Bayern setzt Seilbahnförderung fort

GZ Ausgabe GZ-3-2026 vom 29. Januar 2026 | Infrastruktur & Technik
von Doris Kirchner
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Der Freistaat Bayern führt die Förderung für bereits genehmigte und bestehende Personenseilbahnen ab 2026 in ihren Grundzügen unverändert fort. Die bereits seit 2009 geltenden Seilbahn-Richtlinien werden um weitere vier Jahre verlängert und sollen damit weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen für eine moderne, sichere und zukunftsfähige touristische Infrastruktur in den Berg- und Mittelgebirgsregionen schaffen. Künftig nicht mehr förderfähig sind technische Beschneiungsanlagen.

Wie das bayerische Tourismusministerium mitteilt, werden Investitionen in die technische Erneuerung und Modernisierung unterstützt, darunter Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Einhaltung ökologischer Standards. Laut Staatsministerin Michaela Kaniber sind Seilbahnen für den Freistaat ein zentraler Bestandteil der touristischen Infrastruktur und ermöglichen Einheimischen wie Gästen den Zugang zur bayerischen Berg- und Naturlandschaft. Insbesondere für Familien, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen spielten sie eine wichtige Rolle.

Auch wirtschaftlich kommt den Seilbahnen eine große Bedeutung zu. Nach Berechnungen des Ministeriums erzeugt jeder Euro Umsatz bei Seilbahnbetrieben eine rund fünffache Wertschöpfung in der Region, etwa in der Gastronomie und Hotellerie. Damit seien Seilbahnen ein wichtiger Motor für die regionale Wirtschaft und stärkten die wirtschaftliche Basis vieler Gemeinden.

Für viele Einheimische gelten die Seilbahnen zudem als Teil bayerischer Tradition, für Gäste seit Jahrzehnten als touristische Attraktion. Mit der Fortführung der Richtlinien will Bayern die Vielfalt der bayerischen Seilbahninfrastruktur erhalten und gleichzeitig den wachsenden Anforderungen an einen nachhaltigen Ganzjahrestourismus Rechnung tragen.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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