Kommunalverbändezurück

(GZ-7-2016)
gz bayerischer gemeindetag
► Bayerischer Gemeindetag:
 
Kritik und Zustimmung
 

Am Rande einer Sitzung des BayGT-Landesausschusses in München hat Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags, darauf hingewiesen, dass nur sehr wenige Gemeinden bei der Aufnahme von Flüchtlingen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht in Bayern nicht nachkommen. Dafür gebe es in der Regel nachvollziehbare und plausible Gründe. Gesetzliche Regelungen oder gar Zwangsmaßnahmen seien keinesfalls nötig. Auch stelle sich aufgrund der deutlich zurückgehenden Zahl der Asylsuchenden die Frage, ob es einer solchen gesetzlichen Regelung überhaupt noch bedarf.

Landkreisen soll künftig ermöglicht werden, kreisangehörigen Gemeinden Asylbewerber zuzuweisen. Dies hatte das Kabinett im Herbst vergangenen Jahres beschlossen. Nun soll im Zuge einer anstehenden Änderung des bayerischen Aufnahmegesetzes eine entsprechende Gesetzes-änderung erfolgen. Der Bayerische Gemeindetag lehnt diese Gesetzesänderung nachdrücklich ab. „Das vorgesehene Gesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil hier ermöglicht werden soll, eine Staatsaufgabe auf die kommunale Ebene zu verlagern“, erklärte Dirnberger.

Ungeeignete Grundstücke

Dass manche Kommunen noch keine oder nur wenige Flüchtlinge beherbergen, liege nicht selten daran, dass die Landratsämter angebotene Grundstücke oder Unterkünfte als ungeeignet zurückgewiesen haben. Zudem kämen kleinere Gemeinden aufgrund ihrer Infrastruktur und räumlichen Lage auch aus der Sicht der Landratsämter oft für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht in Frage. „Würden die Gemeinden für die Asylbewerber Immobilien oder Beherbergungsbetriebe anmieten, wären im Übrigen die hierfür anfallenden Kosten in vollem Umfang vom Freistaat zu begleichen“, merkte der Geschäftsführer hierzu an.

Klagerecht

Auch der praktische Verfahrensablauf einer solchen Zuweisung sei völlig praxisfern und alles andere als lösungsorientiert, so Dirnberger. Wenn ein Landrats-amt einer kreisangehörigen Gemeinde eine bestimmte Anzahl von Asylbewerbern zuweisen würde, müsste die Gemeinde letztlich von ihrem Klagerecht Gebrauch machen und auf dem Weg über die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes überprüfen lassen.

Als wichtige Weichenstellung für Bayerns Gemeinden hat Franz Dirnberger wiederum die Neuregelung des Straßenausbaubeitragsrechts bezeichnet. Das Augenmerk müsse sich jetzt darauf richten, mit den neuen Regelungen richtig umzugehen, wenn Gemeindestraßen erneuert oder modernisiert werden müssen.

Jede bayerische Gemeinde müsse in diesem Zusammenhang zunächst klären, ob sie über eine herausragend gute Haushaltslage, mit der die Investitionen getätigt werden können, verfügt. Zweitens sei darüber zu beraten, ob die Gemeinde eine Straßenausbaubeitragssatzung bereits hat, um Beiträge zur Finanzierung für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen erheben zu können. Bislang wurden hierzu Einmalzahlungen von den Anwohnern erhoben, gestaffelt z.B. nach Grundstücksgröße, Erschließungsgrad und anderen Parametern.

Ein weiterer zu klärender Punkt treffe auf die Gemeinden zu, die noch keine Satzung haben und zudem in ihrem Haushalt nicht über ausreichende Mittel zur Sanierung von Gemeindestraßen verfügen. Laut Dirnberger bietet das KAG jetzt gerade für Gemeinden, die noch keine Satzung besitzen bzw. sie noch nicht vollzogen haben, die Möglichkeit, statt eines Einmalbeitrags von den Anwohnern wiederkehrende Beiträge zu verlangen. Der wiederkehrende Beitrag wird dabei auf eine größere Anzahl von Grundstückseigentümern verteilt und kann in bis zu fünf gleich großen jährlichen Raten entrichtet werden.

Belastung wird verstetigt

Dabei handle es sich nicht um eine günstige Quasibesteuerung aller Grundstückseigentümer in der Gemeinde; vielmehr werde - über einen längeren Zeitraum gedacht - die Kostenbelastung der Beitragsschuldner verstetigt und in gewisser Weise nivelliert. Dirnberger: „Die wiederkehrenden Beiträge können bei Gemeinden mit einer speziellen örtlichen Situation, die bisher keine Beiträge erhoben haben, eine Alternative darstellen, sind aber kein Allheilmittel für alle Gemeinden und schon gar nicht für die Gemeinden, die bereits im bisherigen System Abrechnungen vorgenommen haben.“

DK

GemeindeZeitung

Kommunalverbände

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung