Als elftes Bundesland plant Bayern nun ein eigenes Klimaschutzgesetz2. Ende Mai war im Landtag die erste Lesung3 – ein begrüßenswertes, aber nicht einfaches Unterfangen: Denn letzten Dezember hat der Bund sein Klimaschutzgesetz4 (KSG) verabschiedet. Dessen Herzstück sind auf Millionen Tonnen genaue Jahresemissionsmengen bis ins Jahr 2030 für die Energiewirtschaft, die Industrie, die Gebäude, den Verkehr, etc. Mit einem einwohnerbezogenen Ziel (unter 5 Tonnen CO2 pro Jahr bis 2030) entzieht sich Bayern dieser Systematik und verschafft sich über die Bevölkerungsentwicklung einen „atmenden Deckel“. „Richtig“, sagt die Wirtschaft, weil kleinräumige Sektorziele ineffizient seien, da sie keinen Raum für Eigenheiten wie Industrieschwerpunkte, meteorologische und geologische Besonderheiten sowie die Verteilung von CO2-Senken lassen5. „Beliebig“, sagen die Kritiker, da es für die einzelnen Sektoren keine Verbindlichkeit gebe und insbesondere für den begleitend erforderlichen Umbau der deutschen Energieversorgung keine bayerischen Verpflichtungen entstehen.
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