Konnexitätsprinzip anerkenne. Die vorgesehene Kostenübernahme von 80 Prozent reiche jedoch nicht aus. Er kritisierte zudem, dass angesichts der aktuellen Haushaltslage überhaupt über zusätzliche Leistungsansprüche diskutiert werde. Jede weitere Ausgabe vergrößere das bestehende Finanzierungsdefizit von 30 Milliarden Euro und verschärfe die Situation, anstatt zu ihrer Lösung beizutragen.
Auch der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Franz Löffler, forderte eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund. Eine Erstattung von lediglich 80 Prozent würde die Kommunen erneut finanziell belasten. Darüber hinaus sei eine Lösung für die bereits bestehende Unterfinanzierung der Kommunen erforderlich. Die grundsätzliche Stoßrichtung des Vorhabens sei zwar positiv, stelle jedoch keine nachhaltige Lösung für die derzeitigen finanziellen Herausforderungen der Kommunen dar, betonte zudem ein Sprecher des Bayerischen Städtetags.