ORH-Jahresbericht 2026: Förderdickicht lichten
von Doris Kirchner

Die Präsidentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Heidrun Piwernetz, hat dem Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung den Jahresbericht 2026 vorgelegt. Darin fordert die Behörde vor dem Hintergrund eines erheblichen Stellenzuwachses sowie eines seit 2015 deutlich gestiegenen Haushaltsvolumens eine umfassende Überprüfung staatlicher Aufgaben. Zugleich übt der Rechnungshof Kritik an der Förderpolitik im Freistaat.
Anhand der geprüften Förderprogramme kommt der ORH zu dem Ergebnis, dass Fördermaßnahmen vielfach am Bedarf vorbeigehen, zu kleinteilig ausgestaltet und unzureichend aufeinander abgestimmt seien. Zudem verursachten sie einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Personalaufwand. Piwernetz erklärte hierzu, dem Freistaat fehle ein vollständiger Überblick über die eigenen Förderprogramme – dem ORH seien allein mehr als 400 staatliche Programme bekannt.
Kostenintensive Förderlandschaft
Die Förderlandschaft sei insgesamt unübersichtlich, kompliziert und kostenintensiv. Aus Sicht des Rechnungshofs sollten Kompetenzen und Zuständigkeiten stärker gebündelt werden. Klare Regelungen anstelle weiterer Auslegungs- und Ermessensspielräume würden
sowohl der Verwaltung als auch den Förderempfängern zugutekommen. Darüber hinaus wird empfohlen, Förderprozesse zu standardisieren und konsequent zu digitalisieren.
Für das letzte abgeschlossene Haushaltsjahr 2024 bestätigt der Oberste Rechnungshof der Staatsregierung insgesamt eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung, stellt aber laut Präsidentin Piwernetz auch fest, dass in den Jahren 2015 bis 2024 fast 40.000 Stellen in der Staatsverwaltung neu geschaffen wurden. Rechne man die von 2025 bis 2027 geplanten Stellen hinzu, betrage die Steigerung sogar 45.500 Stellen. Zudem sei das Haushaltsvolumen des Freistaats seit 2015 um 50 Prozent gestiegen. „Wurde im Jahr 2015 noch mit Ausgaben von 51,1 Mrd. Euro geplant, waren es 2024 bereits 73,7 Mrd. Euro und 76,8 Mrd. Euro im Jahr darauf.“
Staat soll sich auf Kernaufgaben konzentrieren
Diese Zahlen legten auch bei Berücksichtigung allgemeiner Preissteigerungen nahe, dass der Staat über die Jahre seine Aufgaben erheblich ausgeweitet hat, betonte Piwernetz. Dieser Trend sollte gestoppt werden. Der Staat sollte sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Dazu sei neben Ausgabendisziplin auch eine umfassende Aufgabenkritik notwendig. Nur damit könne Verwaltungsmodernisierung gelingen. Eine solche Aufgabenkritik beantworte Fragen wie: „Was sind notwendige Aufgaben des Staates? Was ist freiwillig? Welche Aufgaben können von anderer Seite wahrgenommen werden?“
Nach Angaben der Kassenprüfer wird der Bund zur Finanzierung der Maßnahmen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in den nächsten Jahren insgesamt 500 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen. Von diesem Sondervermögen gehen im Rahmen des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) 100 Mrd. Euro an die Länder. Die neu aufgenommenen Schulden des Bundes werden nicht auf die Länder übertragen. Dem Freistaat stehen aus diesem Sondervermögen insgesamt 15,7 Mrd. Euro zu. Im E-HG 2026/2027 plant der Freistaat mit einem Mittelvolumen von 7,0 Mrd. Euro.
Der Rechnungshof weist darauf hin, dass eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren ist. Die Maßnahmen der Länder nach dem LuKIFG seien mittelbar vom Bund kreditfinanziert. Deshalb sollte die Staatsregierung die Mittel des Sondervermögens für zusätzliche Investitionen und nicht zur Substitution allgemeiner Haushaltsmittel einsetzen.
Außerdem habe die Staatsregierung das selbstgesteckte Ziel, die Staatsverwaltung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren, nicht erreicht. Die Volldigitalisierung eröffne Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Geschäftsprozesse könnten vereinfacht und auch unter Einsatz von KI-Systemen weitgehend automatisiert werden. Aus Sicht des ORH sollte die Digitalisierung zielgerichtet weiterverfolgt werden.
Sonderprogramm für Modulbauten evaluieren
Darüber hinaus seien Hochschulbaumaßnahmen im Rahmen der Hightech Agenda Plus schnell und wirtschaftlich umzusetzen. Hierzu habe die Staatsregierung ein Sonderprogramm für Modulbauten mit dem Ziel aufgelegt, innerhalb von zwei Jahren 20 Gebäude mit einem geplanten Investitionsvolumen von 185 Mio. Euro zu realisieren. „Trotz stark vereinfachter Verfahren konnten weder Terminziele noch Kostenvorteile erreicht werden. Obwohl die Gebäude lediglich zur temporären Nutzung errichtet wurden, waren sie teurer als vergleichbare staatliche Baumaßnahmen“, monieren die Kassenprüfer und empfehlen, das Sonderprogramm zu evaluieren. Künftige vergleichbare Vorhaben sollten zeitnah umgesetzt werden; insbesondere gelte es, ihre Wirtschaftlichkeit nachhaltig zu verbessern.
Nachholbedarf besteht zudem bei der Förderung von Investitionen kommunaler Hochbaumaßnahmen an Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren öffentlichen Einrichtungen mit jährlich über 1 Mrd. Euro. Der ORH stellte fest, dass die Fördersätze, die der Bemessung der Zuweisungen zugrunde liegen, uneinheitlich ermittelt wurden. Ob die Fördermittel unter diesen Umständen wirtschaftlich und effizient eingesetzt wurden, bleibe offen. Der Rechnungshof empfiehlt, das Verfahren zur Ermittlung der Fördersätze zu vereinfachen, zu standardisieren sowie zu digitalisieren und so den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Anlass zur Kritik gibt auch ein befristetes Förderprogramm, das nach der Corona-Pandemie den Neustart der Tourismus-Branche unterstützen sollte. Dafür stellte der Freistaat 28,5 Mio. Euro zur Verfügung. 15,1 Mio. Euro Fördermittel wurden ausbezahlt, die Ausgaben für die Programmabwicklung betrugen 6,4 Mio. Euro. Trotz umfangreicher bestehender Fördermöglichkeiten wurde laut Rechnungshof ein zusätzliches Programm mit komplizierter Abwicklung aufgelegt und Doppelstrukturen in Kauf genommen, die Abwicklungskosten waren unverhältnismäßig hoch. „Für eine volldigitale Abwicklung sollte künftig eine ressortübergreifend einsetzbare Plattform genutzt werden“, heißt es in dem Bericht.
Staatliche Wohnungsbaugesellschaftenverfehlen ihr Ziel
Dass Mieten in den Ballungsräumen zu rasant steigen, sollte der Mieterhöhungsstopp bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2018 bis 2025 verhindern. Dieses Ziel sei freilich nicht erreicht worden. Gleichzeitig seien den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften dadurch Mieteinnahmen von 28,7 Mio. Euro entgangen. Mit dieser Summe hätten den Kassenprüfern zufolge beispielsweise annähernd 300 zusätzliche Wohnungen auf den Weg gebracht werden können. Um ihre Handlungsfähigkeit zu verbessern, sollten die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften angesichts ihrer moderaten Bestandsmieten ihre Möglichkeiten zu Mieterhöhungen wahrnehmen.
Weiterhin hohe Einnahmen entgehen dem Freistaat überdies bei Leitungsverlegungen im Staatsstraßenbau. Der Landtag hatte die Staatsregierung schon 2019 ersucht, die Leitungsunternehmen an den Kosten angemessen zu beteiligen und den Vollzug an den Staatlichen Bauämtern durchzusetzen. Der ORH hat nun in weiteren Fällen entgangene Einnahmen festgestellt. Zudem enthielten die Planunterlagen größerer Ausbauvorhaben nur in sechs von 13 geprüften Fällen die erforderlichen Angaben zur Kostentragung für Leitungen.
Universitätsklinikum Augsburg
Seit 2019 betreibt der Freistaat das Klinikum der Universität Augsburg. Nach Mitteilung des Rechnungshofs habe dieses allerdings nicht für alle erbrachten Leistungen angemessene Erlöse erzielt. Zudem seien Mängel im Forderungs- und Vertragsmanagement festgestellt worden. Berichtswesen und Controlling waren unvollständig.
Nach Auffassung des ORH sollte das Klinikum alle erbrachten Leistungen in angemessener Höhe und Zeit abrechnen und vorhandene Erlöspotenziale heben. Darüber hinaus sei die zeitnahe Einführung eines wirksamen Controllings ratsam.
„Bayern steht für verantwortungsvolle und vorausschauende Haushaltspolitik… Diesen soliden Kurs führen wir weiter fort“, hob Finanzminister Albert Füracker anlässlich der ORH-Veröffentlichung hervor. Dies erkennen auch internationale Ratingagenturen an: Erst kürzlich habe die renommierte Ratingagentur Moody’s die Bayerische Finanzpolitik erneut mit der Bestnote ‚AAA/A-1+‘ mit stabilem Ausblick bewertet.