Umweltministerkonferenz in Leipzig: Sichere Trinkwasserversorgung als nationale Zukunftsaufgabe
von Doris Kirchner

Bei der Frühjahrsumweltministerkonferenz in Leipzig haben sich die Länder Bayern, Berlin, Hessen und Sachsen für einen klaren Kurs im Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt. Sie plädierten dafür, auf neue zentralistische EU-Vorgaben mit umfangreichen Berichts- und Monitoringpflichten zu verzichten und stattdessen bestehende regionale und kommunale Strukturen zu stärken. Zugleich sprachen sich die Länder dafür aus, die EU-Wiederherstellungsverordnung durch einen neuen, praxistauglichen und finanziell tragfähigen Rahmen zu ersetzen. Ergänzend sollen die Finanzierungsstrukturen für Klimaanpassung gezielt weiterentwickelt und stärker auf konkrete Maßnahmen vor Ort ausgerichtet werden.
Zudem schloss sich die Konferenz der Forderung Bayerns an, für eine effektive Nutzung des Trinkwasserdargebots der Zukunft in ganz Deutschland in die Widerstandsfähigkeit der Wasserversorgung zu investieren und die Infrastruktur zu fördern. Laut Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hinterlasse der Klimawandel Spuren. Jedes Hitzejahr sei ein Stresstest für die Wasserversorgung. Ziel sei es, die Wassersicherheit in Bayern auch in Zukunft auf hohem Niveau sicherzustellen. Dies sei eine Generationenaufgabe. Leistungsstarke Fernwassersysteme förderten die ortsnahe und regionale Wasserversorgung und sorgten für einen Ausgleich zwischen Regionen mit ergiebigen und geringeren Wasserressourcen. Um die Systeme fit für die Zukunft zu machen, benötigten die Länder eine Finanzierungsperspektive über mehrere Jahre bis Jahrzehnte. Dafür müssten jetzt die Weichen gestellt werden. Der Bund sei gefordert, die Bundesländer dabei zu unterstützen.
Trinkwasser aus Fernwasserleitungen
Mehr als ein Viertel aller Haushalte in Deutschland wird mit Trinkwasser aus Fernwasserleitungen versorgt. Im Freistaat tragen die überregionalen Systeme aktuell dazu bei, den Trinkwasserbedarf von rund 2,6 Millionen Einwohnern zu decken. Die Errichtung dieser Systeme reicht meist rund fünf Jahrzehnte zurück und war nur durch umfangreiche staatliche Unterstützung möglich. Bereits einzelne Maßnahmen im Bereich der Fernwasserversorgung begründen aufgrund ihrer Dimensionen und überregionalen Wirkung einen Mittelbedarf jeweils im mittleren zweistelligen, häufig jedoch auch dreistelligen Millionenbereich.
Aufgrund der Größe und Komplexität dieser Maßnahmen wird für Planung, Genehmigung und Umsetzung zudem mehr Zeit benötigt als für lokal wirkende Maßnahmen zur Sicherstellung der ortsnahen Wasserversorgung. Entsprechende Projekte können daher nur umgesetzt werden, wenn die Finanzierung langfristig sichergestellt ist. Die Umweltministerkonferenz forderte daher den Bund auf, einen geeigneten Rahmen für neue Förderanreize zu schaffen und erforderliche Investitionen in die Fernwasserversorgung zu ermöglichen.
Stabile Wasserpreise sichern
Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Freistaat Bayern stärke die Kommunen bereits seit vielen Jahren auch finanziell, um bayernweit stabile Wasserpreise zu sichern, betonte Glauber. Wo dies nicht ausreicht, würden regionale, interkommunale Verbünde geschlossen. „Insgesamt 215 Millionen Euro werden allein in diesem Jahr über die Förderrichtlinie RZWas in Härtefällen an die Kommunen ausbezahlt. Ergänzend wollen wir das System der überregionalen Fernwasserversorgungen stärken. Dazu setzen wir auf das Projekt ‚SüSWasser‘ in Bayern. Von der Umsetzung würden zusätzlich etwa 2,4 Millionen Menschen im Freistaat Bayern profitieren“, unterstrich der Minister.
Gezielt gestärkt werden soll zudem die Resilienz von Städten und Ballungsräumen. Dies soll insbesondere durch die Entwicklung eines eigenständigen Förderinstruments erreicht werden, das Maßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, wassersensible Stadtentwicklung und den Erhalt stadtnaher Ökosysteme systematisch unterstützt. Die finanziellen Rahmenbedingungen seien so auszugestalten, dass Kommunen die steigenden Anforderungen aus Klimaanpassung und Naturschutz tatsächlich umsetzen können. Bestehende Programme würden den spezifischen Herausforderungen urbaner Räume nicht gerecht.
Umsetzung von Umweltrecht soll praxistauglich sein
Auch die Umsetzung von Umweltrecht soll praxistauglich und rechtssicher gestalten werden, hieß es. Dies soll insbesondere durch eine Eins-zu-Wins-Umsetzung europäischer Vorgaben ohne zusätzliche nationale Verschärfungen sowie durch eine klare und verständliche Ausgestaltung des Umweltstrafrechts erfolgen, um Rechtsunsicherheiten und unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. Darüber hinaus wollen die Länder die Bekämpfung von Umwelt- und Klimakriminalität deutlich verschärfen. Dazu zählten eine nationale Strategie mit verbindlichen Zielen, erweiterte Ermittlungsbefugnisse sowie eine engere Zusammenarbeit von Umwelt-, Polizei- und Justizbehörden.