Kinderschutz in Bayern: Mehr Fälle von Kindeswohlgefährdung
von Redaktion

Zahl der festgestellten Gefährdungen seit 2020 um rund zehn Prozent gestiegen – 3.071 familiengerichtliche Maßnahmen - Schweinfurt. Die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen in Bayern ist in den vergangenen fünf Jahren gestiegen. 2025 registrierten die Jugendämter 7.019 Fälle und damit 9,9 Prozent mehr als 2020. Die Zahl der familiengerichtlichen Maßnahmen blieb dagegen nahezu unverändert. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik hervor.
Im Jahr 2025 schlossen die bayerischen Jugendämter insgesamt 27.359 Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII ab. 2020 waren es 21.347 gewesen. In 10.913 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt. Bei 9.427 Fällen bestand zwar keine Gefährdung, wohl aber Unterstützungsbedarf.
In 7.019 Fällen stellten die Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung fest. Davon wurden 3.809 als latent und 3.210 als akut eingestuft. Gegenüber den 6.386 Fällen des Jahres 2020 entspricht dies einem Anstieg um knapp zehn Prozent.
Die meisten Hinweise auf eine mögliche Gefährdung kamen von Polizei, Gerichten oder Staatsanwaltschaften (28,9 Prozent). Anonyme Meldungen machten elf Prozent aus, Schulen 10,6 Prozent. Besonders häufig betroffen waren Kinder im Alter von sechs bis unter zehn Jahren. Jungen stellten mit 50,6 Prozent etwas mehr als die Hälfte der Fälle.
Mehr Inobhutnahmen wegen akuter Gefährdung
Auch die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung ist gestiegen. 2025 wurden in Bayern 2.552 entsprechende Inobhutnahmen beendet. Das waren 12,9 Prozent mehr als 2020 mit 2.260 Fällen.
Häufigster Anlass war mit 1.255 Fällen eine Überforderung der Eltern. Weitere Gründe waren unter anderem psychische oder körperliche Misshandlung, Suchtprobleme und Vernachlässigung. Am stärksten betroffen waren Jugendliche zwischen 14 und unter 16 Jahren, gefolgt von den 16- bis unter 18-Jährigen. 52,7 Prozent der in Obhut genommenen Minderjährigen waren weiblich. Mehr als 80 Prozent hatten vor der Maßnahme in einer Familie oder einem privaten Haushalt gelebt.
Familiengerichte ordnen 3.071 Maßnahmen an
Kann eine Kindeswohlgefährdung nur durch eine gerichtliche Entscheidung abgewendet werden, muss das Jugendamt das Familiengericht anrufen. Auf Grundlage von 2.636 Anrufungen wurden 2025 in Bayern insgesamt 3.071 gerichtliche Maßnahmen eingeleitet. Damit blieb die Zahl gegenüber 2020 mit damals 3.077 Maßnahmen nahezu konstant. Am häufigsten betroffen waren Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis unter 14 Jahren. Jungen und Mädchen waren nahezu gleich stark vertreten.
Bei 1.824 Maßnahmen und damit 59,4 Prozent wurde das elterliche Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen. Die anschließende Vormundschaft oder Pflegschaft wurde in 662 Fällen vollständig und in 1.162 Fällen teilweise einem Jugendamt oder Dritten übertragen. Darüber hinaus verpflichteten die Familiengerichte in 640 Fällen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zahlen zeigen damit eine unterschiedliche Entwicklung: Während sowohl die Zahl der Gefährdungseinschätzungen als auch der festgestellten Kindeswohlgefährdungen und Schutzmaßnahmen seit 2020 gestiegen ist, bewegt sich die Zahl der familiengerichtlichen Maßnahmen weiterhin auf nahezu gleichem Niveau.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik