Kommunalverbändezurück

(GZ-8-2021)
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► Deutscher Landkreistag:

 

Für eine aktivierende Alterspolitik

 

Eine aktive und vorausschauende Alterspolitik der Landkreise als maßgeblich verantwortliche kommunale Ebene verbessert die soziale Infrastruktur für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Die Landkreise erbringen, verantworten und initiieren zusammen mit ihren kreisangehörigen Gemeinden vielfältige Leistungen und Unterstützungsangebote. Nicht alles muss von ihnen selbst gewährt oder organisiert werden; oftmals ist es bereits nützlich, einen Anstoß zu geben. „Eine vom Gesetzgeber zu ermöglichende stärkere Rolle der Landkreise in der Pflege würde auch dort zu einer bedarfsgerechteren und vor allem sozialraumorientierten Versorgung beitragen“, heißt es in einem vom Präsidium des Deutschen Landkreistags verabschiedeten Themenpapier.

Komprimiert werden darin Handlungsfelder aufbereitet, die in den Landkreisen nach den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen ausgefüllt werden. Entscheidend seien schließlich immer die konkreten Umstände und Bedarfe vor Ort, nach denen sich die Umsetzung richten muss, so der DLT.

Unterstützung rund ums Haus

Soziale und hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie handwerkliche Hilfsdienste, Fahr-, Besuchs- und Essensdienste, Unterstützung rund ums Haus und bei alltäglichen Verrichtungen ermöglichen laut Deutschem Landkreistag vielfältige Unterstützung für ältere Menschen.

Generationenübergreifende Maßnahmen

Für generationenübergreifende bzw. intergenerative Maßnahmen eigneten sich Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, lokale Bündnisse für Familien etc., die auf unterschiedliche Weise unter einem organisatorischen Dach verschiedene Dienstleistungen anbieten. Zunehmend würden wieder Sozialstationen und Gemeindeschwestern gefördert, die in den ländlichen Räumen gleichfalls kooperativ Hilfe erbringen.

Digitale Angebote

Bei der Gestaltung digitaler Angebote und Dienstleistungen für ältere Menschen sind die Landkreise wichtige Akteure. Je nach den konkreten Erfordernissen können digitale Technologien zur Vernetzung im Sozialraum beitragen und so helfen, älteren Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und den Abbau bestehender Infrastrukturen zu kompensieren. Dabei muss jeder Landkreis eine für die eigenen Voraussetzungen passende Digitalisierungsstrategie (weiter-)entwickeln.

„Vor allem in ländlichen Räumen sollten Ansätze der digital gestützten kommunalen Daseinsvorsorge gemeindeübergreifend konzipiert werden“, betont der DLT. Ältere Menschen seien Adressaten verschiedener Digitalisierungsprojekte im Bereich der digitalen Daseinsvorsorge. Diese reichten von App-basierten Mitfahrdiensten über Lieferservices lokaler Läden oder Apotheken bis zu digitalen Angeboten im Bereich der Pflege und eHealth. Dafür müsse flächendeckend der Ausbau von Breitband und Mobilfunk vorangetrieben werden. Es liege in der Hand der Betroffenen, digitalen Technologien offen zu begegnen und sie zu nutzen. Die Praxis zeige, dass die ältere Generation überwiegend digital kompetent ist und die Zahl der digital affinen Älteren immer größer wird. Dabei sollte Digitalisierung als Entwicklung betrachtet werden, die den Austausch zwischen den Generationen fördern kann.

Unbeschadet der vielfältigen Digitalisierungspotenziale bleibe freilich die persönliche Beratung wichtig. Sind Verbleib und Betreuung in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus nicht mehr möglich, kämen andere Wohn- und Betreuungsformen wie z.B. Hausgemeinschaften, ambulant betreute Wohngemeinschaften oder betreutes Wohnen in betracht. Aber auch die klassische Heimbetreuung müsse unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs weiterhin zur Verfügung stehen.

„Ohne die Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements wird die notwendige Stärkung von Unterstützungsleistungen für ältere Menschen nicht möglich und nicht finanzierbar sein“, unterstreicht der Kommunalverband. „Daher kommen der netzwerkorientierten Gemeinwesenarbeit und dem Ehrenamt große Bedeutung zu, sowohl denjenigen älterer Menschen selbst als auch dem Engagement für ältere Menschen.“

Durch aktive Einbindung Älterer (Begegnungs- und Kontaktmöglichkeiten, Tätigkeitsfelder im Ehrenamt, Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen etc.) könnten ihre Ressourcen für ein gesellschaftliches Engagement genutzt, ihre Aktivierung gefördert und zugleich Vereinsamungsprozessen vorgebeugt werden. Die Landkreise unterhielten vielfältige Strukturen zur Stärkung und Begleitung des Ehrenamts. Freiwilligenagenturen, Ehrenamtsbörsen, Seniorenbüros und auch die Kreisvolkshochschulen leisteten hier seit Jahren eine wichtige Arbeit in den Landkreisen. Diese müsse gezielt gestärkt werden.

Familienentlastende Unterstützungsangebote

Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Die Landkreise erbringen familienentlastende und familienunterstützende, auch regenerativ wirkende Unterstützungsangebote, die es Familien erleichtern, ihre Angehörigen zu betreuen und zu pflegen. Zugleich muss aus Sicht des DLT die Einzelfallkompetenz betreuender und pflegender Angehörigen gefördert werden, um die Pflegebereitschaft im häuslichen Umfeld zumindest zu erhalten, wenn nicht zu erhöhen.

Vor allem Beratungs-, Begleitungs- und Entlastungsangebote werden im Landkreis koordiniert und vernetzt. Wichtig sei nicht nur eine sinnvolle Aneinanderreihung von pflegerischen und psychosozialen Hilfen, sondern auch die Gestaltung eines wirkungsvollen Verbundsystems von begleitenden und unterstützenden Angeboten – in Kombination mit den kreislichen Kompetenzen für die Hilfe zur Pflege, die Altenhilfe, die Daseinsvorsorge, das bürgerschaftliche Engagement, die Krankenhäuser, den Öffentlichen Gesundheitsdienst etc. Dieses breite Spektrum werde idealerweise in einem seniorenpolitischen oder generationenübergreifend in einem sozialpolitischen Konzept mit der Kreisentwicklungsplanung zusammengeführt.

Um eine bedarfsgerechte und sozialraumorientierte Infrastruktur auch in der Pflege zu erhalten oder zu entwickeln, müsse eine wirkungsvolle Pflegeinfrastrukturplanung der Landkreise ermöglicht werden, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren kann. Bislang schließe die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag mit dem Betreiber, auch wenn das Pflegeheim in der Kreispflegeplanung nicht vorgesehen ist. Zugleich sei in den ländlichen Räumen eine wohnortnahe Versorgung nicht mehr überall gewährleistet. Die Kreispflegeplanung müsse daher bei der Zulassung von Pflegeheimen und ambulanten Diensten verbindlich berücksichtigt werden. „Hierfür bedarf es gesetzlicher Grundlagen im SGB XI sowie in den Landespflegegesetzen“, heißt es abschließend.

DK

 

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