Ministerrat billigt geplante Reform des BayKiBiG: Frühkindliche Bildung ist Herzstück bayerischer Familienpolitik

GZ Ausgabe GZ-10-2026 vom 14. Mai 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Doris Kirchner
Bundesfamilienministerin Karin Prien, Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf haben das Haus für Kinder St. Anna im Lehel in München besucht.Bild: StMAS / Nötel
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Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) nach der Verbandsanhörung gebilligt. Dieser wird in einem nächsten Schritt dem Landtag zugeleitet. Mit den nach der Verbandsanhörung vorgenommenen Änderungen werden im Detail nochmals insbesondere Förderungen für kleinere Einrichtungen verbessert. Das Gesetz soll planmäßig am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Mit der geplanten Reform der Kinderbetreuung will der Freistaat Bayern nach den Worten von Familienministerin Ulrike Scharf die Weichen für ein zukunftsfähiges Kita-System stellen. „Unser klares Ziel ist, dass Elternbeiträge bezahlbar bleiben“, erklärte die Ministerin. Die Reform schaffe dafür die Grundlage.

25 Prozent mehr Betriebskostenförderung

Kernpunkt ist eine deutliche Aufstockung der staatlichen Betriebskostenförderung. Insgesamt soll diese um 25 Prozent erhöht werden. Bereits im laufenden Jahr sei die Förderung um mehr als zehn Prozent bzw. rund 280 Millionen Euro gestiegen, so Scharf. Zugleich setzt die Staatsregierung auf eine Vereinfachung der Abläufe. Die Beantragung der Fördermittel soll künftig vollständig digital erfolgen. Das soll die Abwicklung erleichtern und für mehr Transparenz sorgen. Außerdem ist vorgesehen, bisherige Nebenförderungen zu bündeln und verschiedene Programme, etwa in der Kindertagespflege, in pauschale Leistungen zu überführen.

Planungssicherheit

Scharf zufolge soll die Reform vor allem für mehr Planungssicherheit sorgen. „Damit schaffen wir Verlässlichkeit für Kommunen und Einrichtungsträger.“ Zugleich wies die Ministerin dar-auf hin, dass alle bisherigen finanziellen Mittel weiterhin vollständig im System der Kindertagesbetreuung verbleiben sollen.

Weniger Bürokratie durch Digitalisierung

Neben einer deutlichen Ausweitung der finanziellen Förderung setzt die Reform auch auf weniger Bürokratie. Ziel sei es, die Abläufe für Träger und Einrichtungen spürbar zu vereinfachen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf zusätzlichem Personal in den Kitas. Die sogenannten Teamkräfte sollen dauerhaft staatlich gefördert und als feste Unterstützung für pädagogische Fachkräfte etabliert werden. Für kleinere Einrichtungen ist zudem eine erhöhte Sockelpauschale für bis zu 50 Plätze vorgesehen, um deren Finanzierung zu stärken.

Auch der ländliche Raum soll profitieren: Laut Scharf wird die Förderung von Landkindergärten gezielt ausgebaut. Damit wolle die Staatsregierung sicherstellen, dass alle Einrichtungen, unabhängig von ihrer Größe oder Lage, einen Beitrag zu einer verlässlichen frühkindlichen Bildung leisten können.

Hohe Kosten für die Kommunen

„Die Städte und Gemeinden begrüßen, dass das BayKiBiG an den richtigen Stellen ansetzt, um frühkindliche Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten zu stärken. Positiv ist das starke politische Signal, dass der Freistaat durch eine einseitige Aufstockung das System der Kinderbetreuung mit erheblichen Mitteln stabilisiert. Damit zeigt die Staatsregierung, dass sie das Problem der Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung erkannt hat und lösen will. Allerdings erreicht der Gesetzentwurf keine dauerhaft kostendeckende Finanzierung der Betriebskosten und springt daher leider zu kurz“, kommentierte der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr, den Gesetzentwurf.

Eine strukturelle Unterfinanzierung, so der Verbandschef, bleibe bestehen. „Träger von Kitas sowie Städte und Gemeinden in Bayern werden auch nach Inkrafttreten der Reform gezwungen sein, Eigenmittel aufzuwenden, um Defizite auszugleichen, die sich aus dem Betrieb ergeben. Diese Mittel fehlen dann wieder an anderer Stelle.“ Städte und Gemeinden forderten eine Dynamisierung des Qualitätsbonus, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung der Betriebskosten orientiert, vor allem der Tarifentwicklung im Sozial- und Erziehungsdienst sowie der allgemeinen Preissteigerung. Nur so sei die Nachhaltigkeit der Reform gewährleistet.

Ohne angemessene Beiträge der Eltern ließen sich die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht dauerhaft betreiben. „Bei Eltern sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich mit der Reform des BayKiBiG die Beiträge reduzieren lassen. Man darf nicht den Eltern etwas in Aussicht stellen, was sich dann gar nicht finanzieren lässt. Kitas verursachen hohe Kosten für die Kommunen. Wir müssen die Realitäten klar benennen: Ohne Elternbeiträge lässt sich eine funktionierende Kita-Landschaft im Freistaat nicht finanzieren“, machte der Städtetagschef deutlich.

Grundsätzlich positiv bewertet die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö|F) die geplante Reform des BayKiBiG. „Dies ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung“, stellte LAG-Vorsitzender Martin Neumeyer fest. Auch die Umschichtung zusätzlicher Mittel in das Kita-System sei ein wichtiges Signal.

Beitragserhöhungen

Kritisch sieht die Arbeitsgemeinschaft jedoch weiterhin die Finanzierung. Trotz einer geplanten Erhöhung des Qualitätsbonus sei eine kostendeckende Finanzierung der Betriebskosten nicht gewährleistet. Ohne eine dauerhafte Anpassung an steigende Kosten drohten die Verbesserungen schnell zu verpuffen, warnte Neumeyer.

Zudem hält der Verband die im Gesetzentwurf formulierte Erwartung stabiler Elternbeiträge für unrealistisch. Solange strukturelle Defizite bestehen, seien Beitragserhöhungen kaum zu vermeiden. Der Appell zur Stabilität ignoriere zudem die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen und könne zu Glaubwürdigkeitsverlusten führen.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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