Modernisierung und Digitalisierung des Sozialstaats
von Doris Kirchner

Bayerischer Bezirketag zum Bericht der Sozialstaatskommission - Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat Anfang 2026 einen umfassenden Bericht mit 26 Empfehlungen zur Neuausrichtung des Sozialstaats vorgelegt. Ziel ist es, Sozialleistungen deutlich zu vereinfachen, transparenter zu gestalten und effizienter zu organisieren, ohne das bestehende soziale Schutzniveau zu senken. Die Handlungsfelder des Kommissionsberichts zielen schwerpunktmäßig auf Staatsmodernisierung, Digitalisierung und Bürokratierückbau ab.
Aus Sicht der Bayerischen Bezirke wurden maßgebliche Positionen der Kommunen aufgegriffen. So empfiehlt die Kommission laut Julia Neumann-Redlin, Referentin beim Bayerischen Bezirketag, ein neues einheitliches, vereinfachtes Sozialleistungssystem. Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag sollen künftig in einem einheitlichen System zusammengeführt werden. Unterschieden werden soll nur noch zwischen „Existenzsicherung“ und „Existenzunterstützung“. Ziel sei eine übersichtlichere und einheitlichere Leistungsstruktur.
Neuordnung der Verwaltungsorganisation
Auch die Verwaltungsorganisation soll neu geordnet werden. Vorgesehen ist eine Reduzierung der Zuständigkeitsstränge auf zwei Ebenen: Jobcenter für erwerbsfähige Personen sowie Kommunen für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Ergänzend sollen wohnortnahe Anlaufstellen den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern. Eine vollständige Vereinheitlichung der Strukturen würde jedoch eine Änderung des Grundgesetzes erfordern.
Erwerbsanreize stärken
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Erwerbsanreizen. Die Einkommensanrechnung soll so angepasst werden, dass sich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnt. Niedrige Einkommen würden dabei stärker, höhere weniger stark berücksichtigt. Für EU-Bürger wird zudem eine stärkere Verknüpfung von Leistungsansprüchen an Beschäftigung und Mindestarbeitszeiten vorgeschlagen.
Zur Rechtsvereinfachung empfiehlt die Kommission eine Vereinheitlichung zentraler Begriffe im Sozialrecht, etwa zu Einkommen, Haushalt oder Bedarfsgemeinschaften. Zudem sollen verstärkt Pauschalen eingesetzt, Bagatellgrenzen ausgeweitet und Verfahren insgesamt vereinfacht werden. Auch die Bündelung von Zuständigkeiten beim Unterhaltsrückgriff sowie längere Bewilligungszeiträume werden vorgeschlagen. Im Bereich der Eingliederungshilfe fordert die Kommission insbesondere eine bessere Kostensteuerung und effizientere Verwaltungsabläufe.
Zentrales digitales Sozialportal
Deutlich weitreichend sind Neumann-Redlin zufolge die Vorschläge zur Digitalisierung. Die Sozialverwaltung soll künftig stärker plattformbasiert arbeiten. Geplant ist ein zentrales digitales Sozialportal als einheitlicher Zugang zu Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Ein „Deutschland-Stack“ soll grundlegende digitale Funktionen wie Kommunikation, Identifizierung und Bezahlverfahren bereitstellen. Einheitliche IT-Standards und die verpflichtende Nutzung zentraler Softwarelösungen sollen die Verwaltungen stärker vernetzen.
Auch der Datenaustausch zwischen Behörden soll verbessert werden, unter anderem durch den Ausbau zentraler Register und die stärkere Nutzung der Steuer-ID. Gleichzeitig sieht die Kommission eine Vereinfachung des Sozialdatenschutzes sowie den verstärkten Einsatz automatisierter Verfahren und Künstlicher Intelligenz vor. Ergänzend sollen Experimentierklauseln neue Ansätze in der Praxis ermöglichen.
Neben diesen strukturellen Reformen enthält der Bericht auch Hinweise zu einzelnen Politikfeldern. So wird etwa im Bereich der Eingliederungshilfe auf steigende Kosten hingewiesen und ein stärkerer Fokus auf Vereinfachung, bessere Steuerung und effizientere Vertragsgestaltung gefordert. Die finanziellen Herausforderungen der Kommunen werden im Bericht ausdrücklich anerkannt, allerdings nicht im Sinne konkreter Finanzierungsmodelle gelöst, da dies nicht im unmittelbaren Auftrag der Kommission lag. Dennoch wird deutlich gemacht, dass insbesondere steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und Pflege die kommunalen Haushalte stark belasten.
Schrittweise Umsetzung
Die Umsetzung der Reformvorschläge soll nach Vorstellung der Kommission schrittweise erfolgen. Alle wesentlichen organisatorischen und leistungsrechtlichen Änderungen sollen bis spätestens Ende 2027 abgeschlossen sein.
„Wir brauchen eine grundlegende Reform unseres Sozialstaats – nicht als technisches Update, sondern als Rückkehr zu seinem Kern: verlässliche Hilfe für diejenigen, die sie wirklich brauchen“, bekräftigte unterdessen CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek. „Dafür müssen wir Fehlanreize abbauen, Verfahren radikal vereinfachen und die Verwaltung digital und schlank machen. Alle Beteiligten sind gefordert. Umgekehrt gilt: Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Bei der GKV-Reform und der anschließenden Diskussion zur Pflegeversicherung ist für mich eines zwingend: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden. Das ist eine Frage der Fairness und gesellschaftlichen Solidarität. Am Ende geht es um Versorgungssicherheit, Verlässlichkeit und bezahlbare Beiträge für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen, damit soziale Kälte in unserem Land keinen Platz hat.“