(GZ-11-2021) |
► Weitere Verfassungsbeschwerden gegen die Covid-19-„Bundes-Notbremse“: |
Keine automatische Schließung von Kitas und Schulen |
Der Verein „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ unterstützt mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Vierte „Bevölkerungsschutzgesetz“, die „Bundes-Notbremse“. Als Beschwerdeführer treten zwei Familien, zwei Schulen und ein Kindergarten auf. Das Gesetz verletzt schwerwiegend die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern, Kindergartenkindern, deren Eltern sowie der betroffenen Schulen und Kindergärten. Aus diesem Grund wurde Eilrechtsschutz beantragt.
Die Verfassungsbeschwerden unterscheiden sich von den bisher bekannt gewordenen dahingehend, dass hier u. a. zwei Schulen als Beschwerdeführerinnen auftreten. Sie richten sich dagegen, dass Schulen und Kitas automatisch für den Präsenzbetrieb geschlossen werden müssen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz mehr als 165 auf 100.000 Einwohner beträgt. Sie unterscheiden sich damit von den anderen bisher bekannt gewordenen Verfassungsbeschwerden gegen die „Bundes-Notbremse“.
Die Inzidenz ist als alleinige Basis für die stufenweisen Maßnahmen ungeeignet, das gilt vor allem für die Schulschließungen. Der für die Ermittlung eingesetzte PCR-Test unterscheidet nicht zwischen infektiösen und nicht infektiösen Viruspartikeln. Um zu beurteilen, wie viele (Neu-)Infektionen es tatsächlich gibt, ist dieser Test nur bedingt geeignet.
Die Grundrechte auf Bildung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen werden durch eine solche einseitige Lockdown-Maßnahme erneut in schwerer und nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt: Kinder und Jugendliche sind durch SARS-CoV-2 am wenigsten gefährdet, leiden aber seit 14 Monaten erheblich unter den zahlreichen Kontaktbeschränkungen. Für eine gesunde Entwicklung sind sie ungleich stärker auf einen persönlichen Austausch und gelebte zwischenmenschliche Beziehungen angewiesen als Erwachsene.
Die bleibenden Bildungsdefizite, unzählige Schulabbrüche, die Zunahme psychischer Erkrankungen, die gesundheitlichen Schäden durch Bewegungsmangel und Übergewicht sind inzwischen messbar und vielfach belegt. Jede weitere Woche Bildungslockdown droht Millionen Heranwachsende für lange Zeit aus der Bahn zu werfen.
Abstraktes Risiko
Schulschließungen dienen nicht dem Schutz der Kinder, sondern sollen das abstrakte Risiko senken, dass sich ältere, vulnerable Menschen mittelbar infizieren und somit Gefahr laufen, schwer zu erkranken, weil Kinder an anderen Orten normale Kontakte haben. Einen wissenschaftlichen Nachweis, dass Kontaktbeschränkungen von Kindern Intensivstationen entlasten würden, gibt es jedoch nicht. Die bestehenden Schutzmaßnahmen – auch gerade an Schulen – sind ausreichend.
Welchen Beitrag zur Entlastung von Intensivbetten Präsenzverbote für Kinder und Jugendliche leisten, hat der Gesetzgeber ebenso wenig im Rahmen der notwendigen Abwägung berücksichtigt wie die Schädigungen, Nachteile und Gefährdungen für Kinder und Jugendliche.
Es ist mit dem Schutz individueller Grundrechte durch das Grundgesetz nicht vereinbar, ein staatliches Mittel zum Schutz des einen einzusetzen – noch dazu, wenn es lediglich ein abstraktes Risiko senkt –, wenn das Mittel einen anderen nachhaltig schädigt. Dabei wiegt es besonders schwer, wenn diese Schäden Kinder betreffen, die selbst schutzbedürftig sind. Die ohne Rücksicht auf die Situation vor Ort und ohne Altersdifferenzierung angeordneten Präsenzverbote hält der Verein für unverhältnismäßig.
„Diese aus unserer Sicht nicht notwendigen und für die Kinder schädlichen Maßnahmen werden nun als Rechtfertigung benutzt, um die Impfung aller Kinder als Voraussetzung für den Schulbesuch zu fordern", kritisieren die Mediziner. Es könne nicht angehen, nur geimpften Kindern bzw. Familien mit geimpften Kindern die Teilhabe an Bildung und sozialem Leben zu ermöglichen. Stattdessen wird verlangt, dass alle Maßnahmen, die Kinder und Familien unnötig einschränken, unverzüglich aufgehoben werden:
„Die Regierung hat es versäumt, die Kollateralschäden ihrer Maßnahmen insbesondere bei Kindern und Familien gegen ihren Nutzen abzuwägen. Je länger diese Maßnahmen aufrechterhalten werden, desto drastischer sind deren Auswirkungen. Gefordert werden daher umfassende wissenschaftliche Studien, um diese Kollateralschäden zu erfassen und wissenschaftlich seriös zu evaluieren.“
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