Reformdruck bei Bau, Digitalisierung und Integration
von Doris Kirchner

DSTGB-Fachausschüsse in Freising, Ellwangen und Aue-Bad Schlema - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert im Zuge der geplanten Novellierung des Bundesstädtebaurechts weitere Vereinfachungen und Beschleunigungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dies erklärte der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Tobias Eschenbacher, bei einer Ausschusssitzung in Freising.
Die bereits Ende 2025 beschlossenen Erleichterungen durch den sogenannten Bau-Turbo bewertet der DStGB grundsätzlich positiv. Besonders die stärkere Nachverdichtung sowie die erleichterte Umnutzung bestehender Gebäude könnten aus kommunaler Sicht dazu beitragen, schneller Wohnraum zu schaffen.
Baurechtsnovelle 2026
Mit Blick auf die angekündigte Baurechtsnovelle 2026 begrüßt der Verband insbesondere die Schwerpunkte Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung und Klimaanpassung. Dazu zählen aus Sicht des DStGB u.a. die vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren sowie Vorschläge zur Vereinfachung der Umweltprüfung und zur Ausweitung beschleunigter Verfahren nach § 13a BauGB.
Eschenbacher zufolge muss die kommunale Planungs- und Steuerungshoheit gewahrt bleiben. Kritisch sieht der DStGB daher weitere Privilegierungen beim Ausbau erneuerbarer Energien im Außenbereich sowie starre Fristen für Bebauungsplanverfahren. Der DStGB-Beigeordnete Bernd Düsterdiek erklärte, Städte und Gemeinden unterstützten zwar schnellere Verfahren, Vorgaben müssten jedoch praktikabel und personell umsetzbar bleiben.
Als unrealistisch bewertet der Verband insbesondere die Forderung, Bebaungsplanverfahren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Bauleitplanverfahren seien häufig durch komplexe Anforderungen geprägt, etwa bei Umweltprüfungen, Immissionsschutz, wasserrechtlichen Fragen oder der verkehrlichen Erschließung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die geplante Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Grundsätzlich unterstützen Städte und Gemeinden das Ziel, geschädigte Ökosysteme zu schützen und zu verbessern. In ihrer aktuellen Form wird die Verordnung jedoch als zu bürokratisch und nur schwer umsetzbar bewertet. Nach Auffassung des DStGB könnten zusätzliche Vorgaben die bestehenden Flächenkonkurrenzen weiter verschärfen, insbesondere mit Blick auf Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur und den Ausbau erneuerbarer Energien. Vor allem in städtischen Gebieten sei bislang unklar, wie der Ausgleich von Grünflächenverlusten organisiert werden kann.
Der Hauptgeschäftsführer des DStGB, André Berghegger, forderte deshalb EU-Kommission, Europäisches Parlament und Bundesregierung auf, die Verordnung erneut zu überprüfen. Dabei solle auch untersucht werden, ob die Umsetzung vorübergehend ausgesetzt werden kann, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Staatsmodernisierung im Blick
Digitale Lösungen, Automatisierung und künstliche Intelligenz können maßgeblich zur Modernisierung von Staat und Verwaltung beitragen. Wie entsprechende Konzepte in der Praxis umgesetzt werden können und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, war Schwerpunkt der Frühjahrstagung des DStGB-Ausschusses für Digitalisierung im baden-württembergischen Ellwangen. Im Rahmen der Sitzung wurde der Schwandorfer Oberbürgermeister Andreas Feller zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Er folgt auf den bisherigen Gründungsvorsitzenden Michael Dreier (Stadt Paderborn).
Laut Feller bildet die Digitalisierung der Kommunen das Fundament für einen funktionierenden und bürgerfreundlichen digitalen Staat. Bund und Länder müssten die besondere Bedeutung der Städte und Gemeinden stärker anerkennen und Digitalisierung als gemeinsame Aufgabe auf Augenhöhe verstehen.
Ein zentraler Schwerpunkt der Beratungen war die aus Sicht der Kommunen dringend notwendige Staatsmodernisierung. In einem Impulsvortrag verwies der Erste Vizepräsident des DStGB, Steffen Jäger, auf die schwierige finanzielle und personelle Situation vieler Städte und Gemeinden. Jäger, der zugleich Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg ist, forderte mehr Vertrauen in die kommunale Ebene sowie eine klare Reformagenda.
Für praxistaugliche Verwaltungsverfahren
Nach Jägers Einschätzung benötigen die Kommunen kurzfristige finanzielle Unterstützung und eine deutliche Entlastung bei Aufgaben. Viele Städte und Gemeinden bewegten sich an der Grenze ihrer Handlungsfähigkeit. Deshalb brauche es praxistaugliche und medienbruchfreie Verwaltungsverfahren sowie klare Standards, die den Vollzug vor Ort tatsächlich erleichterten.
Für den Digitalisierungsausschuss gilt Digitalisierung als Schlüssel für eine erfolgreiche Staatsmodernisierung. Dazu seien neben technischen Lösungen auch neue Strukturen und veränderte Arbeitsweisen erforderlich. Feller sprach sich in diesem Zusammenhang klar für den Grundsatz „Digital Only“ aus. Verwaltungsprozesse sollten künftig ausschließlich digital abgewickelt werden. Zudem machte er deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger ohne digitale Erfahrung weiterhin Unterstützung in Rathäusern und Bürgerämtern erhalten müssten. „Digital Only“ bedeute nicht „Online only“. Ziel sei es vielmehr, parallele analoge und digitale Doppelstrukturen abzubauen, da diese erhebliche Zeit- und Kostenaufwände verursachten.
Damit der Übergang zu einer vollständig digitalen Verwaltung gelingen könne, sehen die Kommunen Bund und Länder in der Pflicht. Gefordert wurden unter anderem eine schnelle Umsetzung der Registermodernisierung sowie eine verbindliche föderale IT-Architektur. Zudem müsse sichergestellt werden, dass zentrale Basiskomponenten wie die Bund-ID, die ID-Wallet oder digitale Bezahlsysteme flächendeckend und dauerhaft kostenfrei für alle Kommunen bereitgestellt werden.
Weitere Themen der Tagung waren der Einsatz künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung sowie ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Cybersicherheit.
Der Ausschuss für Recht, Personal und Organisation des DStGB befasste sich bei seiner Sitzung im sächsischen Aue-Bad Schlema insbesondere mit dem Zulassungsstopp bei Integrationskursen sowie der geplanten Notfallreform. Der Ausschussvorsitzende Dr. Benedikt Grünewald, Erster Bürgermeister Bad Abbach, plädierte dafür, die vorhandenen Ressourcen gezielt für die Integration von Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive einzusetzen. Die Folgen mangelnder Integration seien langfristig deutlich kostspieliger als die Finanzierung von Integrationskursen.
Der Ausschuss forderte den Bund deshalb auf, den Zulassungsstopp für freiwillige Teilnahmen an Integrationskursen zurückzunehmen und die Sprachförderung dauerhaft verlässlich und ausreichend zu finanzieren. Städte und Gemeinden seien maßgeblich für die Integrationsarbeit vor Ort verantwortlich, benötigten dafür jedoch planbare und funktionierende Kursangebote.
Eingeschränkter Zugang zu Integrationskursen als falsches Signal
Aus Sicht des DStGB ist der Zugang zur deutschen Sprache eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Integration in den Arbeitsmarkt und sozialen Zusammenhalt. Laut Grünewald sendet der eingeschränkte Zugang zu Integrationskursen für viele zugewanderte Menschen mit Bleibeperspektive ein falsches integrationspolitisches Signal.
Wer eine schnelle Arbeitsmarktintegration und gesellschaftliche Beteiligung erwarte, dürfe den Erwerb der deutschen Sprache nicht erschweren. Integrationskurse seien keine freiwillige Zusatzleistung, sondern ein grundlegendes Instrument erfolgreicher Integration. Gerade vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels sei es widersprüchlich, ausgerechnet bei Sprachförderung Einsparungen vorzunehmen.
Zugleich warnte Grünewald vor den Folgen für die Kommunen. Verzögerte Integration führe vor Ort zu höheren Belastungen der Sozialhaushalte, Verwaltungen und kommunalen Infrastruktur. Auch Volkshochschulen als wichtige Träger der Integrationsarbeit gerieten dadurch wirtschaftlich und organisatorisch unter Druck. Der DStGB fordert deshalb eine klare Kurskorrektur des Bundes.
Notfallversorgung
Neben der Integrationspolitik stand die geplante Reform der Notfallversorgung im Zentrum der Beratungen. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die notwendigen Reformen schnellstmöglich anzugehen. DStGB-Beigeordneter Marc Elxnat verwies vor allem auf Probleme bei der Finanzierung medizinisch notwendiger Fahrten. Derzeit würden Krankenkassen bestimmte Transporte nicht übernehmen, wenn keine unmittelbare Notwendigkeit festgestellt werde. Die entstehenden Kosten blieben häufig an den kommunalen Haushalten hängen. Aus Sicht des DStGB muss dieses Problem im Rahmen der Notfallreform gelöst werden. Ziel müsse eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes als zentralem Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge sein.