Neues aus dem Kabinett: Bayern legt Europa-Strategie vor
von Doris Kirchner

Ministerpräsident Markus Söder hat mit seinem Kabinett eine Europa-Strategie für die Zukunft der Europäischen Union vorgelegt. Nach einer Sitzung des Ministerrats betonte Söder: „Bayern ist für Europa und die Europäische Union. Sie ist unser wichtigster Markt. Wir wollen, dass dieser Markt weiter funktioniert. Anders als radikale Kräfte, die aus dem Euro und Europa aussteigen wollen, setzen wir auf die Kraft, die Europa hat. Um diese Kraft zu entfalten, braucht es aber mehr Freiheit und weniger Bürokratie.“
Ein Schwerpunkt der Strategie ist deshalb der Abbau von Vorschriften. Bayern fordert ein Normen- und Regelungsmoratorium auf europäischer Ebene. Statt immer neuer Detailvorgaben müsse stärker zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedstaaten unterschieden werden: Brüssel solle die Ziele vorgeben, die konkrete Umsetzung aber den Staaten überlassen. Als Beispiele für aus Sicht der Staatsregierung überbordende Regelungen nennt das Papier unter anderem die Entwaldungs- und die Wiederherstellungsverordnung sowie das Lieferkettengesetz. Auch Berichtspflichten müssten reduziert werden.
Bayern verlangt ein Stellenmoratorium
Scharfe Kritik übt der Freistaat zudem an der Größe des europäischen Verwaltungsapparats. Die EU beschäftigt nach ihren Angaben derzeit rund 60.000 Menschen; zugleich seien weitere 2.500 Stellen angekündigt. Bayern verlangt deshalb ein Stellenmoratorium und eine Verschlankung der Behördenstrukturen. Die Zahl der EU-Kommissare solle auf zwei Drittel reduziert und die Behörden der Europäischen Kommission um mindestens ein Drittel verkleinert werden. Auch das Europäische Parlament müsse Kosten sparen. Als besonders problematisch werden die monatlichen Umzüge des Parlamentsplenums zwischen Brüssel und Straßburg erachtet.
Kurskorrektur beim Thema Finanzen
Auch beim Thema Finanzen sei eine Kurskorrektur erforderlich, so der Ministerrat. Europa brauche „einen besseren Haushalt, keinen größeren“. Die von der EU-Kommission geplante Ausweitung des Haushalts für die Jahre 2028 bis 2034 auf rund zwei Billionen Euro wird abgelehnt. Gleiches gilt für neue Schulden sowie neue EU-Steuern bzw. Abgaben.
Konnexitätsprinzip auch für Europa
Darüber hinaus fordert Bayern eine stärkere Anwendung des Konnexitätsprinzips auf europäischer Ebene. Wer auf EU-Ebene Vorgaben beschließe, müsse auch für die daraus entstehenden Kosten einstehen. Als Beispiele führt die Staatsregierung die Wiederherstellungsverordnung und die Entwaldungsverordnung an. Der Freistaat fordert für die EU deshalb den Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt.“ Als äußerstes Mittel wird sogar ein Kostenveto der Mitgliedstaaten genannt.
Bei den EU-Ausgaben sollen Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Spitzenforschung, Regionalförderung und Landwirtschaft stärker im Mittelpunkt stehen. Auch die Verteilung der Kohäsionsmittel müsse neu ausgerichtet werden. Leistungsstarke Regionen wie Bayern dürften bei der Regionalförderung nicht ins Hintertreffen geraten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirtschaftspolitik. Hier gelte es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärker zu berücksichtigen. Regulierung dürfe nicht dazu führen, dass europäische Unternehmen gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten ins Hintertreffen geraten.
Registrierungspflichten belasten die Wirtschaft
Als Beispiel nennt Bayern die geplante EU-Verpackungsverordnung. Diese erschwere insbesondere den Versandhandel und könne für Unternehmen durch zusätzliche Registrierungspflichten erhebliche Kosten verursachen. Kritisch sieht die Staatsregierung außerdem die Förderung von Betriebsverlagerungen innerhalb der EU. Es könne nicht angehen, dass Unternehmen in Deutschland Standorte schließen und für neue Produktionsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig hohe Subventionen erhalten.
Mit Blick auf die Zukunft der Automobilindustrie betonte
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger deren zentrale Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Zugleich stehe die Branche zunehmend unter Druck. Das für 2035 vorgesehene Ende der Verbrennungsmotoren hält Aiwanger für technisch und wirtschaftlich nicht tragfähig. Er plädierte deshalb für eine weitere Lockerung der europäischen Vorgaben und langfristig für echte Technologieoffenheit.
Auch die geplante Reduzierung der CO2-Flottenemissionen um 90 Prozent sieht Aiwanger kritisch. Zwar würden beispielsweise grüner Stahl, nachhaltige Materialien und klimaneutrale Kraftstoffe angerechnet, aus seiner Sicht reicht dies aber nicht aus. Auch bei den Vorgaben für Unternehmensflotten befürchtet der Minister einen zu starken Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit.
Kritisch bewertet Aiwanger auch handelspolitische Maßnahmen der EU. Eine künstliche Verteuerung von Vorprodukten aus Drittstaaten, etwa von Stahl, könne die exportorientierte deutsche Industrie belasten. Höhere Kosten für Vorprodukte könnten letztlich auch die Preise deutscher Produkte auf internationalen Märkten erhöhen.
Orientierung am Subsidiaritätsprinzip
Grundsätzlich verlangt die Staatsregierung eine stärkere Orientierung am Subsidiaritätsprinzip. Die EU solle nur dort tätig werden, wo sie tatsächlich bessere Lösungen als die Mitgliedstaaten und Regionen erreichen könne. Zusätzliche EU-Vorgaben schafften vor allem Doppelstrukturen, wie am Beispiel der geplanten EU-Bodenüberwachungsrichtlinie aufgezeigt wurde. Schließlich überwache der Freistaat bereits seit 1991 seine Böden mit Erfolg. Um sich gegen Kompetenzüberschreitungen zur Wehr zu setzen, sei ein eigenes Klagerecht für Regionen erforderlich.
Europaminister Eric Beißwenger richtete den Blick auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser müsse sich wieder stärker auf grundlegende Fragen des europäischen Rechts konzentrieren. Manche Entscheidungen seien für Bürger und Mitgliedstaaten nur schwer nachvollziehbar.
Der EuGH dürfe nicht zur „Kompetenzbeschaffungsmaschine“ für europäische Institutionen werden, unterstrich Beißwenger. Notwendig sei vielmehr ein Mentalitätswechsel hin zu einer Rechtsprechung, die den Ausgleich zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten gewährleiste. Ziel müsse eine Rechtsprechung für die Bürger Europas sein und nicht vorrangig für die europäischen Institutionen.