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(GZ-19-2017)
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► Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und Innenminister Joachim Herrmann:

 

7-Punkte-Programm zur Bekämpfung von Sexualstraftaten

 

19 2017 Winfried Bausback Joachim Herrmann

Ein 7-Punkte-Programm zur Intensivierung der Bekämpfung von Sexualstraftaten haben Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und Innenminister Joachim Herrmann vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen verstärkte Kontrollmaßnahmen der Polizei, eine engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, mehr Videoüberwachung, zügige Strafverfahren, konsequente Abschiebungen bei ausländischen Straftätern, umfassende Präventionsmaßnahmen und dringend notwendige Rechtsänderungen.

„Bayern ist auch deshalb das mit Abstand sicherste Bundesland, weil wir schnell und konsequent auf aktuelle Kriminalitätsentwicklungen reagieren“, betonte Herrmann mit Blick auf die Entwicklung der Zahl der Sexualstraftaten im ersten Halbjahr 2017 in Bayern. „Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Sexualstraftätern steht an erster Stelle.“ Bausback ergänzte: „Die bayerische Justiz leistet hier einen starken Beitrag. Sie handelt. Und zwar: Präventiv, als steter Antreiber in der Berliner Rechtspolitik, mit konsequenter und zügiger Strafverfolgung in jedem Einzelfall und mit klarer Kante im Justizvollzug ... Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht von uns, dass wir sie bestmöglich schützen.“

Erstens verstärkte Maßnahmen der Polizei:

Dazu gehört nach Herrmanns Worten eine verstärkte Polizeipräsenz an Brennpunkten und bei öffentlichen Veranstaltungen. Weiterhin wird es konsequente Kontrollen in und in Umfeld von Asylbewerberunterkünften geben, auch auf Grundlage des Bayerischen Integrationsgesetzes.

Zweitens eine engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit:

Hier geht es vor allem darum, Sexualstraftäter umgehend festzunehmen und damit weitere Straftaten zu verhindern.

Drittens mehr Videoüberwachung:

Herrmann kündigte an, die Videoüberwachung vor allem an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum auszubauen.

Viertens umfassende Präventionsmaßnahmen:

Laut Herrmann wird die Bayerische Polizei beispielsweise den Kontakt zu den Unterkunftsverwaltungen, Helferkreisen und den Sicherheitsdiensten von Asylunterkünften noch enger knüpfen.

Fünftens konsequente Abschiebungen.

Sechstens dringend notwendige Rechtsänderungen:

Ganz besonders wichtig ist dem bayerischen Innenminister und dem Justizminister, dass in Zukunft bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern auch eine DNA-Entnahme und -Analyse stattfindet.

Außerdem ist es erforderlich, die Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung bei allen Tatbeständen des reformierten § 177 StGB nutzen zu können. Bisher ist zum Beispiel nur bei Vergewaltigungen durch Tätergruppen möglich, Telefone zu überwachen und Funkzellendaten zu erheben, um zu überprüfen, ob sich Tatverdächtige in Tatortnähe aufgehalten haben.

Siebtens konsequente und zügige Strafverfolgung.

Bayern ist mit seiner bundesweit niedrigsten Kriminalitätsbelastung und der gleichzeitig höchsten Aufklärungsquote das sicherste Bundesland in Deutschland. Herrmann: „2016 hatten wir in Bayern im Bereich der Sexualdelikte mit 47 Delikten pro 100.000 Einwohner deutschlandweit die niedrigste Häufigkeitszahl.“ Der bundesweite Durchschnitt lag im vergangenen Jahr bei 58 Delikten pro 100.000 Einwohner. Auch bei der Aufklärungsquote von Sexualdelikten nahm Bayern 2016 mit 84,4 Prozent einen Spitzenplatz ein.

Die vorläufigen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das erste Halbjahr 2017 zeigen, dass in einigen Bereichen der Sexualstraftaten in Bayern zum Teil deutliche Steigerungen zu verzeichnen sind. Demnach nahm die Zahl der Sexualdelikte in Bayern insgesamt von 2.942 (1. Halbjahr 2016) um 18,5 Prozent auf 3.485 Delikte zu. Im Bereich der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen im besonders schweren Fall gab es 685 Fälle (+47,9 Prozent). Bei der Straftatenentwicklung ist aber zu beachten, dass zum 10. November 2016 das neue Strafrecht zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft getreten ist. „Jetzt reicht ein ‘Nein!’ des Opfers für die Strafbarkeit des reformierten ‘Vergewaltigungs-Paragraphen’ 177 StGB aus“, brachte es der Innenminister auf den Punkt.

Der neue Straftatbestand (§ 177 StGB) umfasst jetzt den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. Als Reaktion auf die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015 wurden zudem auf Drängen des bayerischen Justizministers der § 184j StGB (Straftaten aus Gruppen) sowie der neue Straftatbestand des §184i StGB (Sexuelle Belästigung) eingeführt. Sexuell motivierte Übergriffe aus Gruppen müssen angemessen erfasst und geahndet werden. Gut, dass dem jetzt so ist.

RED

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