Bayerisches Kabinett: Stärkere Krisenvorsorge und besserer Bürgerservice
von Doris Kirchner

Das deutschlandweit erste Landesamt für Bevölkerungsschutz entsteht in Bayern und nimmt zum 15. April 2026 seine Arbeit auf. Hierüber hat Innenminister Joachim Herrmann den Ministerrat informiert. Nach seinen Angaben „stärken wir mit dem neuen Landesamt die Führungsstrukturen für den Bevölkerungsschutz auf Landesebene nachhaltig. Wir verbessern damit die organisationsübergreifende strategische Vorbereitung von Einsatzlagen, intensivieren die Durchführung von Übungen auf allen Ebenen sowie übergreifend und tragen zugleich aktiv zu einer regelmäßigen Überprüfung von Einsatzkonzeptionen bei.“
Mit der Einrichtung des Landesamts für Bevölkerungsschutz reagiert die Bayerische Staatsregierung auf häufiger eintretende Großschadenslagen und Katastrophen, wie etwa die Hochwasser im Frühjahr 2024 im Süden Bayerns. Auch die grundlegend veränderte geopolitische Sicherheits- und Bedrohungslage ist ein Anlass für die Umorganisation. Bislang war im Innenministerium eine Abteilung für Angelegenheiten der ‚Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Bevölkerungsschutz‘ zuständig. Sie wird nunmehr neu aufgestellt, weitgehend umstrukturiert und um 25 Stellen verstärkt.
Führungsgruppe Katastrophenschutz
Bereits 2023 hat Innenminister Herrmann das Bayerische Melde- und Lagezentrum für den Bevölkerungsschutz im Bayerischen Innenministerium eingerichtet. Bei landesweit koordinierungsbedürftigen Katastrophen tritt dort die Führungsgruppe Katastrophenschutz Land Bayern zusammen. „Diese zentrale Aufgabe muss das Innenministerium auch künftig wahrnehmen. Deshalb etablieren wir im Interesse schlanker und handlungsfähiger behördlicher Strukturen das Landesamt für Bevölkerungsschutz im Ministerium“, betonte Herrmann.
Ein weiterer Vorteil dieser Struktur: In Einsatzlagen mit dem ebenfalls im Innenministerium angesiedelten Landespolizeipräsidium ist eine enge und unmittelbare Abstimmung sichergestellt. „Polizei und Katastrophenschutz arbeiten in Bayern seit Jahren eng zusammen und kooperieren im Krisenfall unmittelbar. Mit dem neuen Landesamt für Bevölkerungsschutz etablieren wir noch effizientere Abläufe im Einsatzfall und bereiten uns so angemessen auf neue Herausforderungen vor.“
Wichtiger Baustein für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
Herrmann bezeichnete das neue Landesamt als wichtigen Baustein, um nicht nur den Bevölkerungsschutz, sondern auch das Krisenmanagement im Bereich der Zivilen Verteidigung in Bayern weiter zu stärken. Die Aufgaben aus den Bereichen Feuerwehr, Rettungswesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz werden enger miteinander verzahnt. „Damit wir wirklich abwehr- und verteidigungsfähig sind, brauchen wir nicht nur den entsprechenden personellen Aufwuchs auf Landesebene und in den Kommunen. Wir brauchen vor allem die nötige finanzielle Ausstattung vom Bund. Er muss seiner Verantwortung für zentrale Fragen des Zivilschutzes und die Zivile Verteidigung ebenfalls nachkommen“, erläuterte der Minister.
Beitritt zum 115-Verbund
Außerdem berichtete Herrmann dem Ministerrat, dass der Freistaat dem bundesweiten 115-Verbund beitreten wird. Dadurch wird der telefonische Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung weiter verbessert. Ab Ende des zweiten Quartals 2026 soll die einheitliche Behördennummer 115 auch in Bayern verfügbar sein. Damit entsteht eine landesweite Anlaufstelle, die bei Fragen zu Verwaltungsleistungen schnell und unkompliziert Unterstützung bietet.
Ähnlich wie die bekannten Notrufnummern 110 und 112 dient die 115 künftig als leicht zu merkende zentrale Telefonnummer für Anliegen rund um staatliche und kommunale Dienstleistungen. Der Service ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Erweiterter Bürgerservice
Mit dem Anschluss an die 115 erweitert Bayern seinen telefonischen Bürgerservice und setzt gleichzeitig bundesweite Vorgaben für einen zentralen Support digitaler Verwaltungsleistungen gemäß dem Onlinezugangsgesetz um. Die bestehende Servicenummer der Bayerischen Staatsregierung BAYERN|DIREKT (089/122220) sowie kommunale Angebote bleiben weiterhin bestehen. Zusammen gewährleisten sie einen einfachen und bürgernahen Zugang zur Verwaltung.