59. Fachtagung Personenstandswesen in Lindau: Zwischen Namensrecht, Digitalisierung und KI
von Doris Kirchner

Mehr als 400 Standesbeamtinnen und Standesbeamte diskutierten in Lindau über neue gesetzliche Vorgaben, die Registermodernisierung und den Einsatz der KI - Mit aktuellen Entwicklungen im Personenstandsrecht, der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung sowie neuen technischen Möglichkeiten befasste sich die 59. Fachtagung Personenstandswesen des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. in Lindau. Verbandsvorsitzender Mathias Müller hieß dazu mehr als 400 Standesbeamtinnen und Standesbeamte aus Bayern sowie zahlreiche Gäste aus weiteren Bundesländern und dem Ausland willkommen.
Die Lindauer Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons betonte die gesellschaftliche Bedeutung der Standesämter, die Menschen von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall begleiten. Mit ihren besonderen Trauorten am Bodensee sei die Stadt Lindau zudem ein beliebtes Ziel für Eheschließungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Neue Gesetze sorgen für Mehraufwand
In seinem Rechenschaftsbericht verwies Mathias Müller auf zahlreiche gesetzliche Änderungen seit der letzten Fachtagung 2024. Dazu zählen das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen, das Selbstbestimmungsgesetz, das neue Namensrecht, die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer in die Personenstandsregister sowie die jüngsten Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung.
Müller kritisierte dabei teilweise unklare gesetzliche Vorgaben. Diese führten nicht nur zu Rechtsunsicherheiten, sondern erhöhten auch den Verwaltungsaufwand in den Standesämtern und bei den Gerichten. Vor allem beim neuen Namensrecht, beim Selbstbestimmungsgesetz und im Abstammungsrecht bestehe weiterhin erheblicher Klärungsbedarf.
Digitalisierung nimmt Fahrt auf
Für das Bayerische Innenministerium sprach Ministerialrätin Corinna Eberl, die den verhinderten Staatssekretär Sandro Kirchner vertrat. Sie würdigte die Leistungen der Standesämter bei der digitalen Transformation der Verwaltung. Das sogenannte Once-only-Prinzip, bei dem Bürger bestimmte Daten nur einmal angeben müssen, sei im Personenstandswesen bereits weitgehend umgesetzt.
Voraussetzung für weitere Fortschritte sei jedoch die vollständige Digitalisierung der noch vorhandenen Personenstandsbücher. Eberl dankte den Beschäftigten für die damit verbundenen Anstrengungen und betonte die Bedeutung moderner Verwaltungsstrukturen für einen bürgerfreundlichen Staat.
150 Jahre staatliches Personenstandswesen
Einen historischen Rückblick bot Hans Schmidt, ehemaliger Leiter des Standesamts Menden. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des staatlichen Personenstandswesens zeichnete er die Entwicklung des Personenstands-, Ehe- und Namensrechts seit dem Jahr 1876 nach. Damals war die Registerführung von den Kirchen auf staatliche Behörden übergegangen.
Abstammungsrecht vor neuen Herausforderungen
Mit aktuellen Fragen des Abstammungsrechts befasste sich Heinz Zimmermann vom Standesamt Neukölln von Berlin. Er erläuterte den Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen, der künftig in bestimmten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörden vorsieht.
Darüber hinaus stellte er die gesetzlichen Änderungen vor, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgehen. Dabei verwies er auf zahlreiche offene Rechtsfragen, die die Praxis weiterhin beschäftigen werden.
Künstliche Intelligenz als Chance für die Verwaltung
Welche Möglichkeiten Künstliche Intelligenz künftig in der Verwaltung eröffnen kann, erläuterten Udo Latino und Doris-Muriel Finckh von dUb IMPACT aus Nürnberg. Sie verglichen die Bedeutung der Technologie mit der Einführung der Dampfmaschine im 19. Jahrhundert.
KI könne insbesondere Routineaufgaben übernehmen und damit Freiräume für komplexere Tätigkeiten schaffen. Gleichzeitig warnten die Referenten vor fehlerhaften Ergebnissen und möglichen Verzerrungen. Eine sorgfältige Kontrolle der erzeugten Inhalte bleibe unverzichtbar.
Eindrücke aus der Praxis des Selbstbestimmungsgesetzes
Einen Einblick in die praktische Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes gab Elke König vom Standesamt München. Die Landeshauptstadt habe sich frühzeitig organisatorisch auf hohe Fallzahlen vorbereitet. Zusätzliche Termine, digitale Vorarbeiten und strukturierte Abläufe hätten dazu beigetragen, den erwarteten Ansturm zu bewältigen.
Allein am ersten Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes seien 19 Erklärungen beurkundet worden; in der ersten Woche waren es insgesamt 111. Dennoch stellten sich in der täglichen Praxis weiterhin zahlreiche Rechtsfragen.
Datenschutz bleibt Kernaufgabe
Der Datenschutz stand im Mittelpunkt des Vortrags von Peter Kollmannsberger vom Bayerischen Innenministerium. Er erinnerte daran, dass der Schutz sensibler Informationen keineswegs eine moderne Erfindung sei, sondern auf eine lange Tradition zurückblicke.
Gerade im Personenstandswesen spiele Datenschutz eine zentrale Rolle, da täglich besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet würden. Dies gelte etwa für Kirchenaustritte, Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz oder die elektronische Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern.
Registermodernisierung und digitale Identität
Über den aktuellen Stand der Registermodernisierung informierte Walter Königbauer vom Innenministerium. Ziel sei es, Verwaltungsleistungen künftig vollständig digital anzubieten. Hierfür seien Systeme wie der Identitätsdatenabruf (IDA), das Nationale Once-Only Technical System (NOOTS) und das Datenschutzcockpit von zentraler Bedeutung.
Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Behörden auf ihre Daten zugegriffen haben. Zudem werde auf europäischer Ebene an einer digitalen Identitätswallet gearbeitet. Das System NOOTS soll bis Ende 2026 verfügbar sein, die Ergänzung der Personenstandsregister um die Steuer-Identifikationsnummern bis Ende 2028 abgeschlossen werden.
Mehr Freiheit, mehr Beratungsbedarf
Zum Abschluss analysierte Prof. Dr. Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München die Auswirkungen des neuen Namensrechts. Das Gesetz eröffne Bürgerinnen und Bürgern deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten, erhöhe zugleich aber den Beratungs- und Prüfungsaufwand in den Standesämtern.
Aus seiner Sicht wäre es möglicherweise einfacher gewesen, klare Grenzen für unzulässige Namensführungen festzulegen, anstatt zahlreiche Einzelfälle gesetzlich zu regeln. Die Diskussion zeigte einmal mehr, dass die Standesämter vor der Herausforderung stehen, tiefgreifende rechtliche Veränderungen mit den Anforderungen einer modernen und digitalen Verwaltung zu verbinden.