Landkreise begrüßen Änderungen am Pflegeneuordnungsgesetz

GZ Ausgabe GZ-19-2026 vom 8. Oktober 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Redaktion
Rückansicht eines Senioren

Der Deutsche Landkreistag bewertet den Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz in einem für die Kommunen wesentlichen Punkt positiv. Die ursprünglich vorgesehene zeitliche Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen ist nicht mehr Teil der Pläne. Damit werde eine zusätzliche Milliardenbelastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege verhindert.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Achim Brötel, sprach von einem „wichtigen Erfolg“. Der Kabinettsbeschluss sei an diesem Punkt „deutlich besser als der ursprüngliche Gesetzentwurf“. Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuvor davor gewarnt, die Pflegeversicherung zulasten der Pflegebedürftigen und letztlich der Sozialhilfeträger finanziell zu stabilisieren.

Hintergrund ist die Hilfe zur Pflege, die greift, wenn Pflegebedürftige die Kosten ihrer Versorgung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Insbesondere bei stationärer Pflege können steigende Eigenanteile deshalb auch zu höheren Ausgaben der kommunalen Sozialhilfeträger führen.

Nach Darstellung des Landkreistages hätte die ursprünglich vorgesehene Streckung der Leistungszuschläge genau diesen Effekt gehabt: Pflegeheimbewohner hätten zunächst höhere Kosten selbst tragen müssen. Bei finanziell bedürftigen Pflegebedürftigen wären diese zusätzlichen Belastungen anschließend bei den Sozialämtern angekommen.

Ausgaben bleiben unter Druck

Trotz der Änderung sieht der Landkreistag bei der Finanzierung der Hilfe zur Pflege weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Deren Ausgaben seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf gehe noch von zusätzlichen finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen aus.

Entlastung verspricht sich der Verband von der ab 2029 vorgesehenen jährlichen Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung. Sie soll dazu beitragen, dass steigende Pflegekosten nicht in immer größerem Umfang von Pflegebedürftigen beziehungsweise den Sozialhilfeträgern getragen werden müssen.

Brötel fordert deshalb, die jetzt eingeschlagene Linie auch im parlamentarischen Verfahren beizubehalten. „Die kommunalen Haushalte dürfen nicht erneut zum Ausfallbürgen für Finanzierungsprobleme anderer Sozialversicherungssysteme werden“, erklärte der Landkreistagspräsident.

Positiv bewertet der Verband zudem die Ankündigung der Bundesregierung, weitere Möglichkeiten zur Entlastung der Kommunen zu prüfen. Aus Sicht Brötels darf es allerdings nicht bei einer Prüfung bleiben: Dem angekündigten Prüfauftrag müssten konkrete Maßnahmen folgen.

Redaktion

Redaktion

Ihre optimale Website-Nutzung

Diese Website verwendet Cookies und bindet externe Medien ein. Mit dem Klick auf „✓ Alles akzeptieren“ entscheiden Sie sich für eine optimale Web-Erfahrung und willigen ein, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden können. Auf „Einstellungen“ erfahren Sie mehr darüber und können persönliche Präferenzen festlegen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Detailinformationen zu Cookies & externer Mediennutzung

Externe Medien sind z.B. Videos oder iFrames von anderen Plattformen, die auf dieser Website eingebunden werden. Bei den Cookies handelt es sich um anonymisierte Informationen über Ihren Besuch dieser Website, die die Nutzung für Sie angenehmer machen.

Damit die Website optimal funktioniert, müssen Sie Ihre aktive Zustimmung für die Verwendung dieser Cookies geben. Sie können hier Ihre persönlichen Einstellungen selbst festlegen.

Noch Fragen? Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Nutzer in der Datenschutzerklärung und Impressum!

Ihre Cookie Einstellungen wurden gespeichert.