Politikzurück

(GZ-6-2024 - 14. März)
gz landespolitik

► Bayerischer Aktionsplan:

 

QUEER für alle Menschen?

 

Der Bayerische Aktionsplan QUEER ist ein integraler Bestandteil der im Koalitionsvertrag von CSU und Freie Wähler fest verankerten Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung. Er dient als deutliches Signal an LSBTIQ-Personen sowie an die Gesamtheit der Gesellschaft. Unabhängig von geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung strebt der Aktionsplan danach, allen Menschen in Bayern ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes, diskriminierungs- und gewaltfreies Leben zu ermöglichen. Die Maßnahmen des Bayerischen Aktionsplans QUEER zielen darauf ab, Bewusstsein zu schaffen, Sensibilität zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, so verkündete das zuständige Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Der Auftakt dieses Prozesses wurde durch einen Runden Tisch im Juli 2023 eingeleitet. Für das Jahr 2024 ist ein umfassender Beteiligungs- und Erarbeitungsprozess geplant, bevor der Aktionsplan Ende 2025 präsentiert werden soll und ab 2026 in die Umsetzung geht.

Bündnis queerer Akteure

Im Herbst 2023 hat ein breites Bündnis von nicht staatlichen Akteuren, bestehend aus queeren zivilgesellschaftlichen Organisationen, einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erstellt (https://www.lsvd.de/media/doc/10564/zivilgesellschaftlicher-massnahmenkatalog_aktionsplan-queer_lsvd-bayern-komprimiert.pdf) der vom LSVD (Lesben und Schwulenverband) an die zuständige Sozialministerin Ulrike Scharf übergeben wurde. Der Maßnahmenkatalog beinhalte, laut Pressemitteilung des Verbands, „Über 120 Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit in Bayern“ und, so der Wunsch des Bündnisses, soll als inhaltlichfachliche Grundlage für den weiteren Erarbeitungsprozess eines bayerischen „Aktionsplan QUEER“ dienen: „Die beteiligten Community-Organisationen wollen sich beim geplanten Erarbeitungsprozess des Sozialministeriums bis Ende 2025 fachlich einbringen, den Prozess aber auch kritisch begleiten.“

Aus dem Bayerischen Sozialministerium heißt es, dass der Aktionsplan QUEER ohne inhaltliche Vorfestlegung und ergebnisoffen erarbeitet wird: „Diskussionsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist neben dem Input aus Kommunen, Verbänden, Organisationen und von Einzelpersonen vor allem der Input aus den bayerischen LSBTIQ-Communities. Der Zivilgesellschaftliche Maßnahmenkatalog wird ebenso im Beteiligungsverfahren als Diskussionsgrundlage herangezogen.“ Auf die Frage der Bayerischen GemeindeZeitung, ob Frauen- und Kinderschutzverbände, Schul- und Lehrerverbände an der Erarbeitung beteiligt waren und ob jede der genannten Maßnahmen Queerfeindlichkeit beträfe, verwies das Ministerium in einem Antwortschreiben auf den LSVD und die aufgelisteten Mitwirkenden im Maßnahmenkatalog selbst: „Das Beteiligungsverfahren steht selbstverständlich auch für alle genannten Verbände offen.“

Das gesamte Beteiligungsverfahren soll transparent durchgeführt und dokumentiert werden, sagt man im Sozialministerium. Aktuelle Informationen zum Beteiligungsverfahren sind unter folgendem Link zu finden: www.aktionsplan-queer.bayern.

Erbitterte Ablehnung

Es ist zu erwähnen, dass nach einer massiven Welle der Empörung und einer Fülle von kritischen Einträgen die interaktive Ideenpinnwand „vorübergehend offline“ genommen wurde, jedoch „baldmöglichst“ wieder zur Verfügung stehen soll. Vorschläge können wieder eingereicht werden, sollen aber nur noch moderiert veröffentlicht werden.

Einige der vorgestellten Maßnahmen aus dem Katalog stießen auf deutliche Ablehnung, bspw. die Forderung „Der Freistaat Bayern soll darauf hinwirken, dass an allen bayerischen Bildungsinstitutionen geschlechtsneutrale Sanitäranlagen und Umkleiden zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Einzelanlagen sollte dabei geprüft werden“. Auf die Frage, ob die individuellen Bedürfnisse derjenigen Mitglieder der Gesellschaft, die sich nicht als Teil der queeren Community sehen, Rücksicht genommen wird, z.B. wenn Schülerinnen keine geschlechtsneutralen Sanitäranlagen und Umkleiden wünschen, antwortete das Ministerium: „Das Beteiligungsverfahren für einen Bayerischen Aktionsplan QUEER richtet sich ausdrücklich an die gesamte bayerische Gesellschaft und alle gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen.“

Kommunen sind (noch) nicht in die Beratung involviert

Im Maßnahmenkatalog stehen eine Reihe von Forderungen, die die bayerischen Kommunen betreffen. Noch sind Kommunalverbände, nach Aussage des Ministeriums, nicht in die Beratung involviert: „Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurde eine eigene Arbeitsgruppe „Kommunale Aktionspläne“ eingerichtet. Ein durch die Staatsregierung verfasster Bayerischer Aktionsplan QUEER wird selbstverständlich das übliche Beteiligungsverfahren durchlaufen.“ An den „Kommunalen Aktionsplänen“ können Interessenten mitwirken: (https://aktionsplan-queer.bayern/queer/de/process/59085/singleContent/11).

Partner des Bayerischen Sozialministeriums in der Erarbeitung sind der Bayerische Jugendring (BJR) und das JFF – Institut für Medienpädagogik.

CH

 

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung