
Bayern setzt Seilbahnförderung fort
Der Freistaat Bayern führt die Förderung für bereits genehmigte und bestehende Personenseilbahnen ab 2026 in ihren Grundzügen unverändert fort. Die bereits seit 2009 geltenden Seilbahn-Richtlinien werden um weitere vier Jahre verlängert und sollen damit weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für eine moderne, sichere und zukunftsfähige touristische Infrastruktur in den Berg- und Mittelgebirgsregionen schaffen. Künftig nicht mehr förderfähig sind technische Beschneiungsanlagen.







