EU-Haushalt ab 2028: Wer entscheidet künftig über das Geld für die Regionen?

GZ Ausgabe GZ-21-2026 vom 5. November 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Michael von Hassel
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V.l.: Wolfgang Bücherl, Eric Beißwenger, Markus Ferber, Natascha Zeitel-Bank, Michael Jäger und Stefan Schmon,Bild: MH

Rund zwei Billionen Euro, neue Prioritäten und eine grundlegend veränderte Förderarchitektur: Beim Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 geht es für Bayern um weit mehr als die Frage nach der Höhe des Haushalts. Für Kommunen und Regionen ist entscheidend, wer über Fördermittel bestimmt, wie schnell sie vor Ort ankommen und ob bewährte regionale Strukturen erhalten bleiben. Darüber diskutierten Europapolitiker, Vertreter der EU-Kommission, des Steuerzahlerbundes und der bayerischen Förderverwaltung im PresseClub München.

Unter dem Titel „Wohin geht unser Geld?“ hatten das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in München und der Europäische Steuerzahlerbund eingeladen. Der Kommissionsvorschlag für den siebenjährigen Finanzrahmen bewegt sich in einer Größenordnung von knapp zwei Billionen Euro. Neben Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Digitalisierung und Migration stehen weiterhin Landwirtschaft, Regional- und Strukturförderung sowie der Europäische Sozialfonds (ESF) zur Debatte.

Der Europaabgeordnete Markus Ferber betonte, dass nicht allein die Höhe des Haushalts entscheidend sei, sondern der tatsächliche europäische Mehrwert. Es mache wenig Sinn, Geld aus den Mitgliedstaaten nach Brüssel zu transferieren, um anschließend nationale Aufgaben daraus zu finanzieren. Anders sei dies bei gemeinsamen Rüstungsprojekten, grenzüberschreitender Energieinfrastruktur, Forschung oder europäischen Netzen. Zugleich warnte Ferber vor dauerhafter europäischer Schuldenfinanzierung. Ab 2028 werde die Rückzahlung des Corona-Programms Next Generation EU den Haushalt stärker belasten. Höhere Zinsen verschärften den finanziellen Spielraum zusätzlich.

Sorge vor Zentralisierung

Besonders umstritten ist die geplante Neuordnung der Förderarchitektur. Die EU-Kommission will bislang getrennte Programme stärker in nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen bündeln. Dies soll Verfahren vereinfachen, Doppelstrukturen vermeiden und die Förderung stärker an messbaren Ergebnissen ausrichten.

Eric Beißwenger, MdL und Staatsminister a. D., warnte dagegen vor einer Schwächung regionaler Entscheidungsstrukturen durch nationale Verteilmechanismen. Bayern habe Förderfragen bislang unmittelbar mit der Kommission verhandeln können. Für einen föderalen Staat sei Subsidiarität keine abstrakte Formel. Man wolle keine „goldenen Zügel von Berlin“, so Beißwenger sinngemäß.

Die unterschiedlichen Bedürfnisse eines Flächenlands wie Bayern ließen sich nicht ohne Weiteres in einen einheitlichen deutschen Förderplan pressen. Küstenschutz, Metropolregionen, Berggebiete und strukturschwache ländliche Räume benötigten unterschiedliche Antworten. Beißwenger forderte deshalb ein tatsächliches Mitsprach- und Mitentscheidungsrecht für Bayern.

Auch die Landwirtschaft dürfe nicht gegen Zukunftsthemen ausgespielt werden. Regionale Wertschöpfung und der Erhalt des ländlichen Raums seien ebenfalls Fragen der Resilienz. Gerade die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik mit ihren Maßnahmen für ländliche Entwicklung, Kulturlandschaft und Naturschutz sei für viele bayerische Regionen wichtig.

Vereinfachung – aber für wen?

Wolfgang Bücherl, Leiter der Regionalvertretung der Europäischen Kommission für Baden-Württemberg und Bayern, verteidigte den Reformansatz. Weniger Programme und eine stärkere Ergebnisorientierung könnten die Förderpolitik effizienter machen. Künftig solle nicht allein zählen, ob ein Projekt formal umgesetzt wurde, sondern welche Wirkung es erzielt: etwa bei Qualifizierung, Beschäftigung oder Reformen.

Stefan Schmon, Leiter der ESF-Verwaltungsbehörde im Bayerischen Sozialministerium, bezweifelte allerdings, dass die geplante Vereinfachung auch vor Ort weniger Bürokratie bedeutet. Zunächst erleichtere das Modell vor allem die Arbeit der Kommission. Für die Verwaltungsbehörden könnten dagegen neue Abstimmungs- und Nachweispflichten entstehen.

Besonders kritisch bewertete Schmon den Zeitplan. Für EFRE, ESF und andere Programme müssten Rechtsgrundlagen geschaffen, Verfahren definiert und IT-Systeme europaweit ausgeschrieben und programmiert werden. Dieser Prozess könne selbst bei zügigem Vorgehen rund zwei Jahre dauern.

Zudem sei noch unklar, welche Fördermittel Bayern ab 2028 tatsächlich erhalten werde. Sollten die endgültigen Zahlen erst Mitte 2027 feststehen, drohten verspätete Programmstarts. Für Kommunen, Bildungsträger und soziale Einrichtungen könnten dadurch Finanzierungslücken zwischen den Förderperioden entstehen.

Steuerzahlerbund fordert stärkere Kontrolle

Michael Jäger, Präsident der Taxpayers Association Europe, stellte die Kontrolle der Ausgaben in den Mittelpunkt. Ein größerer Haushalt bedeute nicht automatisch bessere Politik. Vor neuen Einnahmequellen und zusätzlichen Schulden müsse geprüft werden, welchen Mehrwert bestehende Ausgaben tatsächlich erzeugten. Jäger plädierte für eine stärkere Finanzierung über Beiträge der Mitgliedstaaten auf Basis des Bruttonationaleinkommens und warnte vor neuen EU-Eigenmitteln mit unsicheren Erträgen. Entscheidend seien Wirksamkeitskontrolle, die Rückforderung falsch eingesetzter Mittel und wachstumsfördernde Investitionen.

Für kommunale Entscheider zählt dabei nicht nur die Förderhöhe, sondern auch Planbarkeit, Verwaltungsaufwand und Verlässlichkeit. Programme, deren Regeln zu spät feststehen oder deren Antragstellung unverhältnismäßig kompliziert ist, verlieren einen Teil ihres praktischen Nutzens.

Hoffnungen richten sich deshalb auch auf die Digitalisierung. Schmon verwies darauf, dass der ESF in Bayern bereits vollständig digital abgewickelt werde. Künstliche Intelligenz könne künftig beispielsweise bei der Vorprüfung standardisierter Förderanträge helfen. Die abschließende Entscheidung müsse beim Menschen bleiben. Angesichts des Fachkräftemangels in der Verwaltung seien effizientere digitale Verfahren jedoch wichtig.

Kommunen brauchen Planungssicherheit und Mitspracherecht

Für Bayerns Kommunen wird in den kommenden Monaten nicht allein die Größenordnung von zwei Billionen Euro entscheidend sein. Wichtiger ist, wie viel Gestaltungsspielraum den Regionen bleibt, ob kommunale Akteure frühzeitig eingebunden werden und ob die Fördermittel ab 2028 ohne Unterbrechung fließen.

Der neue EU-Finanzrahmen ist damit auch eine föderale Frage. Werden Entscheidungen stärker in nationalen Partnerschaftsplänen gebündelt, muss sichergestellt sein, dass die Regionen nicht zu bloßen Empfängern bereits getroffener Entscheidungen werden. Für Bayern lautet die entscheidende Frage deshalb nicht nur: Wohin geht unser Geld? Sondern ebenso: Wer darf künftig mitentscheiden, wohin es geht?

Michael von Hassel

Michael von Hassel

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