Landesausstellungen und Landesgartenschauen: Absagen werfen Kostenfragen auf
von Doris Kirchner

MdL Scheuenstuhl fragt nach Vergabe und finanziellen Folgen für Kommunen - Bürgerentscheide, finanzielle Schwierigkeiten und die Corona-Pandemie hätten in den vergangenen Jahren zu Absagen, Rückgaben und Verschiebungen bei Bayerischen Landesausstellungen und Landesgartenschauen geführt, so die Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Harry Scheuenstuhl. Welche finanziellen Folgen solche Entscheidungen für die betroffenen Kommunen hatten, könne die Staatsregierung vielfach nicht beziffern, macht der SPD-Politiker in einer Mitteilung deutlich.
Bei den Landesgartenschauen habe Traunstein den Zuschlag für 2022 nach einem Bürgerentscheid zurückgegeben, Erlangen verzichtete auf die Ausrichtung 2024. Die Gartenschauen wurden anschließend nach Freyung bzw. Kirchheim vergeben. Schweinfurt zog seine Bewerbung für 2026 aus Haushaltsgründen zurück; wegen des kurzen Zeitraums wurde die Gartenschau nicht neu vergeben. Auch Penzberg gab den Zuschlag für 2028 aus finanziellen Gründen zurück. Die Gartenschau findet nun in Donauwörth statt. Die Veranstaltungen in Ingolstadt und Freyung wurden wegen der Corona-Pandemie verschoben.
Bei den Landesausstellungen sei die ursprünglich für Herrenchiemsee geplante Ausstellung „Götterdämmerung II“ nach Regensburg verlegt worden, informiert Scheuenstuhl. Abgesagt wurde die für 2028 in Rothenburg ob der Tauber geplante Ausstellung „Kinder im Mittelalter“. Als Grund werde der Haushaltsvorbehalt der Stadt genannt.
Der Abgeordnete fordert nun mehr Transparenz über die finanziellen Folgen. „Eine Bewerbung ist für Kommunen mit erheblichem Planungsaufwand und finanziellen Entscheidungen verbunden. Deshalb muss nach einer Absage nachvollziehbar sein, welche Kosten entstanden sind und wer sie trägt.“
Für Landesausstellungen bewerben sich Kommunen beim Haus der Bayerischen Geschichte. Bei Landesgartenschauen werden die Konzepte zunächst von einem Fachbeirat bewertet; die endgültige Entscheidung trifft das Umweltministerium im Benehmen mit dem Landwirtschaftsministerium.
Mit der Ausrichtung übernehmen die Kommunen auch finanzielle Verpflichtungen. Bei Landesausstellungen tragen sie unter anderem Kosten für Gebäude, Unterhalt und Werbung. Bei Landesgartenschauen sind sie Bauherren der Grün- und Erholungsanlagen sowie Mitveranstalter. Da die Staatsregierung keine konkreten Summen zu den finanziellen Belastungen und den Kosten durch Absagen nennen konnte, besteht Scheuenstuhl zufolge weiterer Klärungsbedarf: „Wer solche Projekte vergibt und fördert, sollte auch ihre finanziellen Risiken im Blick haben.“