Andrea Degl, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Landkreistags, im Interview: „Der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren“

GZ Ausgabe GZ-17-2026 vom 10. September 2026 | Interviews
von Constanze von Hassel
V.l. Constanze von Hassel und Andrea Degl. Bild: Sarah Honold
V.l. Constanze von Hassel und Andrea Degl. Bild: Sarah Honold

Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen, kommunale Krankenhäuser schreiben Millionendefizite und neue Rechtsansprüche bringen zusätzliche Kosten. Für Andrea Degl ist deshalb klar: Mit immer neuen Finanzspritzen allein lässt sich die kommunale Krise nicht lösen. Im Gespräch mit der Bayerischen GemeindeZeitung fordert sie eine grundlegende Aufgabenkritik, mehr Eigenverantwortung und eine Gesetzgebung, die wieder stärker auf die Praxis hört. Trotz der angespannten Lage plädiert Degl dabei vor allem für eines: mehr Zuversicht und weniger Jammern.

GZ: Frau Degl, der Bayerische Landkreistag warnt vor einer schwindenden kommunalen Handlungsfähigkeit. Sind wir tatsächlich an dem Punkt angekommen, an dem Landkreise ihre Aufgaben nicht mehr zuverlässig erfüllen können?

Andrea Degl: Wir sind kurz vor dem Punkt, an dem die Landkreise ihre Aufgaben nicht mehr in dem Umfang erfüllen können, wie sie es selbst gerne tun würden. Ich möchte keine Katastrophenszenarien an die Wand malen und ganz bewusst auch nicht jammern. Aber seit geraumer Zeit übersteigen die Ausgaben in dramatischem Ausmaß die Einnahmen, und diese Lücke wird immer schwieriger zu schließen. Das bringt die kommunale Selbstverwaltung in eine bedrohliche Situation.

GZ: Woran werden die Bürger das zuerst merken?

Degl: Der Bus fährt zunächst seltener und kommt vielleicht irgendwann gar nicht mehr. Löcher in den Straßen werden über lange Zeit nicht repariert, Vereine bekommen keine Zuschüsse mehr. Jeder Landkreis wird jede Leistung auf den Prüfstand stellen müssen: Ist es eine Pflichtaufgabe? Wenn nicht, kann ich sie noch erfüllen? Mit wie viel Geld und mit welchem Standard? Das ist ein Prozess, der keinem Landrat und keiner Verwaltung Spaß macht und den natürlich auch die Bürger nicht gut finden werden.

GZ: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei bestimmten neuen, vom Bund verursachten Belastungen künftig 80 Prozent der Mehrkosten auszugleichen. Warum reicht Ihnen das nicht?

Degl: Probieren Sie es selbst aus: Gehen Sie heute Nachmittag in den Biergarten, bestellen Sie etwas zu essen und zu trinken und sagen Sie dem Wirt anschließend, dass Sie davon 80 Prozent bezahlen. Dann schauen Sie mal, ob er Sie bedienen wird. Wir müssen bedienen. Wir müssen unsere gesetzlichen Aufgaben vollständig erfüllen. Wenn uns der Gesetzgeber eine Aufgabe vorschreibt, dann müssen wir sie auch zu 100 Prozent finanziert bekommen.

GZ: Es geht Ihnen aber nicht nur um mehr Geld. Der Landkreistag fordert Strukturreformen und Aufgabenkritik. Müssen wir uns von staatlichen Leistungen und Standards verabschieden?

Degl: Als die Wirtschaft sehr gut lief, hat der Staat immer mehr für seine Bürger getan. Das ist vom Grundsatz her richtig: Der Staat muss dafür sorgen, dass jeder teilhaben und ein gutes Leben führen kann. Aber meines Erachtens sind wir zu sehr in eine Überfürsorge hineingeraten. Der Staat sagt heute sinngemäß: Ich nehme dich von der Wiege bis zur Bahre an die Hand, führe dich durchs Leben, helfe dir an allen Ecken und Enden und weise dich sogar auf Ansprüche hin, von denen du vielleicht gar nicht weißt, dass du sie hast.

Wenn man sich das leisten kann, ist das gut und richtig. Wenn man es sich aber nicht mehr leisten kann, muss man Leistungen und Standards überprüfen. Der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben und auf das konzentrieren, was für ein menschenwürdiges Leben unabdingbar notwendig ist.

GZ: Das bedeutet auch mehr Eigenverantwortung?

Degl: Unbedingt. Der Staat muss den Menschen sagen: Ihr seid grundsätzlich für euch selbst, euer Leben und eure Zukunft verantwortlich. Wer das wirklich nicht kann, dem muss der Staat helfen. Aber wer leistungsfähig ist, von dem kann man auch eine Eigenbeteiligung verlangen. Kollegen vom Städte- und Gemeindetag erzählen beispielsweise von gut verdienenden Rechtsanwälten, die sich beschweren, wenn die Kita-Gebühr steigt. Wer es sich leisten kann, muss dafür bezahlen. Wer es sich nicht leisten kann, muss trotzdem die Möglichkeit haben, sein Kind in eine gute Betreuung zu geben.

GZ: Ein aktuelles Beispiel ist der Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Landkreistag unterstützt den Vorschlag, ihn künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zu zahlen. Spart der Staat da nicht ausgerechnet bei Alleinerziehenden und ihren Kindern?

Degl: Das kann man so sehen. Der Deutsche Landkreistag hat mit dem übergeordneten Satz recht: Der Staat muss sparen. Ob man sich dafür gerade die Gruppe der Alleinerziehenden herausgreifen sollte, kann man diskutieren. Aber diese Diskussion werden wir bei jeder Gruppe haben. Wollen wir bei Kindern sparen? Nein, sie sind unsere Zukunft. Bei alten Menschen? Nein, sie haben unser Land aufgebaut. Bei Menschen mit Behinderung? Auf gar keinen Fall. Bei welcher Gruppe fängt man also an?

Beim Unterhaltsvorschuss sehe ich einen anderen Ansatzpunkt: Wir müssen viel stärker an die säumigen Unterhaltspflichtigen heran.

GZ: Was müsste sich ändern?

Degl: Für die Jugendämter ist es ein irrsinniger Verwaltungsaufwand, das vorgestreckte Geld wieder einzutreiben. Sie müssen im Prinzip nachweisen, dass der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. Es werden Einkommensnachweise angefordert, Betroffene wirken nicht mit oder legen ihre Verhältnisse nicht offen. Wir bräuchten hier eine Art Beweislastumkehr: Es wird grundsätzlich unterstellt, dass der Betroffene zahlen kann, und er muss darlegen, wenn er dazu nicht in der Lage ist. Das würde meines Erachtens die Zahlungsmoral deutlich verbessern. Dann müssten wir die Debatte über Altersgrenzen möglicherweise gar nicht führen.

GZ: 2017 wurde der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre ausgeweitet. War das rückblickend ein Fehler?

Degl: 2017 lief die Wirtschaft sehr gut. Damals wusste niemand, dass eine Corona-Pandemie und ein russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine mit steigenden Energiepreisen, Inflation und wirtschaftlicher Rezession kommen würden. Im Nachhinein ist man immer klüger. Natürlich kann man heute sagen: Hätten wir den Anspruch damals nicht ausgeweitet, müssten wir ihn heute nicht wieder zurückschrauben. Entscheidend ist aber die heutige Situation: Wie entwickeln sich Einnahmen und Ausgaben, und was kann sich der Staat noch leisten? Der Unterhaltsvorschuss ist dafür nur ein Beispiel. Diese Frage werden wir in allen Bereichen stellen müssen.

GZ: Besonders drastisch spricht der Landkreistag in der Kinder- und Jugendhilfe von einem „perfekten Sturm“. Gleichzeitig greift seit diesem Schuljahr stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ist er ausreichend finanziert?

Degl: Nein. Wir erleben wieder, dass ein Anspruch geschaffen wurde, der nicht ausreichend finanziert ist. Der Bayerische Städtetag kalkuliert für Bayern im Endausbau eine Lücke von rund 500 Millionen Euro bei den Betriebskosten.

Ich möchte aber ausdrücklich betonen: Wir unterstützen den Ganztagsanspruch. Er ist richtig, weil wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern müssen, gerade auch für Frauen. Das Problem ist ein anderes: Es handelt sich um ein Bundesgesetz, es adressiert wieder die Kommunen und es ist wieder nicht auskömmlich finanziert.

GZ: Ähnlich dramatisch ist die Lage der kommunalen Krankenhäuser. 58 der 71 bayerischen Landkreise haben noch eigene Krankenhäuser. Wie lange können sie deren Defizite ausgleichen?

Degl: Das geht schon lange nicht mehr gut. Die allermeisten dieser Landkreise stehen mit dem Rücken an der Wand und müssen jährlich Millionendefizite ausgleichen. Jeder spart und überprüft die Prozesse. Ein Landrat hat mir erzählt, dass sein Landkreis das Defizit akribisch von zehn auf sechs Millionen Euro reduziert hatte. Dann kommt der Bund mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, deckelt erneut Erlöse und nach der neuen Berechnung liegt das Defizit wieder bei zehn Millionen Euro. So kann man ein Krankenhaus nicht wirtschaftlich betreiben und nicht verlässlich planen.

GZ: Kann ein Landkreis irgendwann einfach sagen: Wir können uns unser Krankenhaus nicht mehr leisten?

Degl: So einfach geht das nicht. Die Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung ist eine Pflichtaufgabe. Ist die Grenze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erreicht, muss zunächst über interkommunale Zusammenarbeit nachgedacht werden: Können benachbarte Landkreise ein Krankenhaus gemeinsam betreiben? Muss ein Standort aufgegeben werden? Ist eine andere Trägerschaft möglich? Wenn auch das nicht funktioniert, muss man über andere medizinische Versorgungsformen nachdenken. Aber der Sicherstellungsauftrag bleibt.

GZ: Was müsste der Bund kurzfristig ändern?

Degl: Die tatsächlich entstehenden Betriebskosten müssen über die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Wenn eine Behandlung 5.000 Euro kostet, kann das Krankenhaus nicht nur 4.800 Euro erstattet bekommen. Diese Lücke muss geschlossen werden. Und auch Tarifsteigerungen beim Personal müssen vollständig refinanziert werden.

GZ: Sie waren selbst in mehreren Ministerien, in der Staatskanzlei und in der staatlichen Verwaltung tätig. Haben Bund und Länder manchmal zu wenig Vorstellung davon, was ihre Gesetze in einem Landratsamt praktisch auslösen?

Degl: Ein Praktikum in der kommunalen Verwaltung schadet nie. Und weil ich selbst in einigen Ministerien gearbeitet habe, darf ich sagen: Man ist dort ein Stück weit weg von der Realität. Dort sitzen sehr viele kluge Juristen, die nach bestem Wissen und Gewissen rechtssichere Regelungen schaffen wollen. Niemand macht das aus Gängelei. Aber gerade in dem Versuch, möglichst jedem Einzelfall gerecht zu werden, entstehen Vorschriften, die in der Praxis kaum noch vollziehbar sind.

Deshalb fordern wir etwas, das überhaupt kein Geld kostet: Bezieht die kommunale Ebene frühzeitig ein. Fragt uns, bevor ein Gesetz fertig ist. Wir bringen die Praxiserfahrung mit.

GZ: Wie frühzeitig ist „frühzeitig“?

Degl: So früh, dass man die Chance hat, 300 Seiten Gesetzestext zu lesen, zu verstehen und sich Gedanken darüber zu machen, wie man ihn praxistauglich formulieren könnte. Früher galt einmal ein Grundsatz von sechs Wochen. Davon träumen wir heute. Wir erleben Stellungnahmefristen von einem halben Tag, teilweise von Freitagnachmittag bis Montag um 10 Uhr. So kann keine praxistaugliche und meines Erachtens auch keine gute Rechtsetzung funktionieren.

GZ: Seit Jahren heißt es, Digitalisierung und inzwischen KI würden Verwaltungen effizienter machen. Wo bleibt die Digitalisierungsdividende?

Degl: Ich bin sehr zuversichtlich, dass sie kommen wird. Bei jeder technischen Neuerung muss man am Anfang zunächst mehr Zeit, Personal und Energie investieren. Man muss Systeme einführen und lernen, sie richtig zu beherrschen. Danach kommt die Dividende.

KI wird bereits in den Landkreisen eingesetzt. Sie kann lange Gesetzestexte analysieren und zusammenfassen, aber auch bei ganz praktischen Aufgaben wie der Planung eines Rufbussystems oder einer Sozialraumplanung unterstützen. Chatbots können rund um die Uhr Bürgerfragen in unterschiedlichen Sprachen beantworten. Das kann eine große Erleichterung für die Verwaltung sein.

GZ: Und die Mitarbeiter müssen keine Angst haben, dass KI sie überflüssig macht?

Degl: Genau deshalb müssen wir sie gut mitnehmen. Niemand sollte das Gefühl bekommen, selbst überflüssig zu werden. Wir müssen diese Transformation gemeinsam schaffen. Ich selbst arbeite jeden Tag mit KI. Es funktioniert sehr gut und es macht großen Spaß.

GZ: Durch die veränderte Sicherheitslage gewinnen Zivil- und Bevölkerungsschutz wieder enorm an Bedeutung. Sind Bayerns Landkreise auf länger dauernde Stromausfälle, Cyberangriffe oder sogar einen Verteidigungsfall vorbereitet?

Degl: Landratsämter können Katastrophen bewältigen. Das haben wir bei Hochwasser, Waldbränden und auch während der Corona-Pandemie bewiesen. Auf längerfristige Stromausfälle bereiten wir uns bereits seit 2022 vor. Es gibt Planungen und Backups. Aber Resilienz ist ein fortwährender Prozess.

Auch alte Sicherstellungsplanungen für den Zivilschutz werden jetzt wieder aus den Kellern geholt, modernisiert und aktualisiert. Die Landratsämter arbeiten derzeit an der zivilen Alarmplanung.

GZ: Braucht es dafür mehr Vorgaben des Bundes, obwohl die kommunale Seite sonst häufig weniger Vorgaben fordert?

Degl: In diesem Fall ja. Wir warten auf einheitliche Vorgaben des Bundesinnenministeriums für den Fall der zivilen Verteidigung. Es kann nicht sein, dass 71 Landkreise jeweils für sich das Rad neu erfinden. Es gibt unzählige Rechtsvorschriften, etwa zur Sicherstellung der Energieversorgung. Hier wären einheitliche Raster und Schemata hilfreich.

Was jeder Landkreis für seine eigene Verwaltung tun kann, sollte er aber jetzt schon tun: Wie sichere ich die Energieversorgung? Welche Mitarbeiter brauche ich im Ernstfall? Welche stehen möglicherweise gar nicht zur Verfügung, weil sie ehrenamtlich bei Feuerwehr, THW oder anderen Blaulichtorganisationen gebunden sind? Darauf muss man vorbereitet sein.

GZ: Stellen wir uns vor, wir führen dieses Gespräch 2030 noch einmal. Was müsste bis dahin passiert sein, damit Sie sagen: Die kommunale Finanzkrise ist tatsächlich gelöst?

Degl: Wir müssen bis dahin tiefgreifend analysiert haben, welche Aufgaben der Staat selbst bewältigen muss, mit welchem Aufwand, mit welchen Standards und mit welchen finanziellen Mitteln. Und wir müssen eine Lösung dafür gefunden haben, dass die Ausgaben nicht permanent stärker steigen als die Einnahmen.

Dafür müssen wir jedes Gesetz und jede Regelung anschauen und die Sinnfrage stellen: Ist das wirklich eine Staatsaufgabe? Muss sie in dieser Form geleistet werden? Geht es auch mit weniger finanziellem Aufwand oder geringeren Standards? Und wo beginnt die Eigenverantwortung jedes einzelnen Menschen?

GZ: Sie sind seit fünf Jahren beim Bayerischen Landkreistag. Was war für Sie herausfordernder: die Corona-Zeit oder die Situation heute?

Degl: Ehrlich gesagt: heute. Corona war im Vergleich ein relativ klar definierter Einsatzfall. Wir hatten eine Pandemie und mussten Maßnahmen finden, um ein Virus einzudämmen.

Heute stehen wir vor einer viel umfassenderen Aufgabe. Wir müssen Strukturen und staatliche Aufgaben überprüfen und insbesondere den Anstieg der Sozialausgaben bremsen – ohne dabei unser menschliches Gesicht zu verlieren und ohne dass der Staat seine Sozialstaatsfunktion verliert. Das ist eine Mammutaufgabe. Wir müssen den Staat aus sich heraus modernisieren und ihn und unsere Gesellschaft fit für eine neue Welt machen.

GZ: Bei all diesen Problemen: Was würden Sie sich für die politische Debatte wünschen?

Degl: Uns allen ein bisschen mehr Fröhlichkeit und Zuversicht und weniger deutsches Jammern. Ich wurde einmal gefragt, was ich machen würde, wenn ich für einen Tag Bundeskanzlerin wäre. Meine Antwort war: Am Bundestag steht „Dem deutschen Volke“. Ich würde stattdessen hinschreiben: „Stellt euch nicht so an.“

GZ: Und trotz der Mammutaufgabe macht Ihnen Ihre Arbeit noch Spaß?

Degl: Riesengroßen Spaß.

GZ: Herzlichen Dank für das Gespräch!

Constanze von Hassel

Constanze von Hassel, Chefredakteurin

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