
Zum neuen Ladenschlussgesetz: Unsere Händler brauchen Freiräume
von Michael Zink, Vorsitzender des Handelsausschusses der IHK München und Oberbayern - Endlich war es für den Einzelhandel in Bayern so weit: Seit dem 1. August gilt auch im Freistaat nicht mehr das althergebrachte Bundes-Ladenschlussgesetz aus den 1990er Jahren. Als letztes Bundesland hat Bayern eine eigene Landesregelung auf den Weg gebracht, um die Ladenöffnungszeiten zumindest etwas näher an moderne Lebensgewohnheiten heranzuführen.







