Neues aus dem Kabinett: Rechenzentren und kritische Infrastruktur

GZ Ausgabe GZ-21-2026 vom 5. November 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Doris Kirchner
Aufschrift "Aus dem bayerischen Kabinett"

Der Bayerische Ministerrat hat sich mit dem Ausbau des Rechenzentrumsstandorts Bayern und dem Schutz kritischer Infrastruktur befasst. Mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur will die Staatsregierung wirtschaftliche Entwicklung und digitale Souveränität stärken. Darüber hinaus fordert sie rechtssichere Möglichkeiten für die Videoüberwachung sicherheitsrelevanter Anlagen.

Mit rund 500 Rechenzentren und einer IT-Anschlussleistung von etwa 420 Megawatt gehört der Freistaat zu den führenden Rechenzentrumsstandorten in Deutschland. Mehr als 20 Prozent der Kapazitäten entfallen auf Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Hochleistungsrechnens. Damit liegt Bayern bundesweit an der Spitze. Bis 2030 könnte dieser Anteil auf rund 45 Prozent steigen.

Eine leistungsfähige Recheninfrastruktur sei eine wesentliche Voraussetzung für Digitalisierung, KI und wirtschaftliches Wachstum, erläuterte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Bayern verfüge mit seiner industriellen Basis, der Forschungslandschaft und einem dynamischen KI-Ökosystem über gute Voraussetzungen für weiteres Wachstum. Um zusätzliche Investitionen zu ermöglichen, setze die Staatsregierung insbesondere auf schnellere und verlässliche Netzanschlüsse.

Schnellere Netzanschlüsse für neue Investitionen

Mit der „Kontaktstelle Datacenter“ bei Invest in Bavaria wurde eine zentrale Anlaufstelle für entsprechende Ansiedlungsvorhaben geschaffen. Sie bringt Flächeneigentümer, Investoren und Betreiber frühzeitig zusammen und unterstützt die komplexen Ansiedlungsprozesse. Seit Oktober 2025 gingen dort laut Aiwanger rund 125 Anfragen ein.

Darüber hinaus setzt sich das Wirtschaftsministerium für einen beschleunigten Netzausbau, transparente Informationen über verfügbare Netzkapazitäten und digitale Anschlussverfahren ein. Knappe Kapazitäten sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig stärker anhand objektiver Kriterien wie Projektreife und Systemdienlichkeit statt nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Regionale Koordinierungsstellen bei den Regierungen sollen zudem als Ansprechpartner und Vermittler bei Fragen zum Netzanschluss dienen.

Mit dem ressortübergreifenden Sofortprogramm „Bayern schneller ans Netz“ will der Freistaat auch den Aufbau von Umspannwerken, Verteilnetzen und Netzanschlüssen beschleunigen. Auf Bundes- und EU-Ebene setzt er sich außerdem für praxistaugliche Regelungen unter anderem zu Energieeffizienz, Abwärmenutzung, Planungsrecht, Gewerbesteuer und digitaler Souveränität ein.

Mehr Spielraum für Videoüberwachung kritischer Anlagen

Unabhängig davon will die Staatsregierung den Schutz kritischer Infrastruktur verbessern. Der Ministerrat beschloss dazu eine Bundesratsinitiative, die auf rechtssichere und praxistaugliche Möglichkeiten zur Videoüberwachung für private Betreiber kritischer Infrastruktur, verteidigungsrelevante Unternehmen und weitere sicherheitsrelevante Anlagen abzielt.

Hintergrund sind nach Angaben von Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann unter anderem Drohnenüberflüge, Sabotageakte und hybride Angriffe. Gefahren sollen bereits an Zugängen, Werksgrenzen und im Vorfeld der Anlagen erkannt werden können. Nach Auffassung Bayerns reichen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten dafür nicht aus.

Der Freistaat fordert deshalb eine Weiterentwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere § 4 soll so angepasst werden, dass die Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung im nationalen Recht ausgeschöpft werden und Betreiber klare gesetzliche Grundlagen für ihre Videoüberwachung erhalten.

Konkret soll die Überwachung mit Kameras auch in öffentlich zugänglichen Bereichen bis zu 50 Meter vor der Anlagengrenze rechtssicher möglich sein. Aufzeichnungen sollen zur Aufklärung von Drohnenüberflügen, Sabotage, Ausspähversuchen und anderen Sicherheitsvorfällen verarbeitet und bei Bedarf unverzüglich an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden dürfen. Eine Speicherdauer von bis zu einem Jahr soll auch rückwirkende, gegebenenfalls KI-gestützte Auswertungen ermöglichen.

Datenschutz zugunsten der Sicherheit lockern

Änderungen fordert Bayern auch bei den Betroffenenrechten. Kennzeichnungs-, Auskunfts- und Widerspruchspflichten sollen zurücktreten können, wenn sie Kamerastandorte, sensible Zugänge oder Sicherheitsbereiche offenlegen und dadurch den Schutz der Anlagen beeinträchtigen würden.

Ergänzend strebt die Staatsregierung Änderungen auf EU-Ebene an, ohne kurzfristige nationale Schritte zu verzögern. Die Datenschutzbehörden sollen ihre Leitlinien angesichts der veränderten Sicherheitslage überprüfen und betroffene Unternehmen gezielt beraten. Mit rund 500 Rechenzentren und einer IT-Anschlussleistung von etwa 420 Megawatt gehört der Freistaat zu den führenden Rechenzentrumsstandorten in Deutschland. Mehr als 20 Prozent der Kapazitäten entfallen auf Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Hochleistungsrechnens. Damit liegt Bayern bundesweit an der Spitze. Bis 2030 könnte dieser Anteil auf rund 45 Prozent steigen.

Eine leistungsfähige Recheninfrastruktur sei eine wesentliche Voraussetzung für Digitalisierung, KI und wirtschaftliches Wachstum, erläuterte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Bayern verfüge mit seiner industriellen Basis, der Forschungslandschaft und einem dynamischen KI-Ökosystem über gute Voraussetzungen für weiteres Wachstum. Um zusätzliche Investitionen zu ermöglichen, setze die Staatsregierung insbesondere auf schnellere und verlässliche Netzanschlüsse.

Schnellere Netzanschlüsse für neue Investitionen

Mit der „Kontaktstelle Datacenter“ bei Invest in Bavaria wurde eine zentrale Anlaufstelle für entsprechende Ansiedlungsvorhaben geschaffen. Sie bringt Flächeneigentümer, Investoren und Betreiber frühzeitig zusammen und unterstützt die komplexen Ansiedlungsprozesse. Seit Oktober 2025 gingen dort laut Aiwanger rund 125 Anfragen ein.

Darüber hinaus setzt sich das Wirtschaftsministerium für einen beschleunigten Netzausbau, transparente Informationen über verfügbare Netzkapazitäten und digitale Anschlussverfahren ein. Knappe Kapazitäten sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig stärker anhand objektiver Kriterien wie Projektreife und Systemdienlichkeit statt nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Regionale Koordinierungsstellen bei den Regierungen sollen zudem als Ansprechpartner und Vermittler bei Fragen zum Netzanschluss dienen.

Mit dem ressortübergreifenden Sofortprogramm „Bayern schneller ans Netz“ will der Freistaat auch den Aufbau von Umspannwerken, Verteilnetzen und Netzanschlüssen beschleunigen. Auf Bundes- und EU-Ebene setzt er sich außerdem für praxistaugliche Regelungen unter anderem zu Energieeffizienz, Abwärmenutzung, Planungsrecht, Gewerbesteuer und digitaler Souveränität ein.

Mehr Spielraum für Videoüberwachung kritischer Anlagen

Unabhängig davon will die Staatsregierung den Schutz kritischer Infrastruktur verbessern. Der Ministerrat beschloss dazu eine Bundesratsinitiative, die auf rechtssichere und praxistaugliche Möglichkeiten zur Videoüberwachung für private Betreiber kritischer Infrastruktur, verteidigungsrelevante Unternehmen und weitere sicherheitsrelevante Anlagen abzielt.

Hintergrund sind nach Angaben von Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann unter anderem Drohnenüberflüge, Sabotageakte und hybride Angriffe. Gefahren sollen bereits an Zugängen, Werksgrenzen und im Vorfeld der Anlagen erkannt werden können. Nach Auffassung Bayerns reichen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten dafür nicht aus.

Der Freistaat fordert deshalb eine Weiterentwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere § 4 soll so angepasst werden, dass die Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung im nationalen Recht ausgeschöpft werden und Betreiber klare gesetzliche Grundlagen für ihre Videoüberwachung erhalten.

Konkret soll die Überwachung mit Kameras auch in öffentlich zugänglichen Bereichen bis zu 50 Meter vor der Anlagengrenze rechtssicher möglich sein. Aufzeichnungen sollen zur Aufklärung von Drohnenüberflügen, Sabotage, Ausspähversuchen und anderen Sicherheitsvorfällen verarbeitet und bei Bedarf unverzüglich an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden dürfen. Eine Speicherdauer von bis zu einem Jahr soll auch rückwirkende, gegebenenfalls KI-gestützte Auswertungen ermöglichen.

Datenschutz zugunsten der Sicherheit lockern

Änderungen fordert Bayern auch bei den Betroffenenrechten. Kennzeichnungs-, Auskunfts- und Widerspruchspflichten sollen zurücktreten können, wenn sie Kamerastandorte, sensible Zugänge oder Sicherheitsbereiche offenlegen und dadurch den Schutz der Anlagen beeinträchtigen würden.

Ergänzend strebt die Staatsregierung Änderungen auf EU-Ebene an, ohne kurzfristige nationale Schritte zu verzögern. Die Datenschutzbehörden sollen ihre Leitlinien angesichts der veränderten Sicherheitslage überprüfen und betroffene Unternehmen gezielt beraten.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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