Bayerischer Ministerrat: Wohnungsbau und Fachkräftegewinnung erleichtern

GZ Ausgabe GZ-12-2026 vom 18. Juni 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Doris Kirchner
GZ Fahne

Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen will die Bayerische Staatsregierung den Wohnungsbau erleichtern und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen. Die entsprechenden Vorhaben wurden im Kabinett beraten und gebilligt. Über die Ergebnisse informierten Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann und Bauminister Christian Bernreiter im Anschluss an die Sitzung.

Ziel des „Bayerischen Bauturbo“ ist es, mehr Wohnraum zu schaffen und bestehende bürokratische Hürden im Baubereich abzubauen. Wie Minister Bernreiter erläuterte, soll der Wohnungsbau künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ in der Bayerischen Bauordnung verankert werden.

„Mit dem neuen Artikel 4 räumen wir dem Wohnungsbau das überragende öffentliche Interesse ein“, erklärte Bernreiter. Dies werde künftig bei Abwägungsentscheidungen eine wichtige Rolle spielen und die Schaffung von Wohnraum erleichtern. Die Maßnahme war bereits von Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung angekündigt worden.

Neben dem Neubau richtet sich der Fokus der Staatsregierung verstärkt auf die Nutzung bestehender Gebäude. „Wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht, geht es nicht nur um Neubau, sondern auch um Aus- und Umbau“, betonte Bernreiter. Deshalb soll eine neue „Bayerische Umbauordnung“ eingeführt werden.

Nach Angaben des Bauministers profitieren davon insbesondere private Bauherren. Grundsätzlich gelte künftig: „Das Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher.“ Wer innerhalb der bestehenden Gebäudestruktur umbaut, soll von zahlreichen Nachweispflichten und Genehmigungsverfahren entlastet werden.

Als Beispiel nannte Bernreiter den Ausbau von Dachgeschossen oder die Umwandlung von Büroflächen in Wohnungen. Bislang seien solche Projekte häufig an aufwändigen Anforderungen im Brand-, Schall- oder Wärmeschutz gescheitert oder zumindest erheblich verzögert worden. Künftig sollen bestehende Bauteile in vielen Fällen von aktuellen Anforderungen freigestellt werden. Für neue Bauteile gelten weiterhin die geltenden Standards.

Keine zusätzliche Bürokratie

„Es gibt dann keine Einzelfallentscheidungen mehr, keinen Extra-Antrag und keine zusätzliche Bürokratie“, kündigte Bernreiter an. Auch doppelte Regelungen bei der Erschließung von Gebäuden sollen entfallen. Nach Einschätzung des Ministers werden dadurch Zeit und Kosten gespart sowie zusätzliche Investitionen in den Gebäudebestand angeregt.

Themenwechsel: Hintergrund der Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ist der anhaltende Fachkräftemangel. Nach Prognosen könnten in Bayern bis zum Jahr 2035 bis zu 400.000 Arbeitskräfte fehlen. Staatskanzleiminister Herrmann bezeichnete die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse als einen zentralen Baustein zur Sicherung des Arbeitskräfteangebots. „Derjenige, der qualifiziert ist, aber seine Qualifikation im Ausland erworben hat, soll natürlich auch für den deutschen Arbeitsmarkt und für Bayern nutzbar gemacht werden“, bemerkte Herrmann.

Die Staatsregierung will deshalb die Anerkennungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. „Häufig dauert das Verfahren zu lange, ist zu bürokratisch und zu umständlich“, machte Herrmann deutlich. Mit der nun beschlossenen Gesetzesänderung werde der „Grundstein für weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und mehr Rechtssicherheit“ gelegt.

Eine wesentliche Neuerung betrifft den Anwendungsbereich des Gesetzes. Bislang mussten Antragsteller nachweisen, dass sie im Freistaat eine Tätigkeit ausüben wollen, die ihrer ausländischen Berufsqualifikation entspricht. Künftig soll die Anerkennung auch dann möglich sein, wenn die Fachkräfte zunächst in anderen qualifizierten Beschäftigungen arbeiten.

Der Staatskanzleichef sprach von einer „Anerkennung der Qualifikation auf Vorrat“. Dadurch entstehe mehr Flexibilität für Unternehmen und Arbeitnehmer. Die Qualifikation könne bereits anerkannt sein, bevor sich eine passende Stelle finde.

Darüber hinaus sollen englischsprachige Dokumente künftig grundsätzlich akzeptiert werden. Nach Auffassung der Staatsregierung können die zuständigen Behörden in den meisten Fällen ohne Weiteres mit englischen Unterlagen arbeiten. Übersetzungen ins Deutsche sollen daher nur noch in Ausnahmefällen verlangt werden.

Beide Gesetzesvorhaben werden nun zunächst in die Verbändeanhörung gegeben. Anschließend sollen sie erneut im Kabinett behandelt und anschließend dem Bayerischen Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

Ihre optimale Website-Nutzung

Diese Website verwendet Cookies und bindet externe Medien ein. Mit dem Klick auf „✓ Alles akzeptieren“ entscheiden Sie sich für eine optimale Web-Erfahrung und willigen ein, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden können. Auf „Einstellungen“ erfahren Sie mehr darüber und können persönliche Präferenzen festlegen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Detailinformationen zu Cookies & externer Mediennutzung

Externe Medien sind z.B. Videos oder iFrames von anderen Plattformen, die auf dieser Website eingebunden werden. Bei den Cookies handelt es sich um anonymisierte Informationen über Ihren Besuch dieser Website, die die Nutzung für Sie angenehmer machen.

Damit die Website optimal funktioniert, müssen Sie Ihre aktive Zustimmung für die Verwendung dieser Cookies geben. Sie können hier Ihre persönlichen Einstellungen selbst festlegen.

Noch Fragen? Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Nutzer in der Datenschutzerklärung und Impressum!

Ihre Cookie Einstellungen wurden gespeichert.