Steigende Sozialkosten beim Bezirk Schwaben: Austausch mit Bundes- und Landtagsabgeordneten
von Redaktion

Die Rücklagen sind aufgebraucht und die Umlagekraft in Schwaben wächst zu gering, um die steigenden Sozialausgaben aufzufangen. Angesichts seiner angespannten Haushaltslage und der möglichen Folgen für die Landkreise und Gemeinden in Schwaben hat der Bezirk Schwaben Mitglieder des Bundestags und des Landtags zu einem Austausch eingeladen.
Zahlreiche schwäbische Abgeordnete aller Fraktionen aus Land- und Bundestag folgten der Einladung von Bezirkstagspräsident Martin Sailer nach Augsburg. Sailer dankte für die offene Diskussion und das große Interesse: Dieses sei in der aktuellen Lage besonders wichtig, denn man fahre sonst „sehenden Auges gegen die Wand“ und wundere sich über den Aufprall – mit Blick auf die Haushaltslage des Bezirks Schwaben und der weiteren sechs bayerischen Bezirke.
Dramatische Finanzentwicklung
Kämmerer Martin Seitz stellte die Entwicklung der vergangenen Jahre dar: Der Verwaltungshaushalt stieg von 2021 bis 2025 von 879 Millionen Euro auf 1,128 Milliarden Euro, der Gesamthaushalt inklusive Vermögenshaushalt von 911 Millionen auf 1,135 Milliarden Euro. Gleichzeitig sind Rücklagen aufgebraucht, und die Verschuldung nimmt wieder zu. Um liquide zu bleiben, hat der Bezirk seit 2024 Kassenkredite aufgenommen – mit einem Höchststand von rund 173 Millionen Euro im Februar 2026. Ein Teil dieser Mittel muss spätestens 2027 zurückgezahlt werden. Daher gilt eine weitere Erhöhung der Bezirksumlage ab 2027 als sehr wahrscheinlich. Seitz fasste zusammen: Die Kosten steigen, während eigene Einnahmen sinken.
Sozialausgaben als Kostentreiber
Der größte Ausgabenblock ist der Sozialbereich. Der Bezirk betont, dass man sparsam wirtschaftet, freiwillige Leistungen 2026 um rund zehn Prozent kürzt und Personal effizient einsetzt. Dennoch sind echte Einsparungen kaum möglich, da rund 94 Prozent des Verwaltungshaushalts gesetzlich gebundene Sozialausgaben sind.
Die Sozialausgaben stiegen deutlich: von 840 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 1,08 Milliarden Euro im Jahr 2025. Für 2026 wird mit rund 1,13 Milliarden Euro gerechnet. Besonders stark wächst die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die Kosten für Individualbegleitungen von Kindern und Jugendlichen haben sich von 23,1 Millionen Euro (2021) auf 65,7 Millionen Euro (2025) fast verdreifacht. Assistenzleistungen stiegen im selben Zeitraum von 273,6 auf 378,2 Millionen Euro. Zudem nimmt die Zahl besonders betreuungsintensiver Fälle stark zu – von zwei Fällen im Jahr 2020 auf 30 Fälle im Jahr 2025.
Standards auf den Prüfstand stellen
Als ein wesentlicher Kostentreiber gilt auch das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Es soll Menschen mit Behinderung individuell zugeschnittene Unterstützung ermöglichen. Grundsätzlich wird dieser Ansatz unterstützt, in der Umsetzung jedoch als problematisch bewertet. Entweder entstehe ein hoher Verwaltungsaufwand durch individuelle Einzelfallsteuerung oder es müssten pauschal sehr hohe Leistungen gezahlt werden, um alle Fälle abzudecken. Kostenneutral sei das Gesetz praktisch nicht umsetzbar, so die Einschätzung der Verwaltung.
Bezirkstagspräsident Sailer kritisierte zudem, dass die Finanzierung über die kommunale Umlage erfolge und damit letztlich die Kommunen belaste: Das sei ungerecht. Gleichzeitig sei unstrittig, dass Teilhabe ein Menschenrecht sei. Ziel müsse es daher sein, unrealistische Standards zu hinterfragen, nicht aber die Teilhabe selbst infrage zu stellen.
„Hausaufgaben“ für die Abgeordneten
Abschließend betonte Sailer, dass Bund und Freistaat stärker in der Pflicht seien, die kommunale Ebene zu entlasten. Man wolle den Abgeordneten konkrete Lösungsvorschläge für ihre parlamentarische Arbeit mitgeben, um künftige Gesetzgebungsverfahren stärker an der kommunalen Realität auszurichten.