Kommunalverbändezurück

(GZ-13-2016)
gz kpv
► Kommunaler Finanzausgleich 2017:
 
KPV-Vorsitzender Rößle fordert Investitionsoffensive
 

„Wir fordern für den kommunalen Finanzausgleich 2017 eine Offensive bei Investitionen und damit verbunden die Erhöhung der Zuweisung nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetzes (FAG) auf 500 Mio. EUR. Denn wer nicht investiert, wird mittel- und langfristig abgehängt.“ So formulierte Landesvorsitzender Stefan Rößle den Standpunkt der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CSU im Rahmen einer Gesprächsrunde mit den zuständigen Staatssekretären Albert Füracker aus dem Finanz- und Heimatministerium sowie Gerhard Eck aus dem Innenministerium.

Die im Artikel 10 des FAG aufgeführten Baumaßnahmen für Schulen, Kindertageseinrichtungen oder für kulturelle Einrichtungen bedürften immer mehr finanzieller Mittel.

Steigende Bau- und Nebenkosten

Die Begründung für ihre Forderung nach einer stärkeren Förderung der kommunalen Investitionen liefert die KPV wie folgt: Die Kommunen sind für den Ausbau und den Erhalt der kommunalen Infrastruktur verantwortlich. Eine Vernachlässigung des Unterhalts führt langfristig zu höheren Kosten und zum Rückgang von Wachstum und Produktivität. Die Weiterentwicklung dieses Bestandes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität der Bürger, das wirtschaftliche Wachstum und die politische Stabilität.

Hochbauprojekte

Konkret geht es unter anderem um bauliche Sanierungen sowie die notwendige Neuschaffung von Klassenzimmer und Funk-tionsräumen in Schulen sowie Betreuungseinrichtungen. Bei derartigen Hochbauprojekten sind die Kommunen aktuell mit massiv gestiegenen Kosten konfrontiert. Zudem ist eine zusätzliche Belastung durch einen deutlichen Anstieg der Nebenkosten, ausgelöst durch HOAI, Brandschutzauflagen und Energieeinsparverordnung festzustellen.

Zudem wird der Investitionsbedarf im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerbern und anerkannten Asylbewerbern in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen.

Wichtige Aufstockung

Die finanziellen Spielräume der Kommunen werden darüber hinaus durch die ständig steigenden Sozial- und Jugendhilfekosten immer geringer, was die Durchführung von derartigen Investitionsprojekten zusätzlich erschwert. Landesvorsitzender Rößle: „Kommunale Investitionen sind nicht nur Voraussetzung für zukünftige Steuereinnahmen vor Ort, sondern auch für eine positive gesamtgesellschaftliche Entwicklung im Freistaat. Die Attraktivität der Gemeinden, Städte und Landkreise auf der einen Seite sowie die vollumfängliche Aufgabenbewältigung auf der anderen Seite können mit der Aufstockung um 70 auf 500 Millionen Euro spürbar verbessert werden.“

Deutlich höhere Pro-Kopf-Pauschale beim Personal nötig

Ferner fordert die KPV im Bereich Personal eine höhere Finanzzuweisung. Stefan Rößle: „Eine deutliche Anhebung der Mittel über die Pro-Kopf-Pauschalen nach Artikel 7 des FAG sehe ich als begründet an. Die Aufstockung muss aber aus staatlichen Haushaltsmitteln erfolgen, da es sich hier um einen finanziellen Ausgleich für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt.“

Die Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften und die Landkreise erhalten derzeit über die Pro-Kopf-Pauschale Finanzzuweisungen als Ersatz des Verwaltungsaufwands für die Aufgaben des jeweils übertragenen Wirkungskreises. Dies sind bei den Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden 16,70 Euro und bei kreisfreien Gemeinden 33,40 Euro jeweils pro Einwohner und Haushaltsjahr.

Höherer Personaleinsatz

Eine Aufstockung der Pauschalen fand letztmalig am 1. Januar 1999 statt, obwohl sich die Personalvollkosten seither nachweislich um mehr als 20 Prozent erhöht haben. Stefan Rößle: „Der Personaleinsatz ist gerade auch mit der Bewältigung des Flüchtlingszuzugs enorm gestiegen und die Mehrkosten belasten die Haushalte der Gemeinden, Städte und Landkreise. Um die behördlichen Aufgaben weiterhin dienstleistungs- und bürgerorientiert wahrnehmen zu können, muss der Freistaat Bayern seinen Kommunen bei den Ausgaben für den Personalbedarf unter die Arme greifen.“

Zudem steht in vielen Landratsämtern nicht ausreichend staatliches Personal zur Verfügung, um die staatlichen Aufgaben vollumfänglich bearbeiten zu können. Stefan Rößle: „ Die Ausstattung mit staatlichem Verwaltungs- und Fachpersonal muss vom Freistaat deutlich verbessert werden“.

Bei den Verhandlungen der KPV mit den beiden Staatssekretären Füracker und Eck unter der Leitung von KPV-Landesvorsitzendem Landrat Stefan Rößle waren von kommunaler Seite noch Bezirkstagspräsident Josef Mederer, Landrat Christoph Göbel, Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer, und Bürgermeister Alois Scherer beteiligt.

RED

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