Bayerische Datenschutztage 2026: Kommunen zwischen Digitalisierung und Datenschutz

GZ Ausgabe GZ-15-16-2026 vom 30. Juli 2026 | Verwaltung & Digitalisierung
von Doris Kirchner
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Künstliche Intelligenz, Cloud-Dienste, neue Rechtsvorschriften und die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts prägten die Bayerischen Datenschutztage 2026 in Augsburg. Die zweitägige Fachtagung der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management richtete sich an Datenschutzbeauftragte und Datenschutzverantwortliche der öffentlichen Verwaltung und bot einen umfassenden Überblick über Auswirkungen auf die kommunale Praxis.

Im Rahmen der Hybridveranstaltung zeichnete Christina Rölz vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht nach. Im Vordergrund standen die geplanten Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung sowie Neuregelungen zur Modernisierung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, vor allem mit Blick auf Regelungen zur Videoüberwachung. Tenor des Vortrags: Kommunen müssen ihre Datenschutzprozesse fortlaufend an neue rechtliche Rahmenbedingungen anpassen.

Balance finden

Mit der Frage nach einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der DSGVO setzte sich Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, auseinander. Er warb für einen risikoorientierten und praxistauglichen Datenschutz, der den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet, ohne Verwaltungsverfahren unnötig zu erschweren. Gerade für Kommunen gewinne eine angemessene Balance zwischen Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität an Bedeutung.

Ein Schwerpunkt der Tagung lag auf den rechtlichen Anforderungen beim Einsatz von Cloud-Diensten und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz. Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg und Mitglied des GDD-Vorstands Bonn, erläuterte die Wechselwirkungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, KI-Verordnung und Data Act. Sie machte deutlich, dass der Einsatz neuer Technologien eine sorgfältige Prüfung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzungen erfordert. Für Kommunen werde die Auswahl datenschutzkonformer digitaler Lösungen damit zu einer zentralen Führungsaufgabe.

Wie Datenschutz organisatorisch in einer Verwaltung verankert werden kann, zeigte Elisabeth Mayer, gemeinsame Datenschutzbeauftragte des Landkreises Regensburg, auf. Am Beispiel eines Datenschutzmanagementsystems stellte sie dar, wie standardisierte Prozesse, klare Zuständigkeiten und regelmäßige Schulungen dazu beitragen können, Datenschutz dauerhaft in den Verwaltungsalltag zu integrieren. Datenschutz wurde dabei als kontinuierlicher Organisationsprozess und nicht als Einzelmaßnahme verstanden.

Aktuelle Rechtssprechung

Die aktuelle Rechtsprechung stand im Zentrum des Vortrags von Dr. Thomas Schwabenbauer, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er bezog Stellung zu ausgewählten Entscheidungen mit Bedeutung für öffentliche Stellen und wies darauf hin, dass gerichtliche Vorgaben zunehmend konkrete Auswirkungen auf Verwaltungsverfahren und den Umgang mit personenbezogenen Daten entfalten.

Über aktuelle Entwicklungen aus Sicht der Datenschutzaufsicht informierte Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz. Petri ging auf wiederkehrende Fragestellungen aus der Verwaltungspraxis ein und verdeutlichte, dass Datenschutzaufsicht zunehmend als beratender Partner verstanden werden könne. Gleichzeitig unterstrich er die Verantwortung der Behörden, Datenschutzanforderungen bereits bei der Planung neuer Verfahren und digitaler Anwendungen zu berücksichtigen.

Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt und Partner bei Dentons Europe, nannte schließlich Wege, wie Datenschutz-Compliance dauerhaft in Verwaltungsprozesse integriert werden kann. Im Mittelpunkt standen nachvollziehbare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Prozesse und eine wirksame organisatorische Verankerung des Datenschutzes.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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