Bundeskabinett beschließt Heizungsreform
von Doris Kirchner

Die Bundesregierung hat eine weitreichende Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes beschlossen und damit zentrale Regelungen der früheren Ampel-Koalition auf den Prüfstand gestellt. Das künftig unter dem Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ firmierende Regelwerk soll den Einbau neuer Heizungen flexibler gestalten und insbesondere den weiteren Einsatz von Gas- und Ölheizungen ermöglichen. Der Gesetzentwurf wurde nun vom Kabinett verabschiedet und geht zur weiteren Beratung in den Bundestag.
Kern der Reform ist die Abkehr von den bislang umstrittenen Vorgaben zum Heizungstausch. Nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung sollen Hauseigentümer künftig deutlich mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridheizungen und Biomasseanlagen dürfen auch weiterhin neue Gas- und Ölheizungen installiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese schrittweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden.
Bio-Treppe
Vorgesehen ist eine sogenannte Bio-Treppe. Demnach müssen Heizungen ab dem 1. Januar 2029 mindestens zehn Prozent klimaneutrale Energieträger wie Biomethan nutzen. Ab 2030 steigt der vorgeschriebene Anteil auf 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und ab 2040 schließlich auf 60 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist es, den Übergang zu klimafreundlicheren Heizsystemen schrittweise zu gestalten und gleichzeitig Eigentümer finanziell und technisch nicht zu überfordern.
Technologieoffenheit, Investitionssicherheit und Flexibilität
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, ein verpflichtender Austausch funktionierender Heizungen werde künftig ausgeschlossen. Die Regierung setze stattdessen auf „Technologieoffenheit, Investitionssicherheit und Flexibilität“. Hauseigentümer sollten selbst entscheiden können, welche Heiztechnik für ihre Gebäude wirtschaftlich sinnvoll sei.
Parallel zur Heizungsreform brachte das Kabinett auch den Ausbau neuer Gaskraftwerke auf den Weg. Diese sollen eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Stromversorgung übernehmen, insbesondere während sogenannter „Dunkelflauten“, wenn Wind- und Solarenergie nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Hintergrund ist der geplante Kohleausstieg bis spätestens 2038 sowie der weitere Ausbau erneuerbarer Energien.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen neue Gaskraftwerke spätestens ab 2031 bereitstehen, um mögliche Versorgungslücken zu verhindern. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 80 Prozent steigen. Im ersten Quartal 2026 lag dieser Anteil allerdings erst bei rund 53 Prozent. Szenarien der Bundesnetzagentur hätten gezeigt, dass ohne zusätzliche Kraftwerkskapazitäten ab 2031 Engpässe in der Stromversorgung drohen könnten.
Geplant sind zunächst Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten von insgesamt elf Gigawatt ab Sommer 2026. Ein Großteil dieser Anlagen soll über längere Zeiträume hinweg kontinuierlich Strom liefern können, um Versorgungssicherheit auch in kritischen Wetterlagen zu gewährleisten. Laut Wirtschaftsministerium sollen die Kraftwerke so gebaut werden, dass sie künftig auf Wasserstoff umgestellt und spätestens ab 2045 vollständig treibhausgasneutral betrieben werden können.
Zusätzliche Umlage für Stromkunden
Zur Finanzierung der neuen Kraftwerke plant die Bundesregierung ab 2031 eine zusätzliche Umlage für Stromkunden. Über diese sollen unter anderem Förderkosten und Vergütungen für Betreiber finanziert werden. Wie hoch die Belastung für Verbraucher ausfallen wird, ist bislang offen.
Reaktionen
Unterschiedlich fielen die Reaktionen auf die Reformpläne aus. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßte insbesondere die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizen. Diese habe faktisch zu einer Wärmepumpenpflicht geführt. Positiv bewertete Aiwanger außerdem, dass eine ursprünglich diskutierte sogenannte Kaskadennutzung von Brennholz nicht Bestandteil des Gesetzes wurde.
Nach dem ursprünglichen Vorschlag hätte Holz zunächst vorrangig industriell genutzt und erst am Ende seines Lebenszyklus energetisch verwertet werden dürfen. Aiwanger sprach in diesem Zusammenhang von einem „schweren Fehler“ und verwies auf ausreichende Holzressourcen in Deutschland. Holzreste könnten sinnvoll direkt zur Energiegewinnung genutzt werden. Der Protest aus Bayern sowie aus der Wald- und Holzbranche habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die Regelung nun gestrichen wurde.
Kritisch sieht Aiwanger dagegen weiterhin die geplante Beteiligung von Vermietern an CO2-Kosten sowie an Mehrkosten für klimafreundliche Brennstoffe bei Öl- und Gasheizungen. Dies führe zu zusätzlicher Bürokratie, belaste den Wohnungsbau und könne langfristig steigende Mieten verursachen.
Auch der Deutsche Städtetag äußerte sich zurückhaltend zu dem Gesetzentwurf. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt erklärte, die Kommunen benötigten dringend Planungssicherheit für die Umsetzung der Wärmewende. Viele Städte arbeiteten bereits intensiv an kommunalen Wärmeplänen und hätten dafür erhebliche Investitionen vorbereitet.
Warnung vor Doppel- und Dreifachstrukturen
Besonders kritisch sehen die Städte mögliche Auswirkungen auf den Ausbau der Fernwärme. Schuchardt warnte davor, gleichzeitig Gasnetze weiterzubetreiben, Stromnetze für zusätzliche Wärmepumpen auszubauen und parallel Fernwärmesysteme zu erweitern. Solche Doppel- und Dreifachstrukturen seien volkswirtschaftlich kaum sinnvoll und würden erhebliche Kosten verursachen.
Zudem befürchtet der Städtetag, dass die CO2-Einsparungen im Wärmebereich geringer ausfallen könnten als bislang geplant. Dadurch drohten zusätzliche Unsicherheiten bei der Erreichung der deutschen Klimaziele. Die Bundesregierung müsse deshalb zeitnah klarstellen, mit welchen weiteren Maßnahmen sie ihre Klimaschutzverpflichtungen erfüllen wolle.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte zwar grundsätzlich die Einigung der Bundesregierung, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sprach von einer wichtigen Grundlage für mehr Klarheit bei der Wärmewende, warnte aber zugleich vor offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung.
Positiv bewertet der Verband unter anderem den Abbau bürokratischer Vorgaben etwa bei Übergangsfristen oder geplanten Fernwärmeanschlüssen. Gleichzeitig kritisierte der VKU die sehr kurze Frist zur Prüfung des umfangreichen Gesetzentwurfs. Viele Regelungen hätten erhebliche Auswirkungen auf kommunale Wärmeplanung, Infrastruktur und Investitionen.
Besondere Sorge bereitet dem Verband die Finanzierung paralleler Wärmeinfrastrukturen. In vielen Kommunen müssten gleichzeitig Gasnetze erhalten, Stromnetze verstärkt und Fernwärmesysteme ausgebaut werden. Dies sei langfristig weder wirtschaftlich noch für Verbraucher bezahlbar.
Der VKU fordert deshalb zusätzliche gesetzliche Maßnahmen, darunter eine Biomethan-Strategie, eine Reform der Fernwärmeregelungen sowie eine langfristige Absicherung der Kraft-Wärme-Kopplung. Nur so könne die Wärmewende verlässlich umgesetzt werden und Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Fernwärme oder klimafreundliche Gase tatsächlich praxistaugliche Alternativen bleiben.