DStGB-Fachausschüsse: Ohne Korrekturen droht Stillstand
von Doris Kirchner

Bei den Sitzungen zweier Fachausschüsse des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) in Oberkochen und Grevenbroich haben Vertreter aus Kommunalpolitik und Verwaltung eindringlich vor einem Stillstand ohne grundlegende Reformen gewarnt. Im Mittelpunkt standen die angespannte Finanzlage der Kommunen, Herausforderungen bei der Wärmewende sowie die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung.
Die finanzielle Situation vieler Städte und Gemeinden in Deutschland spitzt sich weiter zu. Auf der Sitzung des Fachausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft in Oberkochen warnten der bisherige Vorsitzende, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a. d. Donau), die neue Ausschussvorsitzende und Senatorin der Hansestadt Wismar Heike Bansemer sowie Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg und 1. Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, vor einem drohenden Kollaps der kommunalen Haushalte.
Stark steigende Ausgaben
Hauptursache seien stark steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich, auf die die Kommunen kaum Einfluss hätten. Als besonders belastend gelten die Kostenentwicklungen bei der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich verschärfen Defizite bei kommunalen Kliniken und im öffentlichen Personennahverkehr die Lage. Die Kommunalvertreter kritisierten, dass Bund und Länder in den vergangenen Jahren Leistungen ausgeweitet und Standards erhöht hätten, ohne die daraus resultierenden Mehrkosten ausreichend zu kompensieren.
Neuordnung der Finanzbeziehungen
Vor diesem Hintergrund forderten Gmehling, Bansemer und Jäger eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Kurzfristig müsse der Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern deutlich erhöht werden. Mittelfristig sei eine grundlegende Reform der staatlichen Leistungen notwendig, um diese an die tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Zwar könnten Förderprogramme und Sondervermögen des Bundes Investitionen erleichtern, jedoch seien sie häufig mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und könnten eine strukturelle Finanzreform nicht ersetzen.
Ein weiteres zentrales Thema war die Umsetzung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Städte und Gemeinden sehen sich hier in einer Schlüsselrolle, fordern aber verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen und klare Förderstrukturen. Viele Kommunen haben bereits Wärmepläne erstellt oder befinden sich in fortgeschrittenen Planungsphasen. Diese müssten als verbindliche Grundlage für weitere Entscheidungen anerkannt werden.
Praxisnahe Regelungen
Gefordert wurden praxisnahe gesetzliche Regelungen, weniger Bürokratie sowie eine zielgerichtete Förderung. So sollten öffentliche Mittel für den Ausbau von Nahwärmenetzen prioritär in entsprechende Projekte fließen, während Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpen vor allem außerhalb solcher Netzgebiete unterstützt werden sollten. Zugleich sprachen sich die Kommunalvertreter für mehr Technologieoffenheit aus. Gesetzliche Vorgaben sollten sich auf Zielsetzungen beschränken, während die konkrete Umsetzung vor Ort an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden müsse.
Gesamtkonzept für die Wärmewende
Für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende sei zudem ein abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich, das die Entwicklung von Wärme-, Gas-, Wasserstoff- und Stromnetzen sinnvoll miteinander verknüpft. Doppelstrukturen und ineffiziente Parallelentwicklungen müssten vermieden werden. Entscheidend sei außerdem eine langfristig verlässliche Finanzierung, insbesondere für den Ausbau von Wärmenetzen und die Modernisierung von Gebäuden. „Die eigentliche Herausforderung beginnt nach der Planung: die Umsetzung“, betonten Gmehling, Bansemer und Jäger und verwiesen auf den Bedarf an zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten, etwa über den Deutschlandfonds und Risikoabsicherungen.
Neben der Finanz- und Energiepolitik stand in Grevenbroich die Bildungspolitik im Mittelpunkt. Der DStGB-Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur befasste sich vor allem mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. „Der Anspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung tritt in diesem Jahr in Kraft, doch ein bundesweit flächendeckendes Angebot ist nicht gesichert“, stellte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Binnig, Bürgermeister der Gemeinde Michelfeld, fest.
Die Kommunen sehen darin grundsätzlich eine Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel, ob ein flächendeckendes Angebot rechtzeitig bereitgestellt werden kann. Gründe sind vor allem fehlende Räume, notwendige bauliche Maßnahmen sowie ein Mangel an qualifiziertem Personal.
Bund muss für ausreichende Finanzierung sorgen
Der DStGB-Beigeordnete Marc Elxnat wies darauf hin, dass es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe handle. Der Bund habe eine gesetzliche Regelung geschaffen und müsse daher im Sinne des Konnexitätsprinzips auch für eine ausreichende Finanzierung sorgen. Die finanziellen Lasten dürften nicht auf die ohnehin stark belasteten Kommunen abgewälzt werden.
Vorsitzender Binnig forderte verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft gesicherte finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder. Dazu gehöre auch, dass Mittel für Betriebskosten tatsächlich an die Kommunen weitergeleitet werden. Zudem sprach er sich dafür aus, Kommunen vorübergehend von rechtlichen Konsequenzen zu entlasten, falls der Rechtsanspruch nicht überall sofort erfüllt werden kann.
Kritik äußerten die Beteiligten auch an der Verzögerung bei der Fortführung des Digitalpakts Schule. Die zugesagten Finanzmittel müssten schnell bereitgestellt werden, um Ersatzbeschaffungen, Administration und die Weiterentwicklung der Schul-IT sicherzustellen.