Kommunalverbändezurück

(GZ-4-2017)
Kommunalverbände
► Bayerischer Landkreistag:
 
Positionspapier zur Bundestagswahl
 

Anlässlich der diesjährigen Bundestagswahl beabsichtigt der Deutsche Landkreistag, Bundestag und Bundesregierung einen Forderungskatalog vorzulegen. Die Landräte im Freistaat haben dies zum Anlass genommen, Bedürfnisse der bayerischen Kommunen in wichtigen Themenfeldern zu formulieren. Ergebnis ist ein wirtschaftliches Positionspapier.

Den Schwerpunkt bildet die gleichwertige Entwicklung im ländlichen Raum. „Wir brauchen eine zeitgemäße Förderung, die den Fokus auf die tatsächlichen heutigen Erfordernisse des ländlichen Raums legen. Unsere bayerischen Landkreise sind nicht nur lebens- und liebenswert, sie entwickeln sich zunehmend zur Quelle und zum Rückhalt der wirtschaftlichen Entwicklung. Leider geschieht das nicht überall mit gleicher Geschwindigkeit. Für das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gibt es daher noch einiges zu tun“, verdeutlicht Landrat Christian Bernreiter (Deggendorf), Präsident des Bayerischen Landkreistags.

Konkret plädiert der Verband dafür, den Landkreisen einen wesentlich höheren Entscheidungsspielraum in kommunalen Angelegenheiten einzuräumen. Nur so könne besser auf die Belange der Menschen vor Ort eingegangen werden. Kommunen sollten daher selbstständig über regionale Entwicklungsbudgets verfügen können.

Zur weiteren Stärkung des ländlichen Raums befürwortet der Bayerische Landkreistag den Ausbau, die Strukturierung sowie die Initiativenbündelung der Bundesförderprogramme. Neben einer Erhöhung der finanziellen Mittel sollte die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarschutz und Küstenschutz“ neu ausgerichtet werden.

Leistungsfähige Kommunen

Leistungsfähige Kommunen benötigen ausreichend finanzielle Mittel, weshalb nach Überzeugung des Bayerischen Landkreistags die strenge Umsetzung des Konnexitätsprinzips auf allen staatlichen Ebenen eine zentrale Rolle spielt. Der Bund dürfe keine Normen setzen, die die Kommunen zu höheren Ausgaben zwingen und diese dann nicht ersetzen.

Um auch künftig die Attraktivität der Regionen als Wohn-, Arbeits- oder Unternehmensstand-ort aufrechterhalten zu können, spielen laut Kommunalverband Mobilität, Logistik und Erreichbarkeit eine zentrale Rolle. Eine Schlüsselrolle komme dabei dem Beschreiten „neuer Wege“ zu. Intelligente, über Branchen- und Firmengrenzen hinweg gedachte Lösungen öffneten Türen zu neuen, effizienten Ansätzen. Das Potenzial liege in der Automatisierung und der Bündelung von Diensten. Der Schlüssel dazu sei in der IT zu finden.

„Die Förderpolitik muss ihren Fokus von Smart Cities auf Smart Country ausweiten“, heißt es weiter. Vom Bund erwarteten die Kommunen eine offene innovationsfördernde Haltung sowie die Schaffung investitionsfreundlicher Voraussetzungen für Unternehmen.

Ein Lösungsansatz für eine attraktive ländliche Mobilität liege in der Entwicklung neuer Bündelungsstrategien und dem konsequenten Einsatz von Automatisierung. Ein Beispiel seien kombinierte Personen- und Gütertransportlösungen. Für den kombinierten Transport von Gütern müsse flächendeckend eine rechtliche Basis geschaffen werden. „Die Politik muss offene, branchen- und firmenübergreifende Standards schaffen, die auch kleinen, regionalen Unternehmen und Kommunen selbst Zugang zu den Mobilitäts- und Logistikkonzepten der Zukunft bieten“, so der Bayerische Landkreistag.

Sicherung der Mobilität

Als „unabdingbar“ bezeichnet es der Kommunalverband zudem, dass die zur Sicherung der Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr notwendige finanzielle Absicherung durch Bundesmittel gestärkt wird. Neben dem Ausbau des Verkehrsnetzes gelte es auch in dünn besiedelten Regionen, Straßen instand zu halten und das Bus- und Bahnnetz attraktiv und vor allem bedarfsgerecht aufrechtzuerhalten. Vor allem müsse es auch in der Fläche möglich sein, ohne Auto über den öffentlichen Personennahverkehr mobil zu sein.

Vom Bund erwartet der Bayerische Landkreistag, im Rahmen einer Reform des Personenbeförderungsrechts weitere Erleichterungen zur Einbeziehung alternativer Bedienformen in den ÖPNV zu prüfen. Die Steuerung durch den zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger sei dabei sicherzustellen, „um eine nachteilige Konkurrenzierung des öffentlich finanzierten Verkehrs durch zusätzliche Mobilitätsangebote zu vermeiden“.

Vernetzung erweitern

In erster Linie gehe es darum, wie die Vernetzungen erweitert und die Angebote rechtlich, finanziell und organisatorisch gefördert werden können. „Messlatte ist, ob alternative Angebote nachweislich positive Wirkungen auf die Verkehrsmittelwahl haben, gegebenenfalls auch, ob die Angebote in Kooperation mit dem ÖPNV betrieben werden. Vor diesem Hintergrund sind einseitige Maßnahmen zur Förderung von Elektroautos wie z. B. die Freigabe von Busspuren oder kostenlose Parkmöglichkeiten kontraproduktiv, da sie zu Lasten des Umweltverbundes wirken.“ Motor für eine finanzierbare, umweltfreundliche und soziale Verkehrsentwicklung sei die Integration ergänzender Angebote (Car-sharing, Fahrrad, Taxi und weitere Dienstleistungen) in den ÖPNV. Die Zukunft stellten ganzheitliche Mobilitätsplattformen - jeweils angepasst an die lokale Situation - dar.

Planung, Organisation und Eigenerbringung oder Bestellung von Verkehrsleistungen liegt in der Verantwortung der kommunalen Aufgabenträger. Die Landkreise erstellen die Nahverkehrspläne und legen die ausreichende Verkehrsbedienung fest. Aus ihrer Sicht ist es demnach „nur konsequent, wenn den kommunalen Aufgabenträgern anstelle der Regierungen unter Erstattung anfallender Kosten grundsätzlich auch die Zuständigkeit für die Erteilung personenbeförderungsrechtlicher Konzessionen übertragen wird“.

Auch digitale Dienste werden künftig immer wichtiger, um trotz Entfernungen am gesellschaftlichen Leben und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese erfordern jedoch eine moderne Kommunikationsinfrastruktur. Ziel müsse sein, einen flächendeckenden Glasfaserstandard zu gewährleisten.

Die Erfahrungen zeigten, dass der Ausbau glasfaserbasierter Breitbandnetze rein privatwirtschaftlich nicht überall gelingen wird. Der Bund sei deshalb aufgefordert, die Rahmenbedingungen für eine optimale Versorgung mit bestmöglicher Technologie zu verbessern. „Dazu zählt auch, Fördermöglichkeiten zu erweitern und die bislang aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unterversorgten Gebiete in ländlichen Regionen zeitnah an das Breitbandnetz anzuschließen oder mit neuen Techniken zu versorgen.“

Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, weshalb angemessener und bezahlbarer Wohnraum ausreichend zur Verfügung stehen müsse. Ungeachtet der Leerstände in manchen Regionen gelte dies auch für den ländlichen Raum, so der Landkreistag. Auch dort bedürfe es Anreizen zur Steigerung der Wohnqualität durch Modernisierungsmaßnahmen und der Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus, aber auch der Ankurbelung der Wohneigentumsbildung.

Bereits 2013 habe der Bayerische Landkreistag gefordert, Hindernisse für eine durchgängig elektronische Verwaltung abzubauen. Dies gelte gerade auch für die über 3.000 Rechtsvorschriften im Verwaltungsrecht des Bundes, in denen die Schriftform angeordnet wird. „Wir begrüßen daher die Initiativen des Bundes, Schriftformerfordernisse abzubauen, als Schritt in die richtige Richtung. Zusätzlich fordern wir einen wirksamen ‚E-Gov-TÜV‘ für neue Rechtsvorschriften, der neue rechtliche Hindernisse für E-Government von vornherein verhindert und Rechtsvorschriften konsequent E-Government-konform ausgestaltet“, unterstreicht der Kommunalverband abschließend.

DK

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