DStGB zu EU-Förderung und Klimaanpassung: Mehr Unterstützung für Kommunen
von Doris Kirchner

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur künftigen europäischen Regionalförderung und zu einer dauerhaften Finanzierung der kommunalen Klimaanpassung. Beide Themen standen auf der Agenda von Ausschusssitzungen des Kommunalverbands.
Im Zuge der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union ab 2028 setzt sich der DStGB für eine verlässliche Finanzierung der künftigen Regionalpolitik ein. Die Förderprogramme müssten ausreichend ausgestattet und für Städte und Gemeinden weiterhin zugänglich sein. Besonders wichtig sei der Erhalt des LEADER-Ansatzes, der sich laut Verband als Instrument für die Entwicklung ländlicher Räume bewährt habe.
Gemeinsame regionale Entwicklungsstrategien
Bei LEADER entwickeln Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam regionale Entwicklungsstrategien und setzen daraus konkrete Projekte um. Nach Angaben des DStGB beteiligen sich bundesweit derzeit 372 Regionen an dem Förderansatz. Unterstützt werden unter anderem Maßnahmen zur Belebung von Ortskernen, zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Sicherung von Angeboten der Daseinsvorsorge. Auch Tourismus und Handwerk profitieren von den Fördermöglichkeiten.
Der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr, Bürgermeister Ingo Hacker aus Neuhausen auf den Fildern, verwies in Wernigerode auf die Bedeutung regionaler Fördermittel für passgenaue Lösungen vor Ort. Gerade in ländlichen Räumen gehe es beispielsweise um Dorfläden, Treffpunkte, Mehrfunktionshäuser sowie Gesundheits- und Versorgungsangebote.
Mit dem neuen EU-Haushalt ist eine weitreichende Neuordnung der Förderinstrumente vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten größere Handlungsspielräume erhalten. Nach Einschätzung des DStGB besteht jedoch angesichts des finanziellen Drucks die Gefahr, dass sich die Prioritäten zulasten regionaler Investitionen verschieben.
Bund ist den Belangen der Kommunen verpflichtet
Der Verband verlangt deshalb von der Bundesregierung, sich in den europäischen Verhandlungen für die Belange der Kommunen und insbesondere der ländlichen Räume einzusetzen. Eigenständige Budgets für die Entwicklung ländlicher Räume und für LEADER sollten rechtlich abgesichert werden. Zudem müssten Städte und Gemeinden weiterhin an der Ausgestaltung der EU-Förderpolitik beteiligt werden.
Auch Wernigerodes Oberbürgermeister Tobias Kascha hob die Bedeutung von LEADER für die regionale Entwicklung hervor. Die Zusammenarbeit von Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärke die Identifikation mit der jeweiligen Region und mache europäische Förderung unmittelbar vor Ort sichtbar. Zugleich würden regionale Wirtschaftsstrukturen unterstützt, etwa durch Projekte im Tourismus und im Handwerk.
Neben der Regionalförderung beschäftigte sich der DStGB mit den Folgen des Klimawandels für Städte und Gemeinden. Der Hitzesommer 2026 mit Temperaturen von mehr als 40 Grad habe erneut deutlich gemacht, dass die Klimaanpassung zu einer dauerhaften Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden müsse.
Anpassung der Infrastruktur
Der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Bürgermeister Burkhard Schwuchow aus Büren, verwies in Paderborn darauf, dass viele Kommunen bereits Maßnahmen zur Anpassung ihrer Infrastruktur eingeleitet hätten. Dazu zählten die Entsiegelung von Flächen, die Begrünung innerstädtischer Bereiche und die Entwicklung von Hitzeaktionsplänen. Angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse bestehe jedoch weiterer Handlungsbedarf.
Besondere Aufmerksamkeit müsse dabei denjenigen Menschen gelten, die durch Hitze besonders gefährdet sind, etwa ältere Menschen, chronisch Kranke und Kinder. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssten durch geeignete bauliche und technische Maßnahmen besser vor Hitze geschützt werden. Dafür seien passgenaue Förder- und Beratungsangebote erforderlich.
Immenser Investitionsbedarf
Der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. André Berghegger, betonte, dass die Kommunen diese Aufgaben finanziell nicht allein bewältigen könnten. Für Klimaanpassungsmaßnahmen bestehe ein jährlicher kommunaler Investitionsbedarf von mindestens acht Milliarden Euro. Die vom Bund angekündigte Prüfung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz sei daher zu begrüßen. Entscheidend sei nun, das Vorhaben auch umzusetzen und eine langfristig planbare Finanzierung zu schaffen.
Die Klimaanpassung beschränkt sich aus Sicht des DStGB jedoch nicht auf den Hitzeschutz. Auch Starkregen, Hochwasser sowie längere Hitze- und Dürreperioden erforderten eine vorausschauende Planung. Ziel müsse es sein, Schäden möglichst frühzeitig zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.
Eine wichtige Grundlage dafür sieht der Verband in der Nationalen Wasserstrategie des Bundes. Sie könne dazu beitragen, konkrete Maßnahmen in den Kommunen voranzubringen. Dazu gehörten unter anderem die konsequente Umsetzung des sogenannten Schwammstadt-Prinzips, der Ausbau des technischen Hochwasserschutzes und die Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Regionale Wasserbilanzen
Als wichtige Elemente nennt der DStGB überdies regionale Wasserbilanzen und den weiteren Ausbau sogenannter blau-grüner Infrastrukturen, wie beispielsweise Grünflächen, Bäume, Retentionsflächen und andere Maßnahmen, mit denen Wasser in den Städten zurückgehalten und gleichzeitig das Mikroklima verbessert werden kann.
Auch technische Schutzmaßnahmen wie Spundwände, mobile Hochwasserschutzelemente oder Regenrückhaltebecken seien mit erheblichen Kosten verbunden. Investitionen in die Vorsorge könnten jedoch dazu beitragen, die Folgen von Extremwetterereignissen und damit auch spätere Schäden zu begrenzen.
Eigenvorsorge stärken
Außerdem weist der Deutsche Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass ein vollständiger Schutz vor Extremwetter nicht möglich ist. Neben staatlichen Maßnahmen müsse deshalb auch die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Dazu könne beispielsweise hochwasserangepasstes Bauen beitragen.