Stellungnahmen von DStGB und VKU: Bundeskabinett beschließt Klimaschutzprogramm 2026
von Doris Kirchner

Das Bundeskabinett hat das neue Klimaschutzprogramm 2026 verabschiedet und damit zentrale Weichen für die deutsche Klimapolitik der kommenden Jahre gestellt. Der von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Maßnahmenkatalog umfasst 67 Einzelmaßnahmen, die bis zum Jahr 2030 zusätzliche CO2-Einsparungen von mehr als 25 Millionen Tonnen ermöglichen sollen. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten deutlich zu reduzieren und die Energieversorgung nachhaltiger und resilienter zu gestalten. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums könnten durch die Maßnahmen bis 2030 rund sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas sowie etwa vier Milliarden Liter Benzin eingespart werden.
Herausforderung Gebäudesektor
Besondere Herausforderungen bestehen weiterhin im Gebäudesektor, der nach aktuellen Prognosen seine Klimaziele deutlich verfehlen wird. Für den Zeitraum von 2021 bis 2030 wird eine Überschreitung von rund 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erwartet. Vor diesem Hintergrund setzt das Klimaschutzprogramm vor allem auf eine Stärkung und Verstetigung der bestehenden Förderinstrumente. Im Mittelpunkt steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die als zentrales Steuerungsinstrument für energetische Sanierungen und klimafreundliches Bauen gilt. Ihre Verlängerung bis 2029 auf hohem Niveau soll sowohl privaten Eigentümern als auch der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie den Kommunen verlässliche Rahmenbedingungen bieten. Ergänzend rückt auch der öffentliche Sektor stärker in den Fokus: Im Zuge europäischer Vorgaben wird eine jährliche Energieeinsparung von drei Prozent für den öffentlichen Sektor angestrebt.
Eine Schlüsselrolle kommt der Energiewirtschaft zu, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Emissionsminderungen erreicht hat. Seit 1990 sind die Emissionen in diesem Sektor um rund 60 Prozent gesunken, und auch bis 2030 wird eine Übererfüllung der Klimaziele erwartet. Das Programm baut auf dieser Entwicklung auf und definiert den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien als zentrales Element. Bis 2030 soll ihr Anteil am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen. Dieses Ziel soll insbesondere durch den beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarenergie erreicht werden. Für die Windkraft an Land sind regional ausgewogene Ausschreibungen vorgesehen, um eine installierte Leistung von 115 Gigawatt zu erreichen.
Energiesystem und Netzausbau
Parallel dazu soll das Energiesystem insgesamt flexibler und effizienter werden. Maßnahmen zur Digitalisierung, zum Ausbau von Stromspeichern und zur besseren Steuerung von Netzen sollen dazu beitragen, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern und Kosten zu senken. Auch der Netzausbau wird als zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende hervorgehoben, da Engpässe den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich bremsen könnten. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auf den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Neue Gaskraftwerke sollen perspektivisch auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt oder von vornherein wasserstofffähig errichtet werden. Ergänzend ist der Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur, Importkorridoren und Speichern geplant. In schwer vermeidbaren Emissionsbereichen sollen zudem Technologien zur CO2-Abscheidung zum Einsatz kommen, etwa in Müllverbrennungsanlagen.
Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Impulse
Für Städte und Gemeinden ist dabei entscheidend, dass die Maßnahmen sowohl Versorgungssicherheit gewährleisten als auch wirtschaftliche Impulse vor Ort setzen. Die Energiewende wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, deren Erfolg maßgeblich von der Akzeptanz und Beteiligung auf kommunaler Ebene abhängt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die regionale Wertschöpfung, die als wichtiger Faktor für die Unterstützung vor Ort gilt.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Ein weiterer Schwerpunkt des Programms liegt auf der Wärmewende. Mit einem sogenannten Fernwärmepaket will die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen deutlich erhöhen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze soll bis 2030 um 400 Millionen Euro auf insgesamt 2,7 Milliarden Euro aufgestockt werden. Damit sollen sowohl der Ausbau neuer Netze als auch die Dekarbonisierung bestehender Systeme unterstützt werden. Ergänzend sind Anpassungen rechtlicher Rahmenbedingungen sowie eine stärkere Förderung von Geothermieprojekten vorgesehen. Insgesamt werden bis 2045 Investitionen von mehr als 100 Milliarden Euro in Wärmeerzeugung und -infrastruktur erwartet.
Gleichzeitig betont das Programm die Notwendigkeit eines technologieoffenen Ansatzes. Neben zentralen Wärmenetzen sollen auch dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen eine wichtige Rolle spielen. Voraussetzung hierfür ist ein leistungsfähiger Ausbau der Stromnetze, insbesondere auch in ländlichen Regionen. Darüber hinaus wird die Bedeutung einer abgestimmten Förderarchitektur hervorgehoben, um ineffiziente Doppelstrukturen zu vermeiden und einen verlässlichen Transformationspfad zu gewährleisten.
Verkehrssektor
Im Verkehrssektor bleibt die Lage hingegen angespannt. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen wird erwartet, dass die Klimaziele bis 2030 deutlich verfehlt werden. Das Klimaschutzprogramm konzentriert sich hier auf die Förderung der Elektromobilität, die Verlagerung von Verkehr auf klimafreundlichere Verkehrsträger sowie die Defossilisierung von Kraftstoffen. So sollen unter anderem Kaufprämien für Elektroautos, Förderprogramme für Elektrobusse und der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben werden. Ein neues Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro zielt speziell auf Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ab. Auch der Ausbau des Radverkehrs wird weiter unterstützt, unter anderem durch zusätzliche Mittel für bestehende Förderprogramme.
Dagegen bleiben aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds die Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr vergleichsweise vage und beschränken sich im Wesentlichen auf allgemeine Zielsetzungen ohne konkrete neue Ausbau- oder Finanzierungsansätze.
Reaktionen
So fehle insbesondere der im Koalitionsvertrag angekündigte „Modernisierungspakt“ vollständig. „Diese Plattform zwischen Bund, Ländern und Kommunen wäre aber angesichts der dramatischen Situation bei der Finanzierung des kommunalen ÖPNV sowie des SPNV und drängenden Zukunftsthemen wie Digitalisierung oder autonomem Fahren angebracht“, unterstreicht der DStGB.
Erwähnt würden neben der mittlerweile beschlossenen Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 lediglich die Formulierungen des Koalitionsvertrags zum Regionalisierungsgesetz und dem GVFG. Konkrete Aussagen zu den dringend benötigten Mittelerhöhungen blieben aus. Hier bestehe jedoch zwingender Handlungsbedarf, um Bestandsverkehre zu erhalten und Modernisierungs- und Neubauprojekte bei der ÖPNV-Infrastruktur zu ermöglichen. Die Klimawirkung des Deutschlandtickets allein bleibe beschränkt, wenn bei Angeboten und Infrastruktur Qualitätsverluste drohen. Auch der ÖPNV-Ausbau und die bessere Anbindung ländlicher Räume würden zu wenig berücksichtigt.
Insgesamt bewertet der Deutsche Städte- und Gemeindebund das Klimaschutzprogramm als wichtigen Schritt zur Nachsteuerung der Klimapolitik, mahnt jedoch eine konsequente Umsetzung und ausreichende Finanzierung an. Da ein Großteil der Maßnahmen auf kommunaler Ebene umgesetzt werde, seien Planungssicherheit und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die Maßnahmen im Gebäudebereich und bei der Wärmewende.
Mehr Tempo und Verlässlichkeit
Mehr Tempo und Verlässlichkeit fordert der Verband kommunaler Unternehmen. Die Energiewirtschaft habe ihre Klimaziele in den vergangenen Jahren übertroffen und sei bereit, weitere Investitionen zu tätigen. Voraussetzung dafür seien jedoch stabile regulatorische Rahmenbedingungen. Insbesondere beim Ausbau erneuerbarer Energien müsse das Zusammenspiel von Netzen, Speichern und flexibler Erzeugung verbessert werden. Positiv bewertet wird ein geplanter zusätzlicher Ausbau der Windenergie an Land, der sich auf ausgewiesene Vorranggebiete konzentrieren soll.
Kritisch äußert sich der VKU hingegen zum Zeitplan bei der Förderung von Wärmenetzen. Zwar sei die geplante Aufstockung der Mittel grundsätzlich zu begrüßen, komme jedoch zu spät, um kurzfristig Investitionsimpulse zu setzen. Auch in anderen Bereichen, etwa bei der Strompreisgestaltung, sieht der Verband Handlungsbedarf. Niedrigere Stromkosten könnten wichtige Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien schaffen.
Hintergrund für das neue Programm ist unter anderem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Anfang des Jahres eine Nachschärfung des bisherigen Klimaschutzprogramms verlangt hatte. Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing „haben die kommunalen Unternehmen ihre Hausaufgaben gemacht“. Der massive Ausbau erneuerbarer Energien und die Integration in die Netze seien sichtbare Erfolge. Gleichwohl habe man keine Zeit zu verlieren. „Vor dem Hintergrund multipler Krisen und geopolitischer Unsicherheit müssen wir unabhängiger von fossiler Energie werden, die Versorgungssicherheit stärken und die dezentrale Erzeugung stärken“, hob Liebing abschließend hervor.