Bundestag und Bundesrat haben im Eilverfahren das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen, mit dem auch die Krankenhäuser erneut vor wirtschaftlichen Belastungen durch die Versorgung von COVID-19-Patienten geschützt werden sollen. Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, begrüßt die Initiative des Bundesgesetzgebers, zeigt sich aber verärgert über Details der Ausgestaltung des zweiten Rettungsschirms für die Krankenhäuser.
|