Der im Jahr 2017 eingeführte neue Paragraf § 13b Baugesetzbuch (BauGB) schuf ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren zur Ausweisung von Neubaugebieten an Ortsrändern für den Wohnungsbau. Der Paragraf war bis Ende 2019 befristet, wurde aber im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert. Der Landesverein für Heimatpflege e.V. beobachtet die daraufhin entstandene „Goldgräberstimmung“ um die Ausweisung von Bauland, vor allem in den ländlichen Kommunen, im Hinblick auf Klimaschutz und Flächenverbrauch mit Sorge.
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