Kommunalverbändezurück

(GZ-4-2025 - 13. Februar)
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► Deutscher Landkreistag:

 

Verwaltungsmodernisierung ja

Aber nicht zulasten des Föderalismus

Der Deutsche Landkreistag (DLT) begrüßt die Impulse des Normenkontrollrats (NKR) zur Verwaltungsmodernisierung, lehnt jedoch die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen ab. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke warnt vor unabsehbaren Folgen für den Föderalismus.

Das NKR-Gutachten sieht in einer stärkeren Bündelung von Verwaltungsaufgaben die Lösung für eine effizientere Verwaltung. Es analysiert dies anhand der Fahrerlaubniserteilung, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und der Einkommensprüfung. Henneke betont: „Die Landkreise sind bereits Bündelungsbehörden. Hier gibt es Potenzial, Zuständigkeiten weiter zu optimieren.“ Eine Zentralisierung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Bürger auf kompetente Ansprechpartner vor Ort verzichten müssen.

Der DLT fordert eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und kritisiert die Überregulierung durch den Bund. Statt neuer Aufgaben sollte die bestehende Bürokratie abgebaut werden. Verfassungsänderungen, wie sie das Gutachten vorschlägt, hält Henneke für unnötig: „Art. 30 und 83 GG sowie das Verbot der Mischverwaltung sind tragende Säulen des Föderalismus. Wer sie aufweicht, gefährdet das Fundament unserer bewährten Ordnung.“ Auch eine neue Infrastrukturkompetenz des Bundes sei überflüssig. Henneke appelliert abschließend, Reformen im Rahmen des Grundgesetzes anzugehen, um eine leistungsfähige Verwaltung im Interesse von Bürgern und Unternehmen zu sichern.

red

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