Bayerischer Bezirketag in Hohenschwangau: Sozialstaat unter Druck
von Doris Kirchner

Die finanzielle Lage der bayerischen Bezirke spitzt sich weiter zu. Im Haushaltsjahr 2026 stieg ihr zusätzlicher Finanzbedarf gegenüber dem Vorjahr um rund 750 Millionen Euro. Auch für 2027 zeichnen sich weitere erhebliche Belastungen ab, die durch die kommunalen Einnahmen nicht mehr aufgefangen werden können. Im Mittelpunkt der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags in Hohenschwangau stand deshalb die Forderung nach einer grundlegenden Neuordnung der Finanzierung von Sozial-, Pflege- und Gesundheitsleistungen.
Verbandspräsident Franz Löffler machte deutlich, dass die Kommunen zunehmend unter Bundesgesetzen leiden, deren finanzielle Folgen vor Ort getragen werden müssen. Zwar seien die jüngsten Beschlüsse des Bundes zur Kostenbeteiligung ein Schritt in die richtige Richtung, ausreichend seien sie jedoch nicht. Löffler forderte eine vollständige Refinanzierung aller zusätzlichen Belastungen. Es müsse endlich Schluss damit sein, dass der Bund neue Leistungsansprüche beschließe und die Kommunen anschließend die Rechnung bezahlten.
Steigende Kosten durch Bundesgesetze
Besonders kritisch bewertete der Bezirketagschef die steigenden Kosten infolge bereits bestehender Bundesgesetze wie des Bundesteilhabegesetzes. Die Ausgaben stiegen deutlich schneller als die Einnahmen. Deshalb müsse sich die Politik wieder stärker daran orientieren, welche Leistungen dauerhaft finanzierbar seien.
Mit Sorge blickt der Bayerische Bezirketag auch auf die geplanten Reformen der Pflegeversicherung. Nach den derzeitigen Überlegungen sollen die Pflegekassen entlastet werden, während Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger künftig höhere Lasten tragen müssten.
Immer mehr Hilfe zur Pflege
Durch die Ausweitung der Leistungszuschläge würden immer mehr Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sein. Bundesweit stehen dadurch zusätzliche kommunale Belastungen von rund einer Milliarde Euro jährlich im Raum. „Wir sind nicht der Ausfallbürge der Pflegekassen“, betonte Löffler. Wenn der Bund solche Entscheidungen treffe, müsse gleichzeitig die Finanzierung der entstehenden Mehrkosten gesichert werden.
Auch die psychiatrischen Fachkliniken der Bezirke sehen sich erheblichen Herausforderungen gegenüber. Sie übernehmen rund 80 Prozent der stationären psychiatrischen Versorgung in Bayern und geraten durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie strenge Personalvorgaben zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Allein für 2027 rechnen die bezirklichen Kliniken mit Einnahmeverlusten von rund 35 Millionen Euro. Gleichzeitig drohen Sanktionen, wenn die detaillierten Personalvorgaben der PPP-Richtlinie nicht vollständig erfüllt werden können.
Ziel: Ein dauerhaft leistungsfähiges Gesundheits- und Sozialsystem
In Vertretung von Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte Amtschef Rainer Hutka, dass angesichts steigender Kosten, des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels grundlegende Reformen unumgänglich seien. Ziel müsse ein dauerhaft leistungsfähiges und finanzierbares Gesundheits- und Sozialsystem sein.
Hutka unterstrich die zentrale Rolle der Bezirke mit ihren Bezirkskrankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen für die stationäre Versorgung im Freistaat. Bayern habe in den vergangenen zehn Jahren mehr als 760 Millionen Euro in psychiatrische Einrichtungen investiert und werde die Krankenhausförderung insgesamt auf 900 Millionen Euro erhöhen. Außerdem sprach er sich gegen starre bundesweite Personalvorgaben aus, die insbesondere in der Psychiatrie zu Versorgungsengpässen führten. Hutka forderte eine flexiblere Personalbemessung, die sich stärker am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Bürokratieentlastungsgesetz
Ein weiteres zentrales Problem sei die zunehmende Bürokratie im Gesundheitswesen. Dokumentationspflichten und komplizierte Meldeverfahren bänden wertvolle personelle Ressourcen. Bayern fordere deshalb ein Bürokratieentlastungsgesetz sowie einheitliche digitale Meldewege.
Auch in der Pflege sieht Hutka erheblichen Reformbedarf. Während Prävention, Rehabilitation und neue Versorgungsformen gestärkt werden sollten, lehne Bayern Maßnahmen ab, die Pflegebedürftige oder Kommunen zusätzlich belasteten. Stattdessen müsse die häusliche Pflege gestärkt und die Verzahnung ambulanter und stationärer Angebote verbessert werden.
Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, stellte die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme infrage. Die überwiegende Finanzierung über Lohnnebenkosten stoße angesichts der demografischen Entwicklung an ihre Grenzen. Gleichzeitig werde das Gesundheitswesen häufig lediglich als Kostenfaktor betrachtet, obwohl es selbst ein bedeutender Wirtschaftszweig sei.
Positiv bewertete Engehausen die Umsetzung der Krankenhausreform in Bayern. Gemeinsam mit Staatsregierung, Krankenkassen und Medizinischem Dienst werde die Krankenhausplanung zügig vorangebracht. Leistungskonzentrationen seien notwendig, gleichzeitig müsse jedoch eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung erhalten bleiben.
Systeme reformieren
Der zweite Tag der Vollversammlung stand unter dem Leitmotiv „Sozialstaat unter Druck – Teilhabe sichern – Systeme reformieren“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie trotz angespannter öffentlicher Haushalte gesellschaftliche Teilhabe dauerhaft gesichert werden kann.
Präsident Löffler verwies darauf, dass allein die Ausgaben der Eingliederungshilfe zwischen 2020 und 2024 um rund 40 Prozent gestiegen seien. Jahrelang hätten steigende Steuereinnahmen diese Entwicklung aufgefangen. Diese Zeiten seien vorbei. Langfristig könne nur ausgegeben werden, was auch eingenommen werde. Zudem dürfe bei allen Reformen niemals der Blick auf die Menschen verloren gehen, die auf Unterstützung angewiesen seien.
Diskussion über Effizienz und Strukturen
Löffler stellte klar, dass niemand die Inklusion infrage stelle. Das Bundesteilhabegesetz sei grundsätzlich richtig. Allerdings müssten die Strukturen so weiterentwickelt werden, dass die gesetzlichen Ansprüche dauerhaft erfüllt werden könnten. Dazu gehöre auch eine offene Diskussion über effizientere Organisationsformen wie Pool-Lösungen oder pauschalierte Leistungen.
Sozialministerin Ulrike Scharf würdigte die Bezirke als zentrale Träger des sozialen Zusammenhalts in Bayern. Politische Reformen würden nicht am schönen Plan, sondern am Ergebnis gemessen. Ein zentrales Motiv sei die Veranlassungskonnexität: Wer Leistungen oder neue Standards bestellt, müsse auch für die Finanzierung einstehen. Die kommunale Ebene sei Fundament der Demokratie; wer Kommunen überfordere, gefährde Vertrauen und Handlungsfähigkeit des Staates.
Bei der Eingliederungshilfe verwies Scharf auf die erhebliche Kostenentwicklung in Bayern: von knapp 3 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 4,13 Milliarden Euro 2024. Ursachen seien unter anderem mehr Leistungsberechtigte, Personalkosten und Inflation. Die Ministerin unterstützte daher Forderungen nach stärkerer Bundesbeteiligung und nach Steuerungsinstrumenten, etwa beim Pooling in der Schulbegleitung und bei Leistungen der sozialen Teilhabe.
Bayern lehnt SGB VIII-Reform-Entwurf ab
Kritisch positionierte sich Scharf zur SGB VIII-Reform. Bayern befürworte zwar grundsätzlich inklusive Ansätze, lehne aber den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil aus ihrer Sicht der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird: Erst müssten Strukturen und Finanzierung geklärt werden, dann könne man Leistungen zusammenführen. Die Ministerin warnte vor einer Reform, die neue Zuständigkeiten und Kosten auslöst, ohne tragfähige Finanzierung sicherzustellen.
Dr. Irene Vorholz, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Landkreistags, beschrieb aus kommunaler Sicht die enorme Komplexität des Sozialleistungssystems. Bürgerinnen und Bürger verlören zunehmend den Überblick über Zuständigkeiten und Leistungen, gleichzeitig litten die Verwaltungen unter Personalmangel und finanziellen Engpässen. Zwar enthalte die Arbeit der Sozialstaatskommission sinnvolle Ansätze zur Vereinfachung von Leistungen, die eigentlichen kommunalen Kostentreiber, insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, blieben jedoch weitgehend ausgeklammert.
Mehr Gerechtigkeit durch kluge Prioritäten
Prof. Dr. Georg Cremer, außerplanmäßiger Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg und ehemaliger Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, warb abschließend dafür, den Sozialstaat effizienter und zielgenauer auszurichten. Mehr Gerechtigkeit entstehe nicht durch immer neue Schulden, sondern durch kluge Prioritäten. Der Sozialstaat müsse die Bedürftigen besser erreichen, Arbeit attraktiver machen und die vorhandenen Mittel wirksamer einsetzen.