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(GZ-18-2021)
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► Einigung im Vermittlungsausschuss:

 

Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung

 

Die Würfel sind gefallen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss bei der Finanzierung der ab 2026 geplanten Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gefunden. Danach stockt der Bund seinen Finanzierungsanteil in der Endstufe ab 2030 von 960 Mio. auf 1,3 Mrd. Euro auf. Auch beteiligt er sich bei Investitionen in Ganztagsplätze stärker als zuerst geplant an Neubau- oder Renovierungskosten.

Der Deutsche Städtetag unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, kritisiert allerdings die Finanzierung. „Bund und Länder machen ein großes Versprechen, aber finanziell bleibt eine gewaltige Lücke, die die Länder in der Praxis schließen müssen“, betonte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Vollständig finanziert sei der Rechtsanspruch nicht, den Bundestag und Bundesrat jetzt verabschieden wollen – auch wenn der Bund noch eine Schippe draufgelegt habe. Bei den Investitionskosten fehlten 4 Milliarden Euro und bei den jährlichen Betriebskosten mehr als 3 Milliarden Euro. Diese offene Rechnung dürfe nicht an die Kommunen weitergereicht werden. Denn in den Ländern gelte das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Die Länder seien also in der Pflicht.

Schwierige Personalsuche

Laut Dedy wird es für die Kommunen äußerst schwierig werden, qualifiziertes Personal für die Ganztagsangebote für zusätzlich rund 1 Million Grundschulkinder zu finden. Schon jetzt suchten viele Städte händeringend nach Erzieherinnen und Erziehern und Sozialpädagogen. Der Zeitplan für den Rechtsanspruch sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahren realistischer geworden. Gleichwohl werde ein großer Kraftakt aller Beteiligten nötig sein. Angesichts der aktuellen Lage beim Personal äußerte der Hauptgeschäftsführer Zweifel, „ob es gelingt, überall rechtzeitig den Bedarf an Ganztagsbetreuung in der gewünschten Qualität zu erfüllen. Wir brauchen dringend eine Ausbildungsoffensive der Länder in großem Stil für gut ausgebildetes zusätzliches Personal.“

600.000 fehlende Betreuungsplätze

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ist die Realisierung durch den nun beschlossenen Rechtsanspruch noch keineswegs flächendeckend gesichert. Die Last-Minute-Vereinbarung im Vermittlungsausschuss müsse jetzt mit Leben gefüllt werden. Insgesamt fehlten bundesweit über 600.000 Betreuungsplätze. Dies sei eine personelle und finanzielle Herausforderung in Milliardenhöhe. Die Arbeiten an der Umsetzung der Ziele müssten jetzt beginnen.

Die Länder seien gefordert, die Ausbildungskapazitäten für die Ganztagsbetreuerinnen und Ganztagsbetreuer umgehend massiv auszuweiten. Die Personalkapazitäten werden in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel ohne gezielte Gegenmaßnahmen nicht zu-, sondern sogar abnehmen. Zusätzlich müssten den Kommunen unverzüglich Mittel bereitgestellt werden, um die notwendigen Umbaumaßnahmen in den Grundschulen auf den Weg zu bringen.

Neubaumaßnahmen

Oftmals werden freilich auch Neubaumaßnahmen erforderlich sein, so der DStGB. Gerade in den großen Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg bestehe die ernsthafte Gefahr, dass trotz aller Anstrengungen der Anspruch nicht vollständig erfüllt werden kann. „Deswegen halten wir eine regelmäßige Überprüfung zum Stand und zur Umsetzung bei der Vorbereitung des Rechtsanspruchs für unverzichtbar. Die jetzt vereinbarten Revisionsklauseln weisen in die richtige Richtung.“

Mit einem Rechtsanspruch auf dem Papier sei im Zweifel den Eltern nicht geholfen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort leider anders aussehen und auf die Schnelle auch nicht signifikant verändert werden können. Die Politik in Bund und Ländern sei hier ein hohes Risiko eingegangen, stellt der Kommunalverband fest. „Jetzt muss sie sich deshalb auch in der Umsetzung dauerhaft und nachhaltig engagieren.“

Finanzierung sichern

„Der Vermittlungsausschuss hat den Landkreisen noch nicht die finanzielle Unbedenklichkeitsbescheinigung gebracht, die wir eingefordert haben“, kommentierte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, den Kompromiss des Vermittlungsausschusses. Dazu bedürfe es einer Zusage der Länder, dass sie gegenüber den Kommunen vollständig für die Finanzierung der neuen Aufgabe aufkommen.

Diese Erklärung müsse im Bundesrat erfolgen. „Dass sich der Bund den Ländern gegenüber nun mit einem höheren Geldbetrag an den laufenden Kosten beteiligen will, sollte ihnen diese Zusage erleichtern.“

Die Richtigkeit des Vorhabens würden die Landkreise nicht in Frage stellen, fuhr Sager fort. „Aber die Finanzierung muss aus kommunaler Sicht vollständig gesichert sein. Sonst kommt das böse und dauerhafte Erwachen in vielen Jahren, und zwar auf der kommunalen Ebene.“

DK

 

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