Kneidinger zur Kindergartenförderung: Keine Mehrbelastung für Eltern und Kommunen

GZ Ausgabe GZ-14-2026 vom 16. Juli 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Redaktion
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Der Freistaat Bayern plant eine Reform des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Nach den bisherigen Überlegungen soll der Elternbeitragszuschuss von 100 Euro pro Kindergartenkind in seiner bisherigen Form entfallen. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen zwar vollständig im Kita-System bleiben und unter anderem die staatliche Betriebskostenförderung erhöhen. Passaus Landrat Raimund Kneidinger warnt dennoch vor zusätzlichen Belastungen für Eltern und Kommunen.

Bislang wird der Zuschuss direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung gezahlt, ist aber klar dem einzelnen Kind zugeordnet und dient der Entlastung der Eltern. Mit dem Wegfall dieser Zweckbindung bestehe die Gefahr, dass Elternbeiträge steigen, auch wenn die Mittel auf anderem Weg an die Einrichtungen fließen.

Höhere Beiträge würden nach Kneidingers Einschätzung auch den Landkreis treffen. Das Jugendamt übernimmt die Kosten für Familien, die Transferleistungen beziehen oder den Elternbeitrag aus finanziellen beziehungsweise persönlichen Gründen nicht selbst tragen können. Allein 2025 gab der Landkreis Passau dafür rund 1,5 Millionen Euro aus. Steigende Beiträge würden somit unmittelbar zu höheren Ausgaben im Kreishaushalt führen.

Kneidinger fordert den Freistaat deshalb auf, die Reform so auszugestalten, dass der Wegfall einzelner Zuschüsse weder Eltern noch kommunale Haushalte zusätzlich belastet. Zugleich müsse die Kindergartenförderung dauerhaft mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Entscheidend sei, dass die Neuordnung nicht zu einer Verschiebung der Kosten auf die kommunale Ebene führe.

„Weder Eltern noch die kommunalen Haushalte können sich in der aktuellen Situation zusätzliche Belastungen leisten“, betont der Landrat. Die Reform biete die Chance, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung langfristig zu stabilisieren und die Belastungen für Familien und Kommunen verlässlich zu begrenzen.

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