Deutscher Landkreistag: Pochen auf Konnexitätsprinzip
von Doris Kirchner

Auf seiner Präsidiumssitzung in Berlin hat der Deutsche Landkreistag die Bundesländer aufgefordert, ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zum vollständigen und rechtzeitigen Mehrbelastungsausgleich gegenüber Landkreisen, Städten und Gemeinden konsequent nachzukommen. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Veranlassungskonnexität“ sowie der geplante Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen.
DLT-Präsident Achim Brötel und der scheidende Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (siehe Kasten) betonten, dass das Konnexitätsprinzip nicht von Haushaltslagen oder politischen Erwägungen abhängen dürfe. „Wer Aufgaben auslöst, muss auch die Folgen auf der kommunalen Ebene bezahlen“, so Brötel. Die Länder seien verpflichtet, finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen in voller Höhe auszugleichen – ohne Verzögerungen oder Quoten.
„Wer bestellt, bezahlt“
Das Präsidium begrüßte, dass der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ aus dem Koalitionsvertrag konkretisiert werden soll, warnte jedoch vor Lösungen zulasten der Kommunen. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Umsatzsteuerverteilung dürfe nicht dazu führen, dass Städte, Gemeinden und Landkreise erneut auf Zusatzkosten sitzenblieben. In einer gemeinsamen Stellungnahme an Vertreter des Bundes hatte die kommunale Ebene zuletzt kritisiert, dass bisherige Vorschläge nicht sicherstellten, dass bereitgestellte Mittel auch tatsächlich vor Ort ankommen.
Anspruch auf lückenlosen Ausgleich
Henneke verwies auf die in den Landesverfassungen garantierten Ansprüche der Kommunen auf einen lückenlosen Ausgleich aller durch neue oder geänderte Gesetze entstehenden Kosten. Erfahrungen etwa mit dem Deutschlandticket oder dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hätten gezeigt, dass Kommunen andernfalls Gefahr liefen, langfristige Personalkosten allein zu tragen.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landkreistag, dass die Ministerpräsidentenkonferenz klar festschreibt: Die stärkere Orientierung an veranlassungsbezogener Finanzierung müsse über die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern erfolgen, ohne den kommunalen Anspruch auf vollständigen Mehrbelastungsausgleich zu berühren. Neue Aufgaben dürften nur beschlossen werden, wenn ihre nachhaltige Finanzierung gesichert sei. „Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, aber nicht, strukturelle Defizite anderer staatlicher Ebenen dauerhaft auszugleichen“, erklärte der DLT-Chef.
Reform der Notfallversorgung
Neben den Kommunalfinanzen befasste sich das Präsidium mit der geplanten Reform der Notfallversorgung. Der Landkreistag unterstützt zwar grundsätzlich das Reformvorhaben der Bundesregierung, lehnt jedoch weitergehende Eingriffe des Bundes in die kommunale Organisation des Rettungsdienstes strikt ab. Brötel kritisierte, das Bundesgesundheitsministerium betrachte den Rettungsdienst zu einseitig aus medizinischer Perspektive und verkenne die enge Verzahnung mit Brand- und Katastrophenschutz sowie die Rolle des Rettungsdienstes als Teil der kommunalen Gefahrenabwehr. Zentralistische Steuerungsansätze aus Berlin lehne man ab.
Anlass für die Kritik sind Überlegungen, die Notfallrettung als eigenen Leistungsbereich in das SGB V aufzunehmen und bundesweite Rahmenempfehlungen sowie neue Gremienstrukturen zu etablieren. Die Landkreise fürchten dadurch einen Eingriff in gewachsene Länder- und Kommunalzuständigkeiten.
Der kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Entschließungsantrag zur Notfallreform findet dagegen Zustimmung. Die Länder fordern darin eine zukunftsfeste Vergütung im Rettungsdienst, etwa für Behandlungen vor Ort, Transporte in ambulante Strukturen, Leitstellentätigkeit oder telemedizinische Maßnahmen. Eine weitergehende bundesgesetzliche Neuordnung des Rettungswesens hingegen lehnt der Landkreistag ab.
Statt zentraler Vorgaben fordert der Verband eine bessere Vernetzung der Notfallstrukturen. Dazu zählten eine engere Kooperation der Rufnummern 112 und 116 117, integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern sowie eine gestärkte Ersteinschätzung zur besseren Patientensteuerung. Zudem plädiert der Landkreistag dafür, präklinische Leistungen des Rettungsdienstes im SGB V eindeutig als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen und entsprechend zu vergüten. Dies könne auch bestehende Finanzierungsstreitigkeiten, etwa über Leerfahrten, entschärfen. „Was wir nicht brauchen, ist eine neue SGB-V-Säule ‚Rettungswesen‘“, machte Brötel deutlich. Der Bund solle stattdessen die Länderkompetenz respektieren und sich auf solide Finanzierung und bessere Vernetzung konzentrieren.