Kommunalverbände zur EU-Vergaberechtsreform: Weniger Bürokratie, mehr Spielraum

GZ Ausgabe GZ-18-2026 vom 24. September 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Redaktion
Bild eines Papierstapels

Die geplante Reform des europäischen Vergaberechts stößt bei den kommunalen Spitzenverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Deutscher Städtetag (DST), Deutscher Landkreistag (DLT), Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sehen im Vorschlag der EU-Kommission wichtige Ansätze für einfachere und flexiblere Vergaben. Zugleich warnen sie vor neuen Pflichtvorgaben und zusätzlicher Bürokratie.

Ein modernes Vergaberecht sei ein wichtiger Hebel, um Investitionen zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, betonen die Präsidenten der vier Verbände, Oberbürgermeister Burkhard Jung (DST), Landrat Dr. Achim Brötel (DLT), Ralph Spiegler (DStGB) und Dr. Thorsten Kornblum (VKU). „Wer schneller investieren will, muss die Beschaffung einfacher, flexibler und rechtssicherer machen. Genau daran muss sich diese Reform messen lassen.“

Städte, Landkreise und Gemeinden zählen nach Zahl und Volumen ihrer Beschaffungen zu den größten öffentlichen Auftraggebern. Entsprechend müsse ihre Praxiserfahrung bei der Neugestaltung des europäischen Vergaberechts berücksichtigt werden.

Richtlinie statt Verordnung

Kritisch sehen die Verbände vor allem den geplanten Wechsel von den bisherigen EU-Richtlinien zu einer unmittelbar geltenden Verordnung. Diese würde bewährte nationale Strukturen grundlegend verändern und könnte neue Rechtsunsicherheiten schaffen.

Zusammenarbeit erleichtern

Eine Zusammenführung und Vereinfachung des europäischen Vergaberechts sei zwar sinnvoll. Sie dürfe jedoch keinen weitreichenden Umbau funktionierender nationaler Regelwerke erzwingen. Die Kommunalverbände sprechen sich deshalb für eine Richtlinie aus, die nationale Regelungen und kommunale Handlungsspielräume wahrt.

Ausdrücklich begrüßt werden dagegen die vorgesehenen Erleichterungen für die interkommunale Zusammenarbeit. Übernimmt eine Kommune Aufgaben für eine andere Kommune, auch gegen Entgelt, handelt es sich aus Sicht der Verbände um kommunale Aufgabenerfüllung und nicht um eine Beschaffung am Markt.

Damit die Neuregelung in der Praxis Wirkung entfalten könne, müsse allerdings die vorgesehene Beschränkung auf ausschließlich eigene Ressourcen entfallen. „Wenn eine Gemeinde den Winterdienst für ihre Nachbargemeinde übernimmt, muss sie selbstverständlich zusätzliches Streusalz beschaffen können“, verdeutlichen Jung, Brötel, Spiegler und Kornblum. Andernfalls laufe die angestrebte Erleichterung weitgehend leer.

Keine neuen Pflichtenkataloge

Vorbehalte bestehen zudem gegenüber neuen verpflichtenden Kriterien und Begründungspflichten für die strategische Vergabe. Nachhaltige Beschaffung sei wichtig, dürfe aber nicht zu immer neuen vergaberechtlichen Pflichtvorgaben führen.

Starre Kriterien bedeuteten zusätzlichen Verwaltungsaufwand, könnten Beschaffungen verteuern und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vom Wettbewerb fernhalten. Welche Anforderungen bei einer Vergabe sinnvoll seien, müsse deshalb weiterhin vor Ort entschieden werden können.

Die Verbände verweisen dabei auch auf kommunale Energieversorger, die im Wettbewerb mit privaten Unternehmen stehen. Zusätzliche Vorgaben könnten deren Wettbewerbsposition verschlechtern und damit auch die Energiewende erschweren. „Nachhaltigkeit und europäische Resilienz sind wichtige Ziele. Aber wir erreichen sie nicht mit immer neuen Pflichtenkatalogen. Die Kommunen brauchen Entscheidungsspielraum vor Ort und kein neues Bürokratieprogramm“, erklären die vier Präsidenten.

Dokumentationspflichten reduzieren

Abgelehnt werden darüber hinaus zusätzliche Berichts- und Veröffentlichungspflichten. Solche Vorgaben stünden im Widerspruch zum erklärten Ziel der EU, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.

Positiv bewerten die Verbände daher, dass die zunächst vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung eines Bedarfsplans für jede Haushaltsperiode gestrichen wurde. Die verbleibenden Dokumentations-, Daten- und Veröffentlichungspflichten müssten nun ebenfalls auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden.

Nachbesserungsbedarf sehen die kommunalen Verbände schließlich bei der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst. Die privilegierten Organisationen müssten eindeutig benannt und die Ausnahme rechtssicher ausgestaltet werden.

Gerade angesichts der wachsenden Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes gelte es, die bewährten Strukturen der Hilfsorganisationen zu sichern und nicht durch vergaberechtliche Unsicherheiten zu schwächen. Die Botschaft der kommunalen Seite an das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten ist damit eindeutig: Die Reform muss Vergabeverfahren vereinfachen und beschleunigen, Rechtssicherheit schaffen und den Städten, Landkreisen und Gemeinden ausreichende Handlungsspielräume erhalten.

Redaktion

Redaktion

Ihre optimale Website-Nutzung

Diese Website verwendet Cookies und bindet externe Medien ein. Mit dem Klick auf „✓ Alles akzeptieren“ entscheiden Sie sich für eine optimale Web-Erfahrung und willigen ein, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden können. Auf „Einstellungen“ erfahren Sie mehr darüber und können persönliche Präferenzen festlegen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Detailinformationen zu Cookies & externer Mediennutzung

Externe Medien sind z.B. Videos oder iFrames von anderen Plattformen, die auf dieser Website eingebunden werden. Bei den Cookies handelt es sich um anonymisierte Informationen über Ihren Besuch dieser Website, die die Nutzung für Sie angenehmer machen.

Damit die Website optimal funktioniert, müssen Sie Ihre aktive Zustimmung für die Verwendung dieser Cookies geben. Sie können hier Ihre persönlichen Einstellungen selbst festlegen.

Noch Fragen? Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Nutzer in der Datenschutzerklärung und Impressum!

Ihre Cookie Einstellungen wurden gespeichert.