Bayerischer Ministerrat: Medizinische Versorgung und Gewalthilfegesetz
von Doris Kirchner

Der Bayerische Ministerrat hat in München Beschlüsse zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung im Freistaat sowie zur Umsetzung des bundesrechtlich neu geregelten Gewalthilfesystems gefasst. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen sowie der künftige gesetzliche Ausbau von Hilfs- und Schutzstrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum bleibt nach Angaben der Staatsregierung eine der zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Die sogenannte Landarztprämie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention habe sich dabei seit ihrer Einführung als wirksames Instrument erwiesen, um Niederlassungen von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten außerhalb der Ballungszentren zu fördern. Laut Staatsministerin Judith Gerlach wurden seit 2012 mehr als 1.500 Ärztinnen und Ärzte unterstützt und hierfür insgesamt rund 63 Millionen Euro bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat nun eine umfassende Modernisierung der Landarztprämie beschlossen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung in strukturschwächeren Regionen weiter zu stärken und stärker auf konkrete Versorgungsbedarfe auszurichten.
Höhere Förderungen möglich
Künftig sollen in Gebieten mit besonderem Versorgungsbedarf deutlich höhere Förderungen möglich sein. Die Landarztprämie kann dabei bis zu 60.000 Euro betragen, ergänzt um Fördermittel der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns von bis zu 90.000 Euro. Damit ergibt sich eine mögliche Gesamtförderung von bis zu 150.000 Euro für eine Niederlassung in besonders belasteten Regionen.
Zudem soll die Förderung flexibler gestaltet werden. Die Prämie kann künftig mehrfach an denselben Antragsteller vergeben werden, um zusätzliche Versorgungsangebote und Praxisstandorte zu ermöglichen und die Versorgungsdichte im ländlichen Raum zu verbessern. Neu eingeführt werden außerdem zwei zusätzliche Förderinstrumente: eine Mobilitätsprämie sowie eine sog. Team-Up-Prämie. Die Mobilitätsprämie in Höhe von einmalig 10.000 Euro soll den Einsatz mobiler nicht-ärztlicher Fachkräfte in Haus- und Kinderarztpraxen unterstützen. Die Mittel können unter anderem für Fahrzeuge oder telemedizinische Ausstattung wie sogenannte Tele-Rucksäcke verwendet werden. Die Team-Up-Prämie in Höhe von 2.000 Euro dient der Finanzierung zusätzlicher Qualifikationen von Medizinischen Fachangestellten (MFA), die unmittelbar der ärztlichen Versorgung zugutekommen sollen.
Maßnahmenpaket zur ambulanten Versorgung
Um die ambulante Versorgung zu sichern, verfolgt Bayern nach Gerlachs Worten einen breiten Ansatz entlang der gesamten Ausbildungskette. Hierfür seien bislang mehr als 100 Millionen Euro bereitgestellt worden. Zum Maßnahmenpaket zählen unter anderem ein Stipendienprogramm für Medizinstudenten, die Förderung von Studenten im EU-Ausland, die Landarztquote, die Landarztprämie sowie die Kommunalförderrichtlinie.
Mit der Landarztquote werden acht Prozent der Medizinstudienplätze in Bayern an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, später mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebiet als Haus- oder Kinderärztin bzw. -arzt tätig zu sein. Seit Einführung im Jahr 2020 haben mehr als 700 Studenten ein Medizinstudium über diese Quote aufgenommen.
Über die Kommunalförderrichtlinie (KoFÖR) werden zudem Kommunen unter anderem bei der Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren, bei Mobilitätsprojekten sowie bei Imagekampagnen unterstützt. Hierfür wurden bereits mehr als 16 Millionen Euro bereitgestellt. Nach Gerlachs Angaben konnten durch diese Maßnahmen bereits Verbesserungen erzielt werden: Die Zahl unbesetzter Arztsitze sei von 603 im Vorjahr auf 446 im Jahr 2026 gesunken.
Steigender Versorgungsbedarf
Trotz dieser Entwicklung bleibe der Handlungsbedarf hoch, betonte die Ministerin. Aufgrund des demografischen Wandels werde in den kommenden Jahren mit einem weiteren Rückgang der niedergelassenen Ärzteschaft gerechnet, während der Versorgungsbedarf weiter steige. Gerlach kündigte daher an, die bestehenden Förderinstrumente fortlaufend weiterzuentwickeln und sich zusätzlich auf Bundesebene für mehr Handlungsspielräume der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns einzusetzen.
Frauenschutzeinrichtungen
Neben den gesundheitspolitischen Maßnahmen befasste sich der Ministerrat auch mit der Umsetzung des vom Bund beschlossenen Gewalthilfegesetzes. Bayern setzt dieses Gesetz um und überführt damit die bisher überwiegend freiwillig geförderten Strukturen in ein gesetzlich verpflichtendes System. Wie Staatsministerin Ulrike Scharf erläuterte, gelte ab 2027 eine gesetzliche Sicherstellungsverpflichtung der Länder für Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen. Auch die Finanzierung werde künftig durch die Länder gewährleistet.
Der Ministerrat hat dazu eine Anpassung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für die Umsetzung auf Landesebene geschaffen. Auf dieser Basis können künftig Anträge der Träger des Hilfesystems bearbeitet werden. Zuständige Bewilligungsbehörde wird das Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) sein. In einem weiteren Schritt soll zudem die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) angepasst werden, die insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung regelt.
Die künftige Finanzierung orientiert sich an bestehenden Fördersystemen und unterscheidet zwischen Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen. Vorgesehen sind unter anderem Personalkostenzuschüsse auf Basis von Vollzeitäquivalenten sowie Sachpauschalen, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Planungssicherheit
Bayern verfügt bereits über ein breit aufgestelltes Hilfesystem aus Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen, das bislang überwiegend von den Kommunen getragen wurde. Mit der nun beschlossenen Umsetzung des Bundesgesetzes soll dieses System dauerhaft gesichert und finanziell abgesichert werden.
Für die betroffenen Einrichtungen bedeutet die Neuregelung mehr Planungssicherheit. Für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt soll sie ein deutliches Signal sein, dass verlässliche Hilfe und Schutzstrukturen weiterhin zur Verfügung stehen.