Projektaufruf zum Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“
von Redaktion

Der Bund stellt erstmals im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ verankert. Mit der Veröffentlichung des Projektaufrufs startet nun das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung.
Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Deshalb müssen diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen.
Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, etwa an Vereine, ist möglich.
Städte, Gemeinden und Landkreise können bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder