Die Altersgrenze bei den bayerischen Feuerwehren für den aktiven Dienst wird vom 63. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Des weiteren können künftig im Interesse der gemeindlichen Nachwuchsarbeit Kinderfeuerwehren gegründet werden, durch die Kinder schon sehr früh für die Gemeinschaft, die Hilfsbereitschaft und den Zusammenhalt gewonnen werden können. Außerdem wird die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren ermöglicht bzw. erleichtert. Neben vielen weiteren Details sind dies die drei wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, die der Landtag mit breiter Mehrheit in der letzten Plenarsitzung beschlossen hat.
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