Plakate bleiben für Veranstalter und Parteien auch im Social Media-Zeitalter wichtig: Weil „draußen“ alle unterwegs sind
von Pat Christ

Sie fallen auf, wenn man durch die Stadt schlendert: Plakate verweisen auf Theatervorstellungen oder Konzerte, Vorträge oder Vernissagen. Besonders viele Poster hängen zu Wahlkampfzeiten. Veranstalter sind ebenso wie Parteien nach wie vor auf Plakate angewiesen. Kommunen wiederum achten darauf, dass das Stadtbild nicht durch allzu viele Plakate verschandelt wird. Beachtlich in Bezug auf Wahlplakate ist, zu wie vielen Straftaten es rund um dieselben kommt.
Zieht man in Betracht, wie viel auf Social Media gepostet wird, gerade im Vorfeld von Veranstaltungen, verwundert es, dass Plakate immer noch von derart großer Relevanz sind. Doch das sind sie tatsächlich, bestätigt Niklas Hertwig, Leiter des Fränkischen Freilandmuseums Fladungen. Grundsätzlich setzt man hier auf einen Marketingmix. Zum einen werden Tageszeitungen, Anzeigen- und Gemeindeblätter sowie regionale Zeitschriften genutzt, um auf sich aufmerksam zu machen. Auch über Instagram und Facebook bewirbt das Museum seine Events: „Plakate und Plakatierungsaktionen gehören für uns zur Mischung dazu.“
Das vom Bezirk Unterfranken getragene Museum wirbt in seinem Heimatlandkreis Rhön-Grabfeld, aber auch im benachbarten Hessen und Thüringen mit Plakaten für Veranstaltungen, die Strahlkraft weit über Fladungen hinaus besitzen. Auch für Sonderausstellungen wird überregional geworben. Eine große Plakatierungsaktion gab es zum Beispiel letztes Jahr für „Pixi. Die Ausstellung – 70 Jahre kleine Bücher“. Ein Dienstleister wurde hiermit beauftragt.
Plakatierungen zu beantragen, sei teilweise recht aufwändig, erklärt Niklas Hertwig. Schwierig ist nach seinen Worten vor allem, dass jede Gemeinde die Sache anders handhabt: „Für unseren Dienstleister bedeutet dies einen vergleichsweise hohen Abstimmungsaufwand.” Jede Bitte um eine Plakatierungsgenehmigung muss auf die jeweilige Gemeinde zugeschnitten sein. Auch bei den Rahmenbedingungen gebe es Unterschiede: „Während manche Gemeinden Gebühren erheben, ist die Plakatierung andernorts kostenfrei.“
Das richtige Format
Teilweise gelten Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Plakatformate oder der Art und Weise, wie Plakate angebracht werden dürfen, erzählt der Museumsleiter. In Bad Neustadt an der Saale oder in Mellrichstadt sei dies zum Beispiel nur an speziell ausgewiesenen Flächen möglich. Gabionen-Wände gehören hierzu. Manchmal ist es deshalb nötig, das ursprüngliche Format abzuwandeln. Was zusätzlich kostet. Insgesamt drängt sich Niklas Hertwig der Eindruck auf, dass die Plakatierung in Bayern strenger gehandhabt wird als in Hessen und Thüringen.
Es sind nach wie vor auch und gerade Plakate, die darauf aufmerksam machen, dass man etwas Besonderes bietet, bestätigt Silvia Carola Dobler von der Künstlergilde Landsberg-Lech-Ammersee. Die Gildemeisterin unterstützt zahlreiche Künstler und organisiert etliche Ausstellungen. „Plakate können nicht weggeklickt werden, sie sind für alle sichtbar, vor allem für diejenigen, die nicht in Social Media unterwegs sind“, sagt sie. Schwierig sei, dass es in manchen Gemeinden nicht genug Flächen für die Poster gibt. Als problematisch sieht sie es außerdem an, dass Plakatentwürfe zum Teil vorab eingereicht werden müssen.
Dies nicht deshalb, weil die Gemeinde befürchtet, dass der Inhalt fragwürdig sein könnte. Gecheckt werde zum Beispiel, ob Logos von Sponsoren tatsächlich platziert sind. Dieses Abchecken kostet zusätzliche Zeit. In der Regel muss auch nichts abgeändert werden.
Mehr Freiraum für Kunst und Kultur
Nachdem Silvia Carola Dobler so lange schon im Geschäft ist, weiß sie natürlich genau, welche Gemeinde worauf Wert legt. Dennoch muss sie die Entwürfe weiterhin vorab absegnen lassen. Nachdem es für Künstler immer schwieriger wird, zu überleben, würde sich die Gildemeisterin wünschen, dass Gemeinden die Kulturszene durch mehr Plakatierungsflächen unterstützen.
Außerdem sollte es nicht zu strenge Vorgaben zum Beispiel in Bezug auf Formate geben.
Schaukästen als Alternative
Im oberfränkischen Hallstadt müssen Veranstalter nichts abliefern – und zwar, weil es hier schlicht und einfach keine Plakatgenehmigungen gibt. „Bei uns sind nur kurz vor Wahlen Parteiplakate erlaubt”, so Pressesprecher Sebastian Pflaum. Die knapp 8.800 Einwohner, denen nach seiner Aussage in Hallstadt viel geboten wird, informieren sich zum Beispiel in Schaukästen. Auch die Location „Kulturboden“ in der Marktscheune verfügt über einen solchen. Aber auch auf privatem Grund darf plakatiert werden. Nur selten wird laut Sebastian Pflaum gegen die Regelungen verstoßen. Verirrt sich mal ein Plakat unauffällig in den öffentlichen Raum, drückt die Gemeinde meist ein Auge zu.
Hoher Erinnerungswert
Advertising in Form von Plakaten, die im öffentlichen Raum zu sehen sind, bleibt wichtig. Das erklärt auch Ralf Duggen vom Dachverband freier Würzburger Kulturträger: „Je breiter die Zielgruppe einer Veranstaltung, desto wichtiger werden Plakate.” Nicht alle potentiellen Besucher etwa eines Konzerts oder Vortrags informierten sich über Facebook oder Instagram. „Draußen“ jedoch seien alle unterwegs: „Jede Erinnerung an eine Veranstaltung, die ich vielleicht schon irgendwo anders wahrgenommen hab, ist gut.”
Gerade kleinere Veranstalter fahnden nach Orten, wo sie mit Postern oder Flyer unkompliziert für sich werben können. „Darf ich hier etwas aufhängen?“, ist eine Frage, die Einzelhändler gut kennen. „Aus meiner Sicht zeigt sich der Handel offen, sinnvolle Initiativen über diesen Weg zu unterstützen”, erklärt Volker Wedde, Bezirksgeschäftsführer des Handelsverbands Bayern. Wobei Schaufenster und Eingangsbereiche vor allem als Visitenkarte und Verkaufsinstrument fungierten. Zu viele und zu große Plakate können darum selbst von jenen Einzelhändlern, die lokale Kultur fördern möchten, nicht gut akzeptiert werden.
Plakatierungsverordnungen
In welchen Straßen, in welchen Zonen und an welchen Orten Plakate hängen dürfen, regeln vielerorts Plakatierungsverordnungen. Eine solche existiert auch in München. Das dortige Kreisverwaltungsreferat bestätigt, dass es nach wie vor ein großes Interesse daran gibt, durch Plakate Aufmerksamkeit zu erzeugen. 2025 gingen 282 Anträge für insgesamt 97.459 Plakate bei der Landeshauptstadt ein. 2026 sind es bisher 109 Anträge für 20.300 Plakate. Nicht immer werde korrekt plakatiert. Regelmäßig komme es zu Verstößen gegen Auflagen.
Masten sind tabu
Zum Teil werden widerrechtlich Masten für Verkehrsschilder, die sich an den fließenden Verkehr richten, zum Plakatieren genutzt. Oder es wird verbotenerweise an Haltestellen plakatiert. 2025 wurden sieben Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Plakatierungsverordnung eingeleitet. 2026 war es bisher eines. Der Bußgeldrahmen reicht laut Kreisverwaltungsreferat von fünf bis 1.000 Euro pro Plakat. Im Standardfall werde ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro festgesetzt.
Plakatwerbung hat ihren Preis
Ein Plakat von einem Grafiker gestalten zu lassen, es zu drucken und von jemandem, der diesen Service anbietet, aufhängen zu lassen, ist keine billige Sache. Hinzu kommen Gebühren für die Plakatierungsgenehmigung. Kaufbeuren etwa verlangt für die Genehmigung 100 Euro sowie eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr von zwei Euro pro Plakat und Woche. Poster für kommerzielle Werbezwecke werden prinzipiell abgelehnt. Pro Jahr gehen in Kaufbeuren zwischen 60 und 70 Anträge ein. „Ob ein Plakat von der Stadtverwaltung vorab angesehen und freigegeben werden muss, wird im Einzelfall entschieden”, so Pressesprecherin Svenja Moller.
Plakatentwurf kommt auf den Prüfstand
Auch in Deggendorf gibt es der dortigen Plakatierungsverordnung zufolge einige Dinge zu beachten, bevor man ein Plakat aufhängen darf. Unter anderem muss das Thema der Veranstaltung, für die man werben möchte, mitgeteilt werden. „Dem Antrag ist ein entsprechender Plakatentwurf beizufügen“, so Pressesprecherin Viola Mühlbauer. Dadurch könne die Stadt prüfen, ob alle Vorgaben eingehalten werden. 2023 bis 2025 wurden jeweils zwischen 25 und 35 Plakatierungsgenehmigungen erteilt. Heuer waren es bereits 32, was an der Kommunalwahl lag. Dass Plakate beschädigt werden, sei in Deggendorf selten.
Beleidigt und verleumdet
Die polizeiliche Statistik erfasst Delikte, die Wahlplakate betreffen oder die sich rund um Wahlplakate abspielen. Die Zahl der Straftaten erstaunt. 2025 wurden 1.226 Delikte registriert. Zu vermuten steht, dass diese hohe Zahl an der Bundestagswahl lag. 2024 kam es nur zu 531 erfassten Taten. 2023, dem Jahr der Landtagswahl, waren es wiederum 1.054.
Besonders häufig kommt es zu Sachbeschädigungen. 2025 war dies bayernweit 924-mal der Fall. 77-mal wurden Propagandadelikte angezeigt. Das bedeutet, dass Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet wurden. Dort, wo Plakate hängen oder wo sie just aufgehängt werden, kam es weiter zu Volksverhetzung, übler Nachrede, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, verhetzender Beleidigung sowie Verleumdung. Die Kriminalstatistik registrierte außerdem einige Fälle von Bedrohung und Körperverletzung.