Kommunalwahlrecht auf dem Prüfstand
von Pino – The First-Cat

Der Mai ist gekommen und die neu oder wieder gewählten kommunalen Mandatsträger treten ihre Ämter an. Die ausgeschiedenen blicken auf die vergangenen Jahre des Arbeitens und Gestaltens zurück, die frisch mandatierten gehen mit Schwung und Tatkraft ans Werk.
An den Rahmenbedingungen hat sich nicht viel verändert. Hoffen lässt der Rekord beim kommunalen Finanzausgleich im Doppelhaushalt des Freistaats, der Rückgang der Zuzugszahlen bei der illegalen Migration und die vom Land durchgereichten Mittel aus dem Investitionssondervermögen. Bei anderen Fragen, etwa zur Krankenhausstruktur oder zu den künftigen Steuereinnahmen bei weiter lahmender Konjunktur bleibt nur der erwartungsvoll-fordernde Blick nach Berlin.
Ansonsten wird über die Kommunalwahlen ja allgemein gesagt, sie hätten Überraschungen gebracht. Wirklich? Kommunalwahlen haben generell ihre eigenen Gesetze, da Wähler und Gewählte halt den engst möglichen Kontakt zueinander haben. Jedesmal geht der ein oder andere gesetzte Platzhirsch geschlagen aus dem Rennen und ein Außenseiter findet sich plötzlich in der Rolle seines Lebens wieder. Demokratie halt.
Dennoch seien hier einige Beobachtungen geteilt und subjektiv bewertet. Zunächst zum Frauenanteil. Obwohl wir das Jahr 2026 schreiben, ist es gelungen, dass es statistisch künftig jeweils eine Oberbürgermeisterin und eine Landrätin weniger geben wird als vor der Wahl und keine Frau mehr eine kreisfreie Kommune regiert. Die Daten zu den Gremien liegen nicht vor, aber das Endergebnis dürfte sich mit Einzelbeobachtungen decken: Es treten weniger Frauen an und wenige derjenigen, die antreten, werden gewählt. Besonders wenn sie jung sind. Hier gibt es für Bavaria im Hinblick auf 2032 noch viel zu tun!
Es ist und bleibt auch viel zu leicht, ein Mandat in einem kommunalen Vertretungsgremium zu erlangen. Hier ist das Wahlrecht aus der Zeit gefallen. Natürlich ist ein Stadt- oder Gemeinderat, ist ein Kreistag kein Parlament, sondern ein Vertretungsorgan, das nicht nach den Gesetzen der parteipolitischen Logik, sondern entlang von Sachthemen beschließen soll. Aber dennoch ist auch die immer komplexer werdende Arbeit in unseren Rathäusern und Landratsämtern darauf angewiesen, dass sich politische Gruppen mit kompatiblen Interessen zu stabilen Mehrheiten finden. Fraktionen sind zu bilden, die groß genug sind, damit sich unter den ehrenamtlichen Mandatsträgern Fachpolitiker herausbilden können. Aktuell sehen wir aber das Gegenteil, nämlich dass in immer mehr Räten immer mehr kleine und kleinste Gruppen mit jeweils nur einem oder vielleicht zwei Personen einziehen, die von niedrigen Zugangsschwellen und geringer Wahlbeteiligung bei hoher Mobilisierung der eigenen Klientel profitieren. Beispiel München: Von den 13 vertretenen Parteien und Gruppen haben vier nur einen Vertreter und vier weniger als fünf Vertreter. Wäre München ein Land, rangierte es vor dem Saarland und Bremen sowie etwa gleichauf mit Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Wahl eines Landesparlaments gäbe es die Fünfprozenthürde und damit wären nur fünf Gruppierungen im Rathaus vertreten und die Arbeit wäre effizienter zu organisieren. Gut, aus verfassungsrechtlichen Gründen wird es keine Prozentklausel geben können, aber über höhere Hürden für die Zulassung eines Wahlvorschlags oder ein splittergruppenunfreundliches Auszählungssystem wird man nachdenken müssen.
Stichwort Stichwahl: Auch das ist reformbedürftig. In einer Reihe von Städten und Kreisen sind die Leute am 23. März mit einem Kater aufgewacht, weil den Sieger eigentlich niemand gewollt hat. Erfolge kamen zustande wegen massiver Wahlenthaltung und einer Denkzettelmentalität, so dass mancher Sieger in der Stichwahl weniger tatsächliche Stimmen hatte als der Unterlegene im ersten Wahlgang. Deshalb sollte es Stichwahlen in Zukunft nur geben, wenn die Bewerber jeweils mehr als ein Drittel der Stimmen im ersten Wahlgang bekommen, es also wirklich eng ist. Ansonsten sollte die relative Mehrheit genügen.
Klar, das gegenwärtige System ist bis ins Kleinste gerecht. Das ist gut gemeint, es gilt aber der Satz von André Malraux: „In der Kunst und in der Politik ist gut gemeint das Gegenteil von gut“.