Ein Gastbeitrag von Dr. Stefan Detig, Rechtsanwalt und Altbürgermeister, Pullach i. Isartal Gemeinden, erbt!

GZ Ausgabe GZ-20-2026 vom 22. Oktober 2026 | Gastbeiträge
von Dr. Stefan Detig
Dr. Stefan Detig, Rechtsanwalt und Altbürgermeister, Pullach i. Isartal.
Dr. Stefan Detig, Rechtsanwalt und Altbürgermeister, Pullach i. Isartal.

Steuereinnahmen sinken, Ausgaben steigen, Investitionen und Sanierungen verschlingen viel Geld – welche Bürgermeisterin und welcher Bürgermeister kennt diese Probleme nicht? Daher sollten sich Kommunen auf den Weg machen, um neue Einnahmequellen zu erschließen. Und da gibt es zwei, die viel zu wenig Beachtung finden: Erbschaften und Stiftungsmittel.

Regelmäßig berichten die Medien über die sog. Erbengeneration und die hohen Milliardenbeträge, die in Deutschland vererbt werden. Selten, zu selten werden jedoch Gemeinden als Erben oder Vermächtnisnehmer bedacht. Das sollte angesichts der beschriebenen kommunalen Herausforderungen geändert werden. Doch wie?

Aus eigener Bürgermeistertätigkeit kenne ich u.a. den Fall eines Einfamilienhauses, das die Kommune vor vielen Jahren geerbt hat und unverändert vermietet.

Ein anderes eindrückliches Beispiel der letzten Zeit ist eine kleine bayerische Gemeinde, die Bauhof und Feuerwehr neu bauen muss, doch Rücklagen, Kredite und Zuschüsse ließen dies nicht zu. Erst der persönliche Kontakt des Bürgermeisters mit zwei örtlichen Stiftungen ließ Hoffnung aufkeimen: Sie stellen bis zu vier Millionen Euro zur Verfügung!

Was kann man daraus lernen?

Folgende Strategie könnte u.a. helfen:

  • Regelmäßig im Gemeindeboten und Social Media ein Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen, dass auch Gemeinden erben und Vermächtnisse sowie Stiftungsmittel annehmen dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger mögen dies bei ihren Nachlassplanungen bitte berücksichtigen.
  • Die Zuwendungen an die Gemeinde sind grds. steuerfrei, was manche Bürgerin und mancher Bürger positiv empfinden könnten, da die Mittel ungeschmälert ihrer örtlichen Gemeinschaft zugutekommen.
  • Die Bürgermeisterin und der Bürgermeister sollten direkte Ansprechpartner für die Erblasser bzw. Stifter sein, um auch Wertschätzung und Vertraulichkeit auszudrücken.
  • Gemeinden sind für die Ewigkeit konzipiert, was gerade bei Gedanken über den Tod und die eigene Vergänglichkeit positiv mitschwingt.
  • Die Gemeinde sollte rechtliche und steuerliche Beratung frühzeitig hinzuziehen, um den kommunalpolitischen Erfolg zu sichern.
  • Etwaige strafbare Vorteilsannahme ist zu vermeiden.
  • Transparenz hilft den guten Ruf der Rathausspitze zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund gilt es zeitnah und regelmäßig die Bürgerinnen und Bürger über Erbe, Vermächtnis und Stiftungen zu informieren – auch wenn es nicht unbedingt die schnelle Finanzierunglösung darstellt. Mittelfristig könnte die Gemeinde jedoch davon profitieren, wenn sie es nach erforderlicher Einzelfallprüfung mit kompetenter Unterstützung richtig angeht. So können Investitionen in Schule, KiTa, Feuerwehr und Bauhof plötzlich doch möglich werden.

Dr. Stefan Detig

Dr. Stefan Detig, DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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